Baufinanzierung mit Vorbehalt des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages?
Hallo,
wir möchten gerne ein Haus kaufen. Leider reicht unser Eigenkapital dafür nicht ganz aus. Das Haus wird über das Betreuungsgericht (erforderliche Zustimmung) verkauft. Ein Wertgutachten wurde erstellt.
Bei einer Bank hatten wir bereits eine verbindliche Baufinanzierung stehen. Erst beim Notar wurden wir über das Risiko der Finanzierung informiert, da dieser keinen Vorbehalt (Zustimmung des Betreuungsgerichtes und Versterben des Verkäufers) beinhaltet und sind vom Darlehensvertrag via Widerspruch zurückgetreten. Im Falle des Nichtzustandekommen der Finanzierung (Darlehen kann nicht im Grundbuch vermerkt werden) wäre eine Entschädigung von über 25% der Darlehenssumme an die Bank zu zahlen gewesen. Dieses Risiko erschien uns zu hoch. Auch auf Anraten der Banksachbearbeiter haben wir die Baufinanzierung widerrufen.
Nun die eigentliche Frage: Kennt jemand von Euch eine Bank, bei der man das Darlehen unter Vorbehalt des Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages erhalten kann oder eine andere Finanzierungsform.
Eckdaten: Kaufpreis mit Nebenkosten 30.000,--€, Renovierungsbedarf für den Bezug vorerst 20.000,--€, vorhandenes Eigenkapital 20.000,--€, d.h. es besteht ein Finanzierungsbedarf von 30.000,--€. Das Bankdarlehen war auf eine Laufzeit von 15 Jahren berechnet.
4 Antworten
- Privatkredit aufnehmen über 30.000 Euro (längst mögliche Laufzeit), auf kostenfreie Sondertilgung achten
- Geld auf Girokonto legen
- wenn der Kauf nicht zustande kommt den Kredit komplett zurückzahlen, es wären nur Zinskosten für einige Wochen oder Monate angefallen
- wenn der Kauf zustande kommt Baufinanzierung abschließen und damit den Privatkredit tilgen
- beides sollte bei einer Bank erfolgen und bereits im Vorfeld so besprochen werden
Alternativ : nur Privatkredit über 10.000 Euro aufnehmen. Zusammen mit eurem Eigenkapital könnt ihr die Immobilie kaufen. Danach die Baufinanzierung abschließen, 10.000 Euro Sondertilgen und den Rest für die Renovierung verwenden.
Der Abschluss eines Darlehensvertrages mit Vorbehalt ist nicht möglich. das hat einen sehr simplen Grund: die Bank muss sich bei Abschluss des Vertrages refinanzieren (also das geld für das darlehen am Kapitalmarkt beschaffen). Gäbe es den Vorbehalt, läge das Risiko komplett bei der jeweiligen Bank.
In Ihrem Fall geht man üblicherweise anders vor. Dabei wird der Darlehensvertrag selbst erst geschlossen, sobald der Kauf/Verkauf geklärt ist.
Irgendwo beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.
Der Verkäufer besteht auf die Vorlage der Finanzierung.
Nach Auskunft der Bank würde selbst eine Kreditzusage nur zu 90% gelten. Also nichts wert sein.
9.000,--€ Bankentschädigung (unser Risiko) für 30.000,--€ Darlehen, das ja beim Scheitern nicht mal ausbezahlt wird???
Jetzt freut sich nur einer und das ist unser Vermieter. Für dessen Interessen (Vermietung des Wohneigentums) die Bank sicher mehr Loyalität aufbringt.
Hallo Trebla3001
Aus Ihrer Sicht sollte das ganze innerhalb der 14 Tage Widerruffrist ab Zusagedatum des Darlehensvertrages zustande kommen.
Das wird aber zeitlich vermutlich nicht passieren.
Es gibt keine mir bekannte Klausel die über die 14 Tage hinaus geht.
Ich hätte aber gerade eine Idee für Ihr Vorhaben.
Wie hoch ist der notarielle Kaufpreis der Immobilie?
Welches Eigenkapital bringen Sie mit?
Der Kaufpreis ist 25.600,--€ + ca. 3.400,--€ Nebenkosten also insgesamt 30.000,--€
Eigenkapital sind 20.000,--€
Für die bezugsfähige Renovierung sind erst einmal 20.000,--€ von Nöten.
Die Baufinanzierung wäre mit 30.000,--€ kein Problem gewesen.
Allerdings nimmt die Zustimmung durch das Betreuungsgericht min. 2 eher 3 Monate in Anspruch, wenn es denn zu diesem Kaufpreis durchgeht. Beim Versterben der betreuten Hauptverkäuferin geht die Sache an das Nachlaßgericht. Nicht einmal der Notar konnte uns verbindlich sagen wie es dann mit dem schwebenden Kaufvertrag weiter geht. Die gesetzlichen Erben werden das Erbe ablehnen, da es nur aus ca. 100.000,--€ Schulden besteht. Ob ein testamentarisch Dritter erbt ist unbekannt. Wahrscheinlich geht das gesamte Eigentum an den Staat.
Die Bank möchte aber spätestens nach 6 Monaten ab Darlehensabschluss im Grundbuch eingetragen sein. Scheitert dies wird ein Betrag für Kapitalbeschaffung, Bearbeitungskosten und die entgangenen Zinsen für die gesamte Laufzeit fällig. Da würden ca. 9.000,--€ Kosten auf uns zukommen.
Der Kaufpreis ist 25.600,--€ + ca. 3.400,--€ Nebenkosten also insgesamt 30.000,--€
Eigenkapital sind 20.000,--€
Für die bezugsfähige Renovierung sind erst einmal 20.000,--€ von Nöten.
Die Baufinanzierung wäre mit 30.000,--€ kein Problem gewesen.
Allerdings nimmt die Zustimmung durch das Betreuungsgericht min. 2 eher 3 Monate in Anspruch, wenn es denn zu diesem Kaufpreis durchgeht. Beim Versterben der betreuten Hauptverkäuferin geht die Sache an das Nachlaßgericht. Nicht einmal der Notar konnte uns verbindlich sagen wie es dann mit dem schwebenden Kaufvertrag weiter geht. Die gesetzlichen Erben werden das Erbe ablehnen, da es nur aus ca. 100.000,--€ Schulden besteht. Ob ein testamentarisch Dritter erbt ist unbekannt. Wahrscheinlich geht das gesamte Eigentum an den Staat.
Da ist bei euren Planungen aber sehr viel Vorbehalt enthalten.
Normalerweise sollte man so etwas alles bei der Bank abklären können.
Allerdings kosten Vorbehalte und Absicherungen auch wieder Gelt. Das heißt das eure Finazierung dann etwas teurer wird.