Selbstgerecht - Beleidigung?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Eine Beleidigung im juristischen Sinne ist wohl nicht, aber beleidigend ist es definitiv schon. 
  • Selbstgerechtigkeit ist eine negative Eigenschaft und wenn man die jemanden vorwirft und unterstellt, dann wird er sich beleidigt vorkommen. 
dhammo 
Beitragsersteller
 22.10.2017, 13:32

aber juristisch bin ich auf der sicheren Seite? Darum gehts mir - denn umsonst würde ich das ja nie jemandem sagen ..... 

Kajjo  22.10.2017, 13:44
@dhammo

Sorry, dafür kann ich keine Garantie übernehmen.

Warum solltest du so etwas überhaupt schreiben? Was wird es nützen?

dhammo 
Beitragsersteller
 22.10.2017, 13:59
@Kajjo

Das überlasse einfach mir ..... ;-)

Kajjo  22.10.2017, 14:36
@dhammo

Yep... mach ich! :-)

Nein, nicht unbedingt.

Es kommt natürlich immer auf den Zusammenhang an.

Aber normalerweise halte ich das für eine zulässige (also nicht strafbare) Form der Meinungsäußerung, die ja durch das Grundgesetz (nämlich: durch Artikel 5 Absatz 1 GG) geschützt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html


WARUM ERZÄHLST DU NICHT DIE WAHRHEIT ?

Bigotterie und Doppelmoral und der Selbstgerechtigkeit verwandt, wobei der Bigotte eine Einhaltung der Regeln aber nur von anderen, nicht von sich selbst fordert.

Ich kenne jetzt die tatsächlichen Zusammenhänge und weiß, dass die
ganze Maskerade nur nur einen einzigen Hintergrund hat. Deinen
Egoismus. Du weigerst dich konsequent die Rechte anderer zu
respektieren.

Genau diesen Eindruck habe ich von gewonnen, nachdem ich mich etwas ausführlicher mit deiner Geschichte beschäftigt habe.

Ist es in Wahrheit nicht so, dass dir im Mai diesen Jahres dein Vermieter untersagt hat, einen für dich zwar bequemen, aber nicht zum Mietvertrag gehörenden Privatweg zu benutzen?

Und ist der Grund für die Entscheidung deines Vermieters nicht die Lärmbelästigung durch deinen Sohn?

Man muss sich sich diese Ignoranz erst einmal vorstellen können.

Du kannst problemlos den Garten von deiner Wohnung aus erreichen.

Um deine Fahrräder in den Garten zu bekommen, hat der Vermieter dir und deinem Sohn erlaubt einen nicht zur Wohnung gehörenden Weg zu nutzen. Ein Nutzungsrecht hast du nicht. Infolgedessen zahlst du auch nichts dafür. 

Wie du selbst beschreibst, führt die Weg, am Haus des Eigentümers und an deiner Mietwohnung vorbei. Der Vermieter selber habe über deiner Mietwohnung sein Büro.

Man braucht wohl wenig Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass in einem Büro gearbeitet wird.

Auch wenn du deinen  Sohn in seinem Verhalten bestätigst und die störende Lärmbelästigung durch laute Musik herunterspielst, dürfte wohl unumstritten sein, dass es da nicht um einen Einzelfall ging.

Ich habe überhaupt keine Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass nicht nur du und dein Sohn sondern auch dessen Freund, den bequemen Weg in den Garten benutzt haben. Warum sollte man auch den Besuch umständlich jedes mal durch Haus in den Garten und wieder hinaus lassen. Das kann ich sogar nachvollziehen.

Das dem Vermieter aber irgendwann der Kragen platzt, wenn pubertierende  Jugendliche, ihr Selbstdarstellung unter seinem Fenster ausleben müssen.

Du, der als Vater deinem Sohn Grenzen aufzeigen müsste, du reagierst aggressiv, wenn dir Nutzer auf gutefrage vorschlagen, dass dein Sohn sich mal entschuldigen könnte.

Dafür bist du aber restlos begeistert, wenn auch nur ein Hauch von Chancen besteht, den Eigentümer zu enteignen.

Deine Reaktion auf eine die vermeidlichen Glücksmomente:
"Ist das sicher, dass er den Weg nicht zumachen kann? Da wäre mir sehr geholfen - auch ständig die Fahrräder durch die Wohnung zutragen ist nicht schön.

Was hat der Vermieter mit deinen Fahrrädern zu tun? Wenn du sie nicht vorm Haus parken oder durch die von die gemietete Wohnung tragen willst, dann musst du dir eben eine Garage mieten.

Oder anfangen, deinem Sohn zu erklären, dass er nicht alleine auf der Welt ist.

So reagierst du auf gut gemeint Vorschläge von gutefrage-Nutzern

Vorschlag

Vielleicht entschuldigt sich der Sohn für sein rüpelhaft lautstarkes Verhalten und es kehrt wieder der alte Zustand ein.

Dein
Kommentar:

nebenbei bemerkt: laute Musik eines 14 jaährigen ist kein rüpelhaftes Verhalten - oder?

Nutzer-Antwort: Das Alter  spielt bei Lärmbelästigung keine Rolle

Deine Beleidigung:

Sie haben keine Kinder - sind nie jung gewesen oder haben es vergesen - oder sind einfach nur......was auch immer.

Diese Überheblichkeit ist echt nicht zu toppen.

Ich habe auch keinen Bock mehr zu schreiben.

Wenn deine Verhaltensweisen interessiert, findet mit diesem Link zum Anfang deiner egoistischen Solovorstellung.

Mir ist sowas einfach nur unsympathisch.

 

dhammo 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 12:41

@ heurekaforyou - hey - da hast Du Dich ja wirklich mit beschäftigt und sehr ausführlich etwas geschrieben, wofür ich mich erstmal bedanke! 

Die ganze Geschichte hier zu erzählen ist sehr langwierig ...... 

Aber der Vollständigkeithalber in Kurzform.

Zu uns: Mein Sohn und ich wohnen hier fast 3 Jahre. Im April machte er das allerstemal lautere Musik weit vor 22.00 Uhr. Vermieter beschwerte sich - klingelte am nächsten Morgen meinen Sohn und Freunde wach - kam (ungebeten) in die Wohnung, schrie die Jungs an und schickte sie nach Hause - zu einem (14 jährigen) sagte er, "Ich hau dir eine, dann stehst du so schnell nicht mehr auf". 

Das Wegeverbot ist Schikane und meine Anwältin meinte, das darf er nicht verbieten! 

Grenzen bekommt mein Sohn aufgezeigt  - und doch kann er ab und zu lautere Musik hören - alles vor 22.00 und sogar vor 20.00 - ist erlaubt. 

Vermieter: bohrt -hämmert und klopft auch nach 20 Uhr - einmal Samstags - letzte Bohrung um 23.20 !! Da das bei ihm unter 'Arbeit' läuft, scheint es ok zu sein. 

"Auch wenn du deinen  Sohn in seinem Verhalten bestätigst und die störende Lärmbelästigung durch laute Musik herunterspielst, dürfte wohl unumstritten sein, dass es da nicht um einen Einzelfall ging."

Nächste Geschichte - wieder lautere Musik - nota bene - das 2. Mal innerhalb von über 1000 Tagen!! Das 2te Mal !!! - HALLLOOO?!!! 

Als Vermieter mir schrieb, dass das grade passierte - schrieb ich das meinem Sohn, der ging mit einem Freund zum V. und fragte, was sie denn grade falsch machen würden und was ihn stört. Seine Reaktion: Ich habe grade keine Zeit. 

Dann rief meine Freundin - die Betreuungsperson meines Sohnes für diese Zeit - bei V. an, wollte wissen was grade schiefläuft und stört - der konnte garnicht sagen was ihn stört, äußerte aber seine Bedenken - es könnte ja ..... was auch immer. usw usw ..... weil mein Sohn Freunde eingeladen hatte ..... 

Nebenbeibemerkt: alle Vormieter  hatten mit ihm Probleme, (sind schon weg) mit 3 von 4 Nachbarn hat er auch Probleme - 

UND - rüpelhaft trifft wahrlich nicht zu, wenn man einfach mal Spaß hat und mal etwas lautere Musik hört - ODER? Diese Wort hat mich bei dem Nutzer sehr geärgert - denn was weiß er denn schon .... genaues ? 

derb, frech, grob, nicht salonfähig, ohne Benehmen/Manieren, ungezogen, unhöflich, unmanierlich, unwirsch;  wie die Axt im Walde; (abwertend) flegelhaft, flegelig, lümmelhaft, rowdyhaft, rüde, rüpelig, ruppig, ungehobelt, ungeschliffen, wie ein Flegel; (umgangssprachlich abwertend) fläzig, schnöselig

Aber wie dem auch sei ..... die ganze Geschichte wäre einfach zu lang - fest steht, das ich juristisch im Recht bin, denn da habe ich mich genau informiert ..... 

dhammo 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 16:11
@dhammo

... und nebenbei bemerkt - finde ich die Art mit mir zu kommunizieren - von deiner Seite, an best. Stellen, auch recht anmaßend - denn du bastelst dir ja auch nur aus den Bruchstücken 'deine' Geschichte zusammen - es wäre mir zu aufwendig- auf alles einzugehen ..... genau genommen hatte ich ein simple Frage gestellt ..... nur mal so! 

 

heurekaforyou  31.10.2017, 23:51
@dhammo

Dann ist doch die Sache geklärt. Allerdings bist du erst im Recht, wenn dies durch ein Gericht entschieden wurde. Ist dies der Fall?

heurekaforyou  31.10.2017, 23:55
@dhammo

Ich bastele mir keine Geschichte zusammen. Ich habe dir Meinung Meinung zum Thema mitgeteilt.

Etwas weiter oben habe ich einen Link zum Fall veröffentlicht. Aufgrund dieser Vorfälle ich habe ich mir meine persönliche Meinung gebildet.

Dort ist deutlich kommentiert, wie du auf Vorschläge anderer Nutzer reagierst. Und das ist nicht in Ordnung.

Wenn du es in einem Bericht über deine Arbeit mit einem Klienten verwendest, hört es sich wertend an und könnte als Beleidigung angesehen werden.

Du könntest es anders formulieren wie z. B. "Perspektivübernahme gelingt nicht durchgehend", das wäre nicht so offensichtlich und mehr das Verhalten beschreibend.

Deine Formulierung ist treffend, du labelst aber die Person.

Du mußt ja nicht gleich die ganze Person beurteilen - das, was sie gesagt hat (".. [das und das] klingt selbstgerecht.") ist ja schließlich das, was Du beurteilst.

Würde "selbstgerecht" so allein für sich als Wort nicht als Beleidigung ansehen; einfach nur als "Wertung" erstmal nur; aber doch vielleicht etwas direkt, als ``herzhafte´´ Wortwahl.

Es kann durchaus einen argumentativen Irrweg bloßlegen.

Ja, oder?


dhammo 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 00:00

ja, das stimmt - nicht die ganze Person - nur das Verhalten - danke für den Hinweis :-)

RoSiebzig  23.10.2017, 01:18
@dhammo

Nichtmal das, das is' mir schon zu persönlich. Sich auf die Aussagen zu beziehen genügt (Zitate, Textstellen, timestamp) und behält vollumfänglichen (lol) Respekt und-oder Sachlichkeit im Sinne der Sache bei. 

( Man hat ja online nichtmal Mimik, Gestik, den Ton, Unterton, Augenzwinkern oder angebellt zu werden, vor sich - nur wenige können sowas als Text rüberbringen )

RoSiebzig  23.10.2017, 01:26
@RoSiebzig

Ich gebe auch gerne zusätzlich einen Restzweifel zu erkennen: "Ist diese(r) Äußerung / Standpunkt nicht (vielleicht) ein bißchen selbstgerecht?" .. also als Frage und-oder mit einem "vielleicht" oder einem Konjunktiv. Bezogener kann sich dann noch erklären,  relativieren, korrigieren, (sagen, wie er es ``eigentlich´´ gemeint hat), oder Gründe nennen, warum er diesen Standpunkt hat (könnte ja zB ein geringeres Übel sein, es so zu sehen, so zu handhaben).