DRK Dienstkleidung privat bei VU?
Hi, ich bin beim DRK aktiv und habe natürlich auch Dienstjacke und -hose. Meine Frage ist: Wenn ich auf dem Heimweg von einem Sanitätsdienst bin und somit die Dienstkleidung in meinem Auto hätte, dürfte ich mir dann meine Dienstjacke überwerfen, wenn ich bspw. zufällig auf einen Verkehrsunfall stoße? Der Gedanke ist, das man mich damit, gerade wenn es schon dunkler ist, Autos besser sehen und man erkennt, dass jemand da ist der "ein bisschen Ahnung hat" (klingt so arrogant, aber ihr wisst was ich meine :D). Hoffe jemand kann mir helfen.
4 Antworten
Ich bin bei der Wasserwacht und bei uns ist das so geregelt, dass man sie bei der Anfahrt an die Wachstation, im Dienst/Einsatz und auf dem Heimweg tragen darf. Aber in deinem Falle bist du zwar auf dem Heimweg aber da es eine Unfallstelle ist darfst du sie theoretisch nicht tragen weil du nicht offiziell im Dienst bist. Aber wenn du nichts anderes dabei hast würde ich sie anziehen weil dort zu helfen wäre mir wichtiger als mich vorher lange auszuziehen. Also so ist meine Sichtweise.
Ein Bekannter von mir ist Rettungsassistent beim DRK, der fährt in voller Montur mit dem Zug zur Arbeit und zurück.
Das Tragen der Einsatzkleidung für Personen des Rettungsdienstes ist, schon alleine aufgrund der Hygieneverordnungen/Dienstanweisungen, auf Hin- und Rückfahrt durch die meisten Arbeitgeber untersagt. Finde es persönlich auch bedenklich mit den evtl. keimbelasteten Klamotten nach dem Dienst nach Hause zu fahren. Je nach RD, ist die Dienstbekleidung Eigentum des Arbeitgebers, schon deswegen würde ich überlegen, ob ich diese mit nach Hause nehme.
Im PKW sollte mittlerweile mind. eine Warnweste nach DIN liegen, auf die man zurückgreifen könnte, wenn man auf einen VU zu kommt. Wenn man seine Qualifikation öffentlich machen möchte, könnte man sich ja überlegen diese Weste mit einem Patch RA, RS etc. zu versehen.
Das mach ich ja im Prinzip auch, nur halt im Auto
Streng genommen bist du dort nicht im Dienst des DRK, also nein.
Ich würde jedoch schon zum Eigenschutz die Klamotten anziehen, so wie du erwähnst z.B. wegen der besseren Sichtbarkeit etc. da wäre es mir in dem Moment egal ob das nun erlaubt ist oder nicht. Bevor mich jemand zamfährt hol ich mir hinterher lieber einen "Anschiss" ab . Sofern es überhaupt jemand zur Sprache bringt.
So sehe ich das eigentlich auch. Ich hab mir nochmal den Paragraphen zum rechtfertigenden Notstand durchgelesen, ich denke, dass das in so einer Situation durchaus anwendbar wäre.
Selbstverständlich darfst Du Dir die Jacke anziehen. Allein wegen des Eigenschutzes solltest Du das auch. Du hast eine bestimmte Ausbildung genossen und Deine Jacke daher vom DRK rechtmäßig bekommen. Also darfst Du sie auch tragen. Zwar nicht in Deiner Freizeit, aber sobald Du an eine Unfallstelle kommst, bist Du automatisch wieder im Dienst. Das hat mit der Garantenstellung zu tun.
Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob es dazu eine schriftlich fixierte Regelung gibt.