Mein Nachbar hat Paket angenommen und es angeblich vor meiner Tür gestellt,und jetzt ist es weg?
Hallo, Mein Nachbar hat angeblich mein Paket vor meiner Tür gestellt und jetzt ist es weg Ich Wohne in ein Mehrfamilienhaus ich habe alle Nachbarn gerfragt es hat keiner was gesehen Der Nachbar sagt er habe es nicht mehr und hat es dahin gestellt aber ich habe eine Karte im Briefkasten gehabt wo drauf steht das er es angenommen hat wie kann ich jetzt am besten vorgehen damit ich mein Geld wieder bekomme wir reden hier von 1300 Euro Das nächste Problem ist das der Nachbar geistlich behindert ist Ich hoffe ihr könnt mir schnell eine antwort geben Mfg
12 Antworten
Ich habe ihm das mehrmals gesagt aber es kommt nur "Ich habe es dahin gestellt " selbst wenn er es noch hat kann ich nicht einfach bei ihm in der Wohnung und suchen
Über mir wohnt genau noch ein Nachbar es kann eigentlich nur der Nachbar sein der es angenommen hat oder der über mir wohnt und hat es geklaut
Was für ein Trottel. Vor die Tür stellen hätte es der Postbote auch können (wenn er gedurft hätte)... gerade weil das nicht ging, wurde es ja bei ihm abgegeben.
Dein Nachbar hat für den Empfang unterschrieben, also muss er auch dafür haften.
Hallo.
ich würde mich an den Versender halten, das das Paket bei dir nicht angekommen ist, und du keinem einen Auftrag erteilt hast das Paket anzunehmen.
Der Versender wird sich bei dem Paketdienst schadlos halten, wenn der Empfänger den Empfang an andere nicht zugestimmt hat.
Mit Gruß
Bley 1914
Bei uns ist es üblich, dass der Paketdienst das Paket beim Nachbarn abgibt, sofern er einen antrifft. Und mir ist auch nicht bekannt, dass man das extra genehmigen muss.
Der Nachbar trägt die Verantwortung. Normalerweise. Da er aber eine Betreuerin hat, weiß ich nicht, ob er auch tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Vielleicht kann seine Betreuerin mehr dazu sagen?
Bei uns ist es üblich, dass der Paketdienst das Paket beim Nachbarn
abgibt, sofern er einen antrifft. Und mir ist auch nicht bekannt, dass
man das extra genehmigen muss.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders darf die Sendung nur an den Empfänger selbst zugestellt werden. Viele Versandunternehmen haben aber in ihren AGBs festgelegt, dass Sendungen auch an Nachbarn ausgeliefert werden dürfen.
Der Begriff „Nachbar“ ist dabei rechtlich umstritten. Das Oberlandesgericht Köln hat z.B. 2011 die Nachbarschaftsklausel eines Logistikunternehmens für unwirksam erklärt, weil es die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem Kunden bei der Zustellung nicht ausreichend regelte (Az: 6 U 165/10).
In den AGB hieß es, Sendungen dürften auch an „Hausbewohner und Nachbarn“ abgegeben werden, „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Das Gericht bezweifelte, dass die Begriffe ausreichend genau bestimmt sind.
Ich sagte nur, was bei uns üblich ist. Habe nicht behauptet, dass das auch rechtlich zulässig ist.
Also ich glaube nicht das dein Nachbar das Paket einfach vor deiner Tür abstellendarf. Man muss ja unterschreiben das man das Pakte bekommen hat also muss er unterschriben haben , dass er dir das Paket (persönlich) bei dir abgibt . Das bedeutet er hat die verantwortung dafür . Er hätte auch sagen können das er das Paket nicht annehmen will . Wie auch immer rede mal mit deinem Anwalt darüber , aber mach dir keine Sorgen einfach so kommt er damit nicht davon . Das ist ja lächerlich das Paket vor die Tür zu stellen das hätte ja auch der Lieferant machen können . Das kann jeder sagen nur um das Paket zu behalten .
nö mussa net, wenna net kann. die muss neu kaufen. pech gehabt.