Ist es strafbar mich im internet als jemand anderes auszugeben?

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...nicht alles, was man nicht machen darf, ist auch gleich strafbar. Unter bestimmten Umständen kann so etwas Betrug, Urkundenfälschung oder auch anderes sein. Andererseits kann man seinen Freundinnen erklären, man sei Britney Spears + nichts würde passieren. Wesentlich erscheint aber, daß das Namensrecht zivilrechtlich geschützt ist. D.h. der berechtigte Inhaber eines Namens kann mit Hilfe der Zivilgerichte die den Namen mißbrauchende Person dazu zwingen, das in Zukunft zu lassen + eventuell für den Mißbrauch aus der Vergangenheit Schadensersatz zu leisten. Sämtliche Kosten, für Schadensersatz, Gerichte, Rechtsanwälte usw trägt dann die mißbrauchende Person. Hier kommen sehr schnell Beträge zusammen, die um ein Vielfaches höher als eine Geldstrafe sind...

Ich denke das kommt auf den Speziellen Fall an. Wenn das von dir nur im Allgemeinen gefragt ist kann ich dir darauf keine Antwort geben, nur den Tipp falls du auf etwas hinauswillst, so wie Mobbing, wende dich an die Polizei, so etwas kann duraus angezeigt werden und auch Konsequenzen mit sich tragen.

:-) "person A gibt sich als person 'B aus.... Person B weiss, dass Person A das macht" ??? Warum sollte B gestatten, dass A unter B's Namen eine Person C beleidigt? Und warum sollte Person C, nachdem sie von A/B beleidigt wurde, persoenliche Informationen herausgeben? Und anzeigen kann man das genau so, wie im "richtigen" Leben, Beleidigungen sind strafbar. Natuerlich wuerde C eine Anzeige geben B machen und dann Unterlassung von B verlangen. B wuerde sich dann verteidigen und sagen, dass A der Uebeltaeter war und dann wuerde es weitergehen wie bei jeder anderen Strafanzeige auch. Ich bin mir nicht sicher, ob dass Deine Frage beantwortet, weil ich nicht weiss, was Deine Frage ist. "Ist das strafbar?" Was meinst Du? Das Ausgeben fuer jemanden anderes oder das Beleidigen?

Neonana 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 18:17

c dachte ja das b und nicht a schreibt, daher die herausgabe der infos. warum b das zulässt ist nicht bekannt. es kam auch nur raus, weil a geschrieben hat, dass a und nicht b geschrieben hat und b alles wüsste. ich möchte wissen, ob es unter diesen umständen eine straftat ist, dass a sich als b ausgegeben hat.

Natürlich it es Strafbar sich als jemenden auszugeben, der er nicht ist. So kann er ja z.B. Strafbare Handlungen unter dem Namen des anderen Machn und ihn schädigen. Bis 5 Jhre Gefängnis und 25.000,00 EuroEntschädigung.