Dringe Fragen über Bafög Formelblatt 3 - Vater lebt im Ausland und Zahlt nicht (Elten geschieden)
Also, ich war bereit im Studentwerk. Die wollen unbedingt den unterschrift von mein Vater , der leider in Thailand wohntund spricht kein Wort deutsch, haben, obwohl er nichts für unsere Lebensunterhalt zahlt und ist arbeitslos. D.h. ich muss die Papiere nach Thailand verschicken. Ich habe hier auch Bescheinigung, dass nur meine Mutter um mich "kümmert". Aber die Leuten von Bafög haben mir gesagt , dass es um den Einkommen meines Vaters geht... Die Frage ist: Wieso brauchen sie das eig.? Da wir ja so gut wie kein "Kontakt" haben ..(außer 1-2 mal in der Woche Telefonieren) Danke im voraus :) (sorry für mein nicht gutes Deutsch)
6 Antworten
ne freundin hatte sich letztens bab beantragt. ihr vater wohnt auch im ausland. aber sie musste nur eine erklärung abgeben das ein kontakt besteht und es keine näheren informationen zum vater gibt dann hattte sich das auch erledigt
keinen Kontakt und 2 mal pro Woche telefonieren ist aber was anderes.
Je nach Einkommen deines Vaters ist dieser zur Zahlung verpflichtet. Dann gibt es kein Bafög.
Na wenn ihr so oft telefoniert, habt ihr doch einen sehr guten Kontakt, finde ich. Dann sollte es doch auch kein Problem sein, dass er die Papiere ausfuellt, er ist schliesslich Unterhaltspflichtig und das Amt muss pruefen, ob er genug Einkommen hat. Sonst wuerde ja jeder kommen und sagen, er hat nichts.
Unter so gut wie keinen Kontakt stelle ich mir was anderes vor. Mein Kind hatte so gut wie keinen Kontakt zu seinem Vater, der hat einmal im Jahr angerufen und wohnte nicht wirklich weit weg.
Das verstehe ich nicht. Das Studentenwerk ist doch nicht für die Studenten da, die sitzen doch auf der Gegenseite und müssen zudem sparen. Warum werden denn bitte nicht die elternunabhängigen Vorausleistungen beantragt, die es genau für solche Fälle gibt, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und die Familiengerichte? Das Kind bekommt den vollen Bedarf und ob und in welcher Höhe die Eltern zugeben müssen, wird ggf. später, dann nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB und dann auch nicht vom Studentenwerk, sondern vom Land geprüft und ggf. auch eingefordert. Somt ran, Vordruck abgegebn und gut ist und viel Glück.
Natürlich brauchen sie die Angaben deines Vaters.Schließlich kann jeder sagen, daß der Vater kein Geld verdient, wenn nichts überprüft wird.