Drohung auch im rechtlichen Sinne?
Hallo, ich arbeite in einer Kinderkrippe. Dort gibt es Eltern, die behaupten wir hätten ihr Kind in Erbrochenem liegen lassen und es nicht umgezogen ...sowie die dreckigen Sachen einfach in das zuständige Fach gestopft. Das ist definitiv nicht so , dazu gibt es mehrere Zeugen . Die Mutter sprach diese Unwahrheit erstmalig bei unserem Chef an. Sie sagte zudem ,dass sie schon einen Artikel über das unfähige Personal in der Zeitung veröffentlichen wollte bzw. dieses nach wie vor machen will....
ist dies eine Drohung ? Ich möchte mir das eigentlich nicht bieten lassen . Ein Gespräch wird im Februar stattfinden (mit den Eltern) und wäre es rechtens ,diesen in dem Gespräch zu sagen ,dass ich bei noch einer solchen Drohung meinen Anwalt einschalten werde ?
2 Antworten
Eine Drohung im juristischen Sinne ist das nicht. Wenn Unwahrheiten über Dich / die Einrichtung in der Presse veröffentlicht werden, liegt eine Verleumdung vor.
Du solltest auf keinen Fall mit einem Anwalt drohen und diesen selbst beauftragen. Es ist Angelegenheit Deines Chefs, Dich als Arbeitnehmer/in zu schützen. Erst wenn das nicht passiert, solltest Du Dich (z.B. über die Gewerkschaft) anwaltlich beraten lassen, um die Vorwürfe gegen die (Pflichtverletzung, etc.) zu entkräften.
Gegen "Angriffe von Außen" musst Du Dich nicht sofort mit einem Anwalt zur Wehr setzen.
Ja, ist es. Das was sie macht, ist eine Verleumdung.
Nein, keine Drohung. Nur Verleumdung
Also ist das eine Drohung und eine Verleumdung