Drogentest im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung?
Guten Morgen,
ich befinde mich mitten im Bewerbungsverfahren für eine berufliche Ausbildung im öffentlichen Dienst (kein Polizist), bei dem die Verbeamtung angestrebt wird.
Da wohl Blut- und Urintests Teil der ärztlichen Untersuchung sind, stellt sich mir nun die Frage, ob und wenn ja unter welchen Umständen in diesem Zusammenhang auch Drogentests durchgeführt werden?
Ich bitte um ausschließlich „qualifizierte“ Antworten!
Vielen Dank schon mal im Voraus und ich wünsche Euch ein schönes Wochenende!
4 Antworten
Ein Drogentest darf vom Betriebsarzt nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
- Es existieren normalerweise zwei Situationen, in denen ein Betriebsarzt einen Drogentestdurchführen könnte:Als Teil des Einstellungsverfahrens, wenn sich ein Bewerber auf eine Stelle im Unternehmen bewirbt
- In einem bestehenden Arbeitsverhältnis in regelmäßigen Abständen oder wenn der Verdacht einer Drogenabhängigkeit im Raum steht, welche die Eignung des Beschäftigten infrage stellt
Quelle. Arbeitsrecht.de
allerdings ist eine amtsärztliche Untersuchung vor einer Verbeamtung ganz anderen Bedingungen unterworfen!
Natürlich wird beim Amtsarzt auch ein Drogentest gemacht.
Man möchte sich schließlich vergewissern, dass die Anwärter nicht umgehend dienstunfähig werden.
Es wird durchaus ein Drogentest durchgeführt, bei dem nunmal alle bekannten Drogen geprüft werden.
Alkohol natürlich auch, aber das versteht sich von selbst.
Ausschließlich bei der G25 wird auf Drogengetestet. Bei Beamten müssen auch Suchtkrankheiten ausgeschlossen werden also Drogen werden auch getestet werden.