Ausgebremst und bedroht

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Hast Du das Kennzeichen behalten? Dann zeig ihn an.

Falsch war, daß Du ihn nicht vorbeigelassen hast, sondern Dich "erzieherisch" verhalten hast. Das ist ebenfalls strafbar. Man beschleunigt nicht trotzig weiter, wenn jemand überholen möchte und schon dazu angesetzt hat. Das ist gefährlich und doof.

MagnaCumLaude 
Beitragsersteller
 08.10.2010, 10:04

Nur er hatte von Anfang an das langsamere Auto und ich hab lediglich nach der Kurve von 50 auf 70-80 hochbeschleunigt klar war etwas trotz dabei aber danach so auszurasten und mir anzudrohen mich zum Krippel zu schlagen und mich mit irgendetwas nachlaufend bedrohen ist doch etwas zu fiel des guten und nein das Kennzeichen kenn ich nur schemenhaft weil ich in der Situation zu aufgeregt war und andere Verkehrsteilnehmer haben das mitbekommen und sind hupend vorbeigefahren einer maulte mich danach sogar an ich sollte verschwinden und ihm nicht im Weg stehen

turalo  08.10.2010, 10:06
@MagnaCumLaude

Dann belasse es bei dieser Sache und buche es unter "Erfahrung" ab.

schelm1  08.10.2010, 15:26
@MagnaCumLaude

War Ihre schemenhaft Wahrnehmung des gegnerischen kennzeichen drogen- oder alkoholbedingt? Ihre geschilderte Fahrweise zumindesten läßt darauf schließen; auch wenn diese kein rüpelhaftes Verhalten des Gegeners rechtfertigt.

WANGYUN  12.11.2010, 21:26
@schelm1

natürlich gab es dafür ne begründun, stell dir vor es wäre was unvorhergesehenes passiert dann hätte er sein leben verlieren können... den fragesteller sollte man anzeigen wegen versuchten totschlag

Hast du dir das kennzeichen gemerkt? Mach sofort eine anzeige, war denn jemand dabei und hat das gesehen? Das würde ich nicht ungestraft lassen. Anbei aber noch ein rüffel an dich, in der fahrschule lernt man, das ein überholender auch gelassen werden muss. also man darf nicht weiter beschleunigen. Wenn dann einer von vorne kommt, ist der überholer vermutlich platt. Ich kanns ned leiden, besonders da ich auch so nem trotzkopf aufgesesen bin und bei 120 fast nen frontalcrash hatte. das nächste mal keine selbstjustiz walten lassen

Und welchen Rat suchst du jetzt ?

Strafbar gemacht habt ihr euch beide. Sowohl das Beschleunigen während man überholt wird ist verboten als auch das Ausbremsen.

Das kommt davon. Wenn man von jemandem überholt wird und der sich schon neben einem befindet, kann man nicht einfach weiter auf`s Gas steigen, das ist Nötigung! Hättest Du das Gas in dem Moment ein wenig zurück genommen, hätte er überholt und wäre weg gewesen. So hast Du es noch provoziert, ich persönlich gebe Dir mindestens Teilschuld an diesem Vorgang!

Mausi2548  08.10.2010, 20:31

DH!!!!

1)Es ist Verboten Überholenden Fahrzeugen das Überholen nicht zu ermöglichen. 2)Es ist völlig Kindisch sich als Verkehrs erziher aufzuspielen.Wenn Du so einen Trottel hinter Dir hast werd ein wenig langsamer und lass Ihn vorbei. 3)Niemand hat das Recht jemanden auszubremsen und zu bedrohen. Ihr beide seid selberschuld das es zu diesem zwischen fall gekommen ist. §1 Stvo PARTNERSCHAFTLICHER UMGANG IM STRASSRNVERKEHR.