DRK Dienstkleidung privat bei VU?

4 Antworten

Ich bin bei der Wasserwacht und bei uns ist das so geregelt, dass man sie bei der Anfahrt an die Wachstation, im Dienst/Einsatz und auf dem Heimweg tragen darf. Aber in deinem Falle bist du zwar auf dem Heimweg aber da es eine Unfallstelle ist darfst du sie theoretisch nicht tragen weil du nicht offiziell im Dienst bist. Aber wenn du nichts anderes dabei hast würde ich sie anziehen weil dort zu helfen wäre mir wichtiger als mich vorher lange auszuziehen. Also so ist meine Sichtweise. 

Ein Bekannter von mir ist Rettungsassistent beim DRK, der fährt in voller Montur mit dem Zug zur Arbeit und zurück.

Dunkelheitswahn  03.09.2017, 12:35

Das Tragen der Einsatzkleidung für Personen des Rettungsdienstes ist, schon alleine aufgrund der Hygieneverordnungen/Dienstanweisungen, auf Hin- und Rückfahrt durch die meisten Arbeitgeber untersagt. Finde es persönlich auch bedenklich mit den evtl. keimbelasteten Klamotten nach dem Dienst nach Hause zu fahren. Je nach RD, ist die Dienstbekleidung Eigentum des Arbeitgebers, schon deswegen würde ich überlegen, ob ich diese mit nach Hause nehme.

Im PKW sollte mittlerweile mind. eine Warnweste nach DIN liegen, auf die man zurückgreifen könnte, wenn man auf einen VU zu kommt. Wenn man seine Qualifikation öffentlich machen möchte, könnte man sich ja überlegen diese Weste mit einem Patch RA, RS etc. zu versehen.

hacker2512 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 20:40

Das mach ich ja im Prinzip auch, nur halt im Auto

Streng genommen bist du dort nicht im Dienst des DRK, also nein.

Ich würde jedoch schon zum Eigenschutz die Klamotten anziehen, so wie du erwähnst z.B. wegen der besseren Sichtbarkeit etc. da wäre es mir in dem Moment egal ob das nun erlaubt ist oder nicht. Bevor mich jemand zamfährt hol ich mir hinterher lieber einen "Anschiss" ab . Sofern es überhaupt jemand zur Sprache bringt.

hacker2512 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 20:45

So sehe ich das eigentlich auch. Ich hab mir nochmal den Paragraphen zum rechtfertigenden Notstand durchgelesen, ich denke, dass das in so einer Situation durchaus anwendbar wäre.

Selbstverständlich darfst Du Dir die Jacke anziehen. Allein wegen des Eigenschutzes solltest Du das auch. Du hast eine bestimmte Ausbildung genossen und Deine Jacke daher vom DRK rechtmäßig bekommen. Also darfst Du sie auch tragen. Zwar nicht in Deiner Freizeit, aber sobald Du an eine Unfallstelle kommst, bist Du automatisch wieder im Dienst. Das hat mit der Garantenstellung zu tun.

Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob es dazu eine schriftlich fixierte Regelung gibt.