Braucht man eine diensthaftpflicht Versicherung?
Beim Finanzamt
7 Antworten
Beamte und Angestellte des ö.D. können unter gewissen Umständen von ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber oder von Dritten in Haftung genommen werden, für Dinge, die sie im Rahmen ihrer Dienstausübung tun.
Das regelt u.a. § 839 BGB und § 75 BBG.
Diese Risiken kann man mit einer Diensthaftpflichtversicherung absichern.
Du musst doch wissen ob Haftungsrisiken auf dich als Mitarbeiter durchgreifen können.
Bei Heilberufen ist das wichtig, weil sie auch außerhalb des Dienstes zur ersten Hilfe verpflichtet sind.
Die macht nur Sinn, wenn sie auch für Schäden einsteht, die aufgrund grober Fahrlässigkeit hervorgerufen worden sind. Denn nur in diesem Fall kann der Staat bei seinen Beamten Regress nehmen (und bei Vorsatz). Aber auch dann bleibt die Frage, ob die Versicherung notwendig ist. Einige Beamte lassen sich versichern, andere nicht. Regressfälle sind sehr selten.
Es wäre sinnvoll, denn bei grober Fahrlässigkeit, können die Beamten in Regress genommen werden. Gilt auch für Angestellte.
Und wegen gerade mal einem Mehrbeitrag von ca. 8 € jährlich zur Privathaftpflichtversicherung sollte dies doch möglich sein.
Ja,empfiehlt sich...wenn du mal heftig daneben liegst und dem Bürger/oder dem Staat ein Schaden entsteht, dann musst du es zahlen.
Gibt es auch eine Begründung dafür oder schmeißt du nur hohle Phrasen in den Topf?
Nur hohle Phrasen...sieht man doch:
Woher ich das weiß: Berufserfahrung
Als Berufstroll hat er eben diese Erfahrung....
Ich weiß nicht, wie Sie hier dazu kommen, mich aufgrund von 5 geschriebenen Worten zu beleidigen... Sie kennen mich doch überhaupt nicht weiter??!!! Ich habe die Ja-oder-Nein-Frage nach meinem Wissen und meiner Erfahrung beantwortet, eine ausführliche Begründung war nicht gefragt.
Und nur, weil ich hier nicht ständig online bin und nicht gleich geantwortet habe, bin ich ein Berufstroll? Wie oberflächlich sind Sie eigentlich???
Ach so, Sie machen das nicht beruflich...ist es dann ein Nebenerwerb? Weiß das Ihr Arbeitgeber!
eine ausführliche Begründung war nicht gefragt.
Die liegt begründet in jeder Diskussionskultur.
Andere Angestellte haben das auch nicht ich habe gehört da man dies ja nicht absichtlich haftet dann das Finanzamt?
Es gibt auch viele, die keine Privathaftpflicht haben...möchtest du von so einem geschädigt werden und dann auf deinem Schaden sitzen bleiben?
Wenn du sie nicht abschließen willst, ist das deine Entscheidung. aber dann frag auch nicht!
Bei absichtlichen Fehlern nützt eine Versicherung auch nichts.
Das ist Quatsch!