Geblitzt auf dem Weg zum Arzt
Hallo liebe Leser, ich wurde heute von einer Mitarbeiterin meiner Mutter angerufen, das sie krank sei und während der arbeit gebrochen hat und ich sie zum Arzt fahren soll. Auf dem hinweg wurde ich in einer 50-Zone mit fast 40km/h vielleicht sogar mehr geblitzt worden. Ich bin 18 und habe schon 4 Jahre Probezeit und wollte wissen ob ich vor Gericht gehen kann mit dem Grund, habe auch das AU meine Mutter kopiert. Es war ein Notfall und das nächste Krankenhaus liegt 15KM weit weg.
Mit freundlichen Grüßen
Eyüp28
23 Antworten
Es war ein Notfall
Nein. Für Notfälle gibt es die Rufnummer 112, dann kommt in ein paar Minuten ein RTW.
Das war ein privater Krankentransport, und damit hast Du keine Sonderrechte, sondern Du mußt dich an die StVO halten.
Bei einer Überschreitung von 31-40 km/h gibt es 160€ Geldbuße zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot .
Nachdem Du bereits ein Aufbauseminar absolviert hast und die Probezeit verlängert wurde, erreichst Du jetzt (vermutlich) die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen, d.h. die Führerscheinstelle empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Du kannst natürlich gegen den Bußgeldbeschein Widerspruch einlegen (steht auf dem Bescheid), allerdings hast Du keine Chance, daß der Widerspruch angenommen wird.
In so fern könnte der Widerspruch auch nach hinten losgehen...
Wenn man den Widerspruch damit begründet sicher.
Wie man aber einem Kommentar entnehmen kann resultiert der bestehende Punkt aus einer Geschwindigkeitsübertretung von 33km/h. Und da der Fragesteller erst 18 ist kann man vermuten das diese Tat noch kein Jahr zurückliegt. Somit könnte also auch ein weiterer Monat Fahrverbot schon fest gebucht sein...
Danke, den Beitrag hatte ich noch nicht gelesen. Kommt also wegen 2 x 26 km/h noch ein Extra-Monat als Fußgänger hinzu.
Wenn es ein wirklicher Notfall wäre, dann hätte deine Mutter sich mit dem Rettungswagen transportieren lassen müssen - die dürfen bei einem echten Notfall durch Blaulicht und Sirene (Sonderrechte) die Geschwindigkeitsbegrenzungen (bis zu soundsoviel Prozent) überschreiten ....
Du mit einem Privatwagen darfst das nicht. Da nützt auch eine AU deiner Mutter nichts. Die Strafe, die da auf dich zukommen wird, wirst du wohl in Kauf nehmen müssen.
Wer Blitzt denn in ner 50er Zone wenn man nur 40 fährt? Und wenn du meinst, dass du 40 zu schnell warst, dann wird das niemand berücksichtigen. Mit 90 in der 50er Zone kann um einiges schlimmeres passieren als, dass jemand erbricht.
Und was willst du vor Gericht? Du hast gegen das Gesetz verstossen und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, da gibt es keinen Grund, weshalb du nicht bestraft werden solltest..
In einer 50 Zone mit 90 durch gebraust? Deckel weg, Fahrverbot, Geldstrafe.
Und ungesehen davon wirst du mit keinem Einspruch jemals Erfolg haben, schon gar nicht vor Gericht. Du fährst kein Sonderfahrzeug mit Sonderrechten, sondern ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer. Und ein mal erbrechen auf der Arbeit, stellt keinen Grund dar so durch die Stadt zu rasen.
Für Notfälle gibt es den Rettungsdienst. Diese haben Sondersignal in Form von Blaulicht und Martinshorn. Du wirst es nicht glauben: die dürfen auch in einer 50 Zone schneller fahren. ( jedoch auch nur mit der gebotenen Vorsicht)
Wobei man hier schon von Vorsatz ausgehen muss, aus dem Grund dürfte das Bußgeld auch angemessen erhöht werden.