Drittschuldner hat nicht überwiesen?
Hallo,
der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ist am 30.8.2016 beschlossen worden.
Es gibt 2 Drittschuldner: 1. deutsche Rentenversicherung 2. Jobcenter
Ca am 17.9. bekamen wir vom AG vollstreckbaren Titel zurück: Mitteilung des Datums wann beschlossen wurde und der Ablauf: Gerichtsvollzieher stellt zu an 1. Drittschuldner, dann 2. Drittschuldner, dann Schuldner, dann zurück an Gläubiger.
Am 29.9. bekamen wir vom 2. Drittschuldner Drittschuldnererklärung, dass Schuldner hier nicht bekannt, deswegen wird Forderung nicht anerkannt. Datum der Zustellung ist der 16.9.
Nun war gestern "Geldtag", und eig hätte Pfändung dann überwiesen worden sein, war aber nicht. Drittschuldnererklärung haben wir auch nicht erhalten. Aber es musste ja vor dem 2. Drittschuldner zugestellt worden sein.
Was nun??????
Es geht um eine Unterhaltspfändung.
2 Antworten
Zunächst war gestern "Geldtag", für den Schuldner, aber noch nicht für Dich. Der gefändete Betrag wird frühestens im Laufe der nächsten Woche eingehen, da ist ja nun auch noch das Wochenende zwischen
Wenn der 2. Drittschuldner das Jobcenter ist und von dort mitgeteilt wurde daß der Schuldner dort nicht bekannt sein wird es von dort auch kein Geld geben.
Allgemein sieht es so aus daß da ohnehin nicht viel zu erwarten ist, es ist leider meist so, daß auch Renten nicht sehr hoch sind.
Ja, wenn wirklich was zu holen ist wird es noch kommen.
Rentenversicherung und Jobcenter sind als Schuldner zusammen recht ungewöhnlich, denn wenn man Rente bezieht, hat man in der Regel keine Ansprüche auf Leistungen des Jobcentersn, sondern wenn dann Ansprüche auf Grundsicherung im Alter.
Bezieht der Schuldner allerdings Grundsicherung ist es mit der Pfändung in der Regel ohnehin essig.
Die Höhe wäre ausreichend, das kann ich dir sagen.
Ich hab jetzt allerdings eine andere Sorge: Ich habe "Deutsche Rentenversicherung" als Drittschuldner angegeben und die Adresse der Filiale" dort in der Stadt. Das ist der Ansprechpartner für alle dort. Was wenn die sagen, wir sind nicht zuständig?
Doch etwas über 160 €., da Unterhaltspfändung nach $ 850 d ZPO. Wie kennen ja die Höhe der Rente. Angabe des JC als 2. Drittschuldner haben wir "zur Sicherheit" gemacht, weil der Schuldner gern mal Quellen anzapft, die eig nicht zustehen, das dann tut, dann kommt es raus, aber weil angeblich zuwenig Einkommen, können die das nie wieder zurück fordern.
Also kommt noch Geld meinst du?