Diebstahl im Fitnessstudio durch Personal. Wer haftet?
Angenommen jemand vergisst einen Wertgegenstand im Spint, bemerkt dies wenige Stunden später und ruft im Fitnessstudio an und der Wertgegenstand wurde tatsächlich bei der Studioleitung abgegeben. Das Personal am Telefon notiert den Namen des Inhabers und teilt dies dem Studioleiter mit. Zwei Tage später geht der Inhaber den Wertgegenstand abholen, wird aber vertröstet, da der Studioleiter nicht vor Ort ist. Am nächsten Werktag ruft der Inhaber im Studio an, um sich zu vergewissern, dass der Leiter da ist, damit der Wertgegestand abgeholt werden kann. Allerdings heißt es, dass der Studioleiter gekündigt wurde, aufgrund von Fehlverhaltem (Diebstahl etc.). Der Wertgegenstand ist auch nicht mehr auffindbar.
Wer haftet hier für den Schaden? Wie könnte man vorgehen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Haften tut der Dieb. Da du es jedoch in einen offen zugänglichen Raum vergessen hast wird dabei aber nichts herauskommen. Weil die Anzahl der möglichen Diebe viel zu groß ist.
Was anderes wäre es wenn dein Schrank aufgebrochen wurde. Dann haftet das Fitnessstudio.
In deinen Fall, suche nach jemanden der bezeugen kann dass der Gegenstand auch wirklich beim Personal abgegeben wurde, dann haftet auch das Fitnessstudio.
Ich habe es im öffentlich zugänglichen Raum vergessen, aber das Personal hat mir bestätigt, dass es beim Studioleiter liegt. Musste auch den Gegenstand zur Sicherheit und Bestätigung beschreiben. ich war mit meiner Freundin trainieren und hinterher waren wir gemeinsam unterwegs. Sie kann bezeugen, dass das Personal den Fund bestätigt hat.
Es ist auch seltsam, dass der Studioleiter am nächsten Tag gekündigt wurde. "Scheinbar warst du sein letztes Opfer!" Was ist das bitte für eine Aussage? Das zeigt doch nur, dass da auch andere Vorfälle gewesen sein müssen. Muss das Studio dann nicht rechtzeitig was dagegen unternehmen und einen weiteren Vorfall unterbinden? Schutzpflicht? :(
Die Studios schließen Haftung bei Diebstahl normalerweise vertraglich aus. Du hättest somit höchstens einen Anspruch gegen den eigentlichen Dieb.
Auch beim Diebstahl durch das Personal?
Es haftet der Täter. Den kannst du auf Schadensersatz verklagen.