Doppelte Staatsbürgerschaft und eine abwählen?

5 Antworten

Was du gehört hast, ist veraltet und gilt nicht mehr.

Dieses Modell ist mittlerweile abgeschafft.

Niemand mit einer doppelten Staatsbürgerschaft muss in Deutschland davon eine ablegen.

Ein Deutscher, der die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Geburtsort hat, darf sie - aus deutscher Sicht - sein ganzes Leben lang behalten mit einer Ausnahme: Wer Deutscher nach dem Optionsmodell geworden ist und nicht in Deutschland aufgewachsen ist, muss sich bis zu seinem 23. Lebensjahr für die deutsche StA entscheiden und andere StA aufgeben.

Was der Iran von seinen Mehrfach-Staatsbürgern verlangt, weiß ich nicht. Auskünfte erteilt das zuständige Konsulat des Iran.

Optionsmodell heißt: Kind wird deutsch, wenn in Deutschland geboren von nicht-deutschen Eltern, von denen mindestens ein Elternteil seit min 8 Jahren legal in Deutschland lebt. Die so deutsch geborenen Kinder, und nur diese, dürfen unter gewissen Umständen (siehe oben) die mehrfache StA nicht behalten.

Grundsätzlich muss man bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit eine andere Staatsangehörigkeit ablegen, allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn es sich um die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats handelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__12.html

Du musst das nicht machen. So eine Pflicht wurde schon vor ein paar Jahren abgeschafft.

Das gilt nur,wenn du die deutsche Staatsbügerschaft hast oder willst. Die iranische Staatsbürgeschaft könntest du gar nicht ablegen, weil der Iran seine Bürger ncht entläßt.

Sorry, ich hatte überlesen, dass du die deutsche hast, ich dachte die türkische und die iranische. Die Iranische Staatsbügerschaft kannst du nicht ablegen, von daher ist das Thema für dich durch, wenn du die deutsche behalten willst.