Diesel ausgelaufen busgeld?
Hallo habe vor 3 jahren eine panne am auto gehabt da meine diesel leitung bei der fahrt kaputt gegangen ist und diesel ausgelaufen ist. Habe dies bemerkt und dann die stadt informiert und meinen wagen abschleppen lassen. Habe jetzt nach drei jahren eine rechnung von der stadt frankfurt bekommen das ich die entsorgung bezahlen muss ca 500€. Meine frage: können die von mir verlangen das ich das bezahlen muss, da ich ja eigentlich so gutmütig war und die informiert hab könnte ja theoretisch auch einfach weg fahren. Und die andere frage wäre warum erst nach 3 jahren dieses brief kommt? Also es ist im oktober 2013 passiert und der brief kam diese woche zum ersten mal
9 Antworten
Vermutlich haben sie jetzt alle Altfälle wo zum Ende des Jahres die Verjährung eintritt noch mal geprüft oder eine Auszubildende hatte viel Zeit oder so.
Auf jeden Fall ist aufgefallen, dass da noch eine offene Rechnung ist und die Verjährung erst am 31.12. diesen Jahres wäre.
Daher wirst du wohl zahlen müssen oder es hinauszögern und hoffen, dass sie vor dem 31.12. kein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen und so die Verjährung pausieren.
Man sollte aber in diesem Fall seine Chance nutzen, da er schon sehr lange zurückliegt und nicht in der albernen traditionellen Obrigkeitshörigkeit des deutschen Michels verharren ( oder soll ich sagen " Obrikeitsdevotheit " ) und direkt brav zahlen !!!
welche Chance willst du evtl. nutzen?
die Rechnung ist berechtigt .....
somit
P.S.
du hast die falsche Tastatur erwischt ...
deine schreibt alle Wörter in Fettschrift ...
Meine frage: können die von mir verlangen das ich das bezahlen muss
Ja, das können sie. Reiche die Rechnung und eine Schadenmeldung bei Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung ein. Die übernimmt das.
Habe das Fahrzeug nicht mehr und bin nicht mehr dort versichert daher würde mein beitrag nicht steigen können oder?
Nun, Deine alte Versicherung wird sicher den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes Deiner neuen Versicherung melden.
Wenn er das macht steigt sein Schadenfreiheitsrabatt und somit seine künftigen Beiträge !!! Es wäre cleverer, vorher einmal gegenzurechnen, ob es nicht geschickter ist, selber zu zahlen !!!
Üblicherweise bieten Versicherungen ihren Kunden in solchen Fällen an, den Schaden "zurückzukaufen" und schicken dazu auch eine Vergleichstabelle mit.
das wird kein Bussgeld sein, sondern die Reinigung und Entsorgung des Diesels. Das ist denen erst jetzt aufgefallen. Das solltest noch bezahlen. Noch ist da keine Verjährung eingetreten, das passiert erst mit Ende dieses Jahres.
Ob das deine Haftpflicht trägt? einfach anfragen
Haftpflicht... gute Idee!
Ich denke das ist keine Strafe sondern eher eine Kostenübernahme.
In deinem Fall hast du wahrscheinlich Glück denn nach so langer Zeit ist diese Vorderung sicher verjährt (Solltest vielleicht auf so einem Anwaltsportal nachfragen)
Verjährung tritt nach § 195 BGB nach 3 Jahren ein. Beginn der Verjährung ist der Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch ensteht (§ 199 Abs. 1 BGB)
Da vor 3 Jahren der Unfall war: noch innerhalb der Verjährungsfrist ....
Habe noch folgenden gefunden:
"1. Die Festsetzungsverjährung bei kommunalen Beiträgen beträgt 4 Jahre (§ 169 Abs.2 AO) iVm mit den entsprechenden Verweisungsvorschriften des KAG bzw. BauGB. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109385-verjaehrung-einer-forderung-der-stadtverwaltung
Wenn du weggefahren wärest, hättest du Fahrerflucht begangen. Das ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Mit Gutmütigkeit hat das nichts zu tun.
Du hast die Stadt Frankfurt geschädigt. Der Verursacher muß selbstverständlich den Schaden bezahlen. Die Rechnung ist also gerechtfertigt.
Warum die Rechnung erst jetzt kommt, kann dir nur die Stadt Frankfurt beantworten. Dafür kann es viele Gründe geben.
glaub mir, die Städte und Gemeinden lassen solche Ansprüche NICHT verfallen .......
die Finanzverwaltungen in den Städten / Gemeinden sind für solche Fälle absolut gerüstet (und top fitt ....)
wenn der Fragesteller Pech hat, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung (Feuerwehr?). dann braucht die Gemeinde noch nicht mal einen Mahnbescheid ....
da der Bescheid an sich schon vollstreckt werden kann ....