Drängler ohne "Bremse" ausbremsen Nötigung?
Zählt es bereits als Nötigung wenn man einen Drängler auf der Autobahn hinter sich hat und dann mal kurz den Fuß vom gas nimmt ohne die bremse zu betätigen? Also Kein aufleuchten der Bremslichter
9 Antworten
Von einem „Ausbremsen“ wird dann gesprochen, wenn sich ein Kraftfahrer vor einen anderen setzt und dann bremst, so dass der Hintermann dazu gezwungen ist, dies ebenfalls zu tun, um ein Auffahren zu vermeiden.
Derjenige Fahrzeugführer, der diese Technik anwendet, tut dies entweder, um den anderen zu provozieren, oder weil er meint, dass er ihn erziehen müsse.
Doch egal, was seine Beweggründe sein mögen: es ist rechtswidrig, ein anderes Auto auszubremsen.
Die Strafen, welche für ein derartiges Manöver vorgesehen sind, hängen davon ab, ob es sich bei dem individuellen Ausbremsen um eine Straftat handelt.
Damit das Vergehen als Nötigung, also als eine Straftat angesehen werden kann, muss gemäß § 240 StGB folgender Tatbestand erfüllt sein:
Der Täter hat rechtswidrig mithilfe von Gewalt oder Drohung das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt. Gemäß § 240 Abs. 2 StGB wird ist eine Tat als rechtswidrig angesehen, wenn „die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“
Auch in Fällen, in denen ein vorausfahrendes Fahrzeug grundlos seine Geschwindigkeit so drastisch reduziert, dass der hinter ihm fahrende Autofahrer dazu gewrungen wird, in einem unnatürlich langsamen Tempo zu fahren, liegt eine Nötigung vor.
Das durch das Ausbremsen errichtete psychische Hindernis wird als Gewaltanwendung angesehen [BGH, 30.03.1995, 4 StR 725/94].
Dabei ist jedoch zu beachten, dass es auch hierbei individuell darauf ankommt, ob das Opfer eine Möglichkeit zum Ausweichen beziehungsweise
Überholen gehabt hat, dank derer er sich der Nötigung hätte entziehen können.
Das Rechtsfahrgebot muss natürlich beachtet werden; ein Rechtsüberholen des ausbremsenden Fahrzeugs ist auch in Fällen, in denen ein Autofahrer nur einer Nötigung zu entkommen versucht, nicht gestattet.
http://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/autobahn-darf-man-andere-autos-ausbremsen
Nötigung macht der hinter dir, Du gefährdest den Verkehr, wenn Du ohne Grund die Geschwindigkeit verringerst.
Die Linke Spur ist zum Überholen, , Du solltest in dem Fall einfach das Rechtsfahrgebot einhalten, und in die nächste rechte Lücke einfädeln.
Dein Vorhaben ist zwar nicht direkt Illegal, aber wenn der Drängle dich rammt, und du aus der Bahn fliegst, kann auch dir diverses passieren.
Wenn Du bei der Aktion dein Leben verlierst, ist die Schuldfrage für dich Egal.
Ich war neulich in einen bösen Unfall verwickelt. Es geht nicht mehr aus dem Kopf, was ich alles gesehen habe.
Nein, ist es nicht, ebensowenig wie es eine ist, einen Sicherheitsabstand zum Überholten herzustellen, bevor man auf die rechte Spur wechselt.
Ich würde eher sagen das du genötigt wirst durch seine Drängelei, das ausbremsen ist eher eine vermeidbare Gefährdung.
Grüße
hört sich eher so an als wär der dränger derjenige dem man nötigung vorwerfen kann xD
pass nur auf, dass der hinter dir bemerkt, dass du langsamer wirst, das ist ohne bremslichter schwerer zu erkennen. sicherheit ist doch wichtiger als jemandem eins auswischen zu wollen. ansonsten würde ich das auch tun, nur nicht übertreiben xD