Diesel ausgelaufen busgeld?

9 Antworten

Vermutlich haben sie jetzt alle Altfälle wo zum Ende des Jahres die Verjährung eintritt noch mal geprüft oder eine Auszubildende hatte viel Zeit oder so.

Auf jeden Fall ist aufgefallen, dass da noch eine offene Rechnung ist und die Verjährung erst am 31.12. diesen Jahres wäre.

Daher wirst du wohl zahlen müssen oder es hinauszögern und hoffen, dass sie vor dem 31.12. kein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen und so die Verjährung pausieren.

 

wurzlsepp668  15.07.2016, 10:20

glaub mir, die Städte und Gemeinden lassen solche Ansprüche NICHT verfallen .......

die Finanzverwaltungen in den Städten / Gemeinden sind für solche Fälle absolut gerüstet (und top fitt ....)

wenn der Fragesteller Pech hat, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung (Feuerwehr?). dann braucht die Gemeinde noch nicht mal einen Mahnbescheid ....

da der Bescheid an sich schon vollstreckt werden kann ....

Winkler123  15.07.2016, 10:27
@wurzlsepp668

Man sollte aber in diesem Fall seine Chance nutzen, da er schon sehr lange zurückliegt und nicht in der albernen traditionellen Obrigkeitshörigkeit des deutschen Michels verharren ( oder soll ich sagen " Obrikeitsdevotheit " )  und direkt brav zahlen !!!

wurzlsepp668  15.07.2016, 10:44
@Winkler123

welche Chance willst du evtl. nutzen?

die Rechnung ist berechtigt .....

somit


P.S.

du hast die falsche Tastatur erwischt ...

deine schreibt alle Wörter in Fettschrift ...

Meine frage: können die von mir verlangen das ich das bezahlen muss

Ja, das können sie. Reiche die Rechnung und eine Schadenmeldung bei Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung ein. Die übernimmt das.

Fero00 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 12:01

Habe das Fahrzeug nicht mehr und bin nicht mehr dort versichert daher würde mein beitrag nicht steigen können oder?

GanMar  15.07.2016, 12:17
@Fero00

Nun, Deine alte Versicherung wird sicher den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes Deiner neuen Versicherung melden.

Winkler123  15.07.2016, 10:33

Wenn er das macht steigt sein Schadenfreiheitsrabatt und somit seine künftigen Beiträge !!! Es wäre cleverer, vorher einmal gegenzurechnen, ob es nicht geschickter ist, selber zu zahlen !!!

GanMar  15.07.2016, 10:36
@Winkler123

Üblicherweise bieten Versicherungen ihren Kunden in solchen Fällen an, den Schaden "zurückzukaufen" und schicken dazu auch eine Vergleichstabelle mit.

das wird kein Bussgeld sein, sondern die Reinigung und Entsorgung des Diesels. Das ist denen erst jetzt aufgefallen. Das solltest noch bezahlen. Noch ist da keine Verjährung eingetreten, das passiert erst mit Ende dieses Jahres.

Ob das deine Haftpflicht trägt? einfach anfragen

ThadMiller  15.07.2016, 11:37

Haftpflicht... gute Idee!

Ich denke das ist keine Strafe sondern eher eine Kostenübernahme.
In deinem Fall hast du wahrscheinlich Glück denn nach so langer Zeit ist diese Vorderung sicher verjährt (Solltest vielleicht auf so einem Anwaltsportal nachfragen)

wurzlsepp668  15.07.2016, 10:17

Verjährung tritt nach § 195 BGB nach 3 Jahren ein. Beginn der Verjährung ist der Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch ensteht (§ 199 Abs. 1 BGB)

Da vor 3 Jahren der Unfall war: noch innerhalb der Verjährungsfrist ....

Wenn du weggefahren wärest, hättest du Fahrerflucht begangen. Das ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Mit Gutmütigkeit hat das nichts zu tun.

Du hast die Stadt Frankfurt geschädigt. Der Verursacher muß selbstverständlich den Schaden bezahlen. Die Rechnung ist also gerechtfertigt.

Warum die Rechnung erst jetzt kommt, kann dir nur die Stadt Frankfurt beantworten. Dafür kann es viele Gründe geben.