Dienstleister: Geschenke von Kunden annehmen?
Hallo,
ich hatte gerade ein interessantes Gespräch zwischen einem Kollegen und unserem Chef mitverfolgt. Es ging dabei um ein Geschenk, dass der Kollege von unserem Kunden persönlich erhalten hatte - nichts wildes, ein hässliches Badetuch [...]
Meine Frage: Ich habe es bisher so gesehen, dass, wenn mir einer meiner Kunden ein Geschenk z.B. zu Weihnachten übergibt (Weinflasche o.ä.), das ein persönlicher Dank an gute Leistungen ist, die ich dem Kunden über das Jahr erbracht habe.
Mein Chef, der mit meinen Kunden eigentlich nichts zu tun hat meint, wenn - dann gehören die Geschenke ins Büro der Geschäftsleitung.
Im Arbeitsvertrag ist dahingehend nichts geregelt; auch ist es ein kleiner Betrieb - es wurde nichts unterstellt; ich denke eher, er wollte uns anregen darüber nachzudenken.
Wie ist das den nun? "Darf" ich als Außendienstler grundsätzlich Geschenke annehmen, oder gibt's da Gesetze im Arbeitsschutzgesetz (oder so) die mir das untersagen? Wir sprechen nicht von vergoldeten Uhren, sondern von Kleinkruscht wie Kugelschreibern, Wein, Wandkalendern, etc.
4 Antworten
Die entgegennahme von Geschenken -auch die üblichen kleinen Weihnachtsaufmerksamkeiten- ist generell problematisch.
Stren genommen resultieren diese "Geschenke" ja nicht aus Deiner Arbeit alleine, sondern aus Deiner Arbeit für Deinen Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber darf die Annahme solcher Geschenke generell und mit den verschiedensten Begründungen untersagen.
Das fängt an bei der Störung des Betriebsfriedens, geht über steuerliche Gründe, die Hausordnung bis hin zum Schutz des Arbeitnehmers vor Bestechungsversuchen. (Ob das Badetuch hässlich ist entscheidest im übrigen nicht Du sondern der, der es irgendwann einmal benutzt)
Jetzt Diskutiert bitte nicht wie Ihr das seht und das die Beispiele an irgendwelchen Haaren heibeigezogen wären. Wenn der Boss das so sieht ist es so! Und diese Beispiele sind tatsächlich übliche und nachvollziebare Gründe wenn man sich mit dieser Materie einmal auseinandersetzt.
Oftmals wid das bei sogenannten Giveaways grosszügig gehandhabt, aber wo ist die Grenze? In vielen Unternehmen wird das daher generell verboten!
Es gibt aber noch andere Lösungen, die ich persönlich als Motivationsfördernd sehe:
In einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema habe ich mal folgende Regelung gesehen:
Werbegeschenke jedweder Art dürfen nur Entgegengenommen werden, wenn sie der Allgemeinheit der Belegschaft zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck werden diese Geschenke aus allen Abteilungen gesammelt und unter der Belegschaft auf der zum Jahresende stattfindenden Weihnachtsfeier im Rahmen einer Tombola verlost! In jedem Fall ist der Schenkende über diese Regelung bei Entgegennahme des Geschenkes zu informieren.
Mein Chef, der mit meinen Kunden eigentlich nichts zu tun
Sagen wir mal so. Ohne deinen Chef hättest du wohl keinen Kunden. :-)
Im Arbeitsvertrag ist dahingehend nichts geregelt;
Dann würde ich die Geschenke einfach annehmen und mit nach Hause nehmen ohne in der Firma groß darübe zu reden. Aber wenn es höhere Geldbeträge oder teure Geschenke sind, sollte man sie ablehnen.
Das ist eine Grauzone.und kommt sicher auch auf die Art der Dienstleistung an. So lange es nicht als Bestechung für künftige Dienstleistungen gdacht ist, die dann vielleicht kostenlos erwartet werden, spricht nichts dagegen solche Geschenke anzunehmen.
Hallo , wenn ich als Kunde meinem Dienstleisterboten von Post oder anderen Einrichtungen ein persönliches Anerkennungsgeschenk zu Weihnachten gebe ,dann gehört es dem Boten und nicht dem Chef des Unternehmens ,denn diesen kenne ich nicht .Wenn ich jedoch dem Geschäftsführer oder dem Betrieb danken möchte für ihren Einsatz ,dann übergebe ich es direkt in dessen Fa.oder per Post an die Geschäftsleitung. Wenn nichts geregelt ist gehört das Trinkgeld oder das Geschenk dem Boten. N.G.
Das ist alles heutzutage relativ kritisch.. ich bin der meinung um sich da auf keinen fall die finger zu verbrennen, sollte man einfach strikt nichts annehmen. Allerdings halte ich es auch nicht für korrekt die Sachen an die Geschäftsleitung weiterzuleiten.