Bußgeld an Schule

5 Antworten

Hallo Dash!

"Allerdings besteht für mich doch keine Schulpflich mehr."

Wie kommst Du zu der Annahme?

Wenn Du bereits einen Anhörungsbogen ausfüllen sollst, dann ist das Verfahren bereits im Gange.

Für ein Bußgeld müsste dich die Schule anzeigen, da du aber, wie du sagst, ja nicht mehr schulpflichtig bist (wie alt bist du?), sehe ich keine rechtskräftige Grundlage, nach welcher man das könnte. Also: wie alt bist du?

dashjkg 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 19:50

Bin momentan 18 Jahre alt... im Oktober 19.

marknuerbert  23.05.2014, 12:32
@dashjkg

Dann sehe ich eigentlich kein Problem, du bist ja wirklich nicht mehr schulpflichtig (zwischen 16 und 18 müsstest du ja noch zur Berufsschule), also können sie dir generell auch nichts anhaben, du kannst ja freiwillig von der Schule gehen. Also haben sie keine rechtskräftige Grundlage, dich anzuzeigen, es sei denn, du hast Schuleigentum zerstört oder sowas, was ich jetzt mal nicht glaube.

Du kannst Dich natürlich dazu entscheiden, nicht mehr zur Schule zu gehen, aber so lange Du in der Schule angemeldet bist, MUSST Du auch hingehen. Du musst Dir das ähnlich, wie bei einem Vertragsabschluss vorstellen. Niemand zwingt Dich dazu, aber sobald Du den Vertrag unterschrieben hast, trägst Du auch die Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.

Gruß Matti

Hallo Dashjkg!

Wenn Sie einen Anhörbogen ausfüllen sollen, ist ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits eingeleitet. In aller Regel ist bei diesem Verfahrensstand bereits geprüft worden, ob Sie schulpflichtig sind. Bei der Anhörung (Anhörbogen) sind Sie in jedem Fall verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Geb.-Datum, Wohnort usw.). Zuwiderhandlungen sind ebenfalls mit Geldbuße bedroht. Angaben zur Sache brauchen Sie dagegen nicht zu machen. Wenn Sie in der Anhörung allerdings keine Angaben zur Sache machen bzw. keine Angaben, die die Behörde überzeugen könnte, warum Sie die Schule nicht besuchten, dann werden Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen. Und da Sie als Jugendlicher (nehme ich an) kaum über finanzielle Mittel verfügen, wird eine solche Geldbuße durch das Jugendgericht in Arbeitsstunden umgewandelt. Da das Verfahren bereits in Gang gesetzt wurde, kann ich Ihnen nur raten, Ihre "Egal-Einstellung" aufzugeben, sich geläutert zu zeigen und die Schule wieder regelmäßig zu besuchen. Tun Sie das jetzt, kann die Behörde noch ein "schwebendes Verfahren" daraus machen. Das bedeutet, Sie müssen in der nächsten Zeit Ihrer Schulpflicht nachkommen; sozusagen eine Bewährung. Ein Fehltritt bzw. ein unentschuldigter Fehltag in der Folge und die "Bewährung" ist weg. Dann ist die Buße für alle Fehltage fällig. Gruß Navvie

Das Bußbeld ist zulässig und mir fällt im Traum nicht ein, sowas wie dir da raus zu helfen...

Je nahc Bundesland sind das mehrere Hundert Euronen...

Und wieso sollte keine Schulpflicht mehr bestehen? Bist du 18? Hastdu dich von der Schula abgmeldet?

dashjkg 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 19:52

Ich bin 18 und in der Q1 eines Gymnasiums. Nein abgemeldet noch nicht.