Mein Nachbar hat Paket angenommen und es angeblich vor meiner Tür gestellt,und jetzt ist es weg?

12 Antworten

Ich habe ihm das mehrmals gesagt aber es kommt nur "Ich habe es dahin gestellt " selbst wenn er es noch hat kann ich nicht einfach bei ihm in der Wohnung und suchen

Über mir wohnt genau noch ein Nachbar es kann eigentlich nur der Nachbar sein der es angenommen hat oder der über mir wohnt und hat es geklaut

Was für ein Trottel. Vor die Tür stellen hätte es der Postbote auch können (wenn er gedurft hätte)... gerade weil das nicht ging, wurde es ja bei ihm abgegeben.

Dein Nachbar hat für den Empfang unterschrieben, also muss er auch dafür haften.

hzx77  26.02.2017, 12:26

nö mussa net, wenna net kann. die muss neu kaufen. pech gehabt.

sacksack1000  26.02.2017, 12:27
@hzx77

Um es in Trumps Worten zu sagen: "Wrong."

Verosella  26.02.2017, 12:27
@hzx77

Bitte keine unnötigen Kommentare ...

Hallo.
ich würde mich an den Versender halten, das das Paket bei dir nicht angekommen ist, und du keinem einen  Auftrag erteilt hast das Paket anzunehmen.

Der Versender wird sich bei dem Paketdienst schadlos halten, wenn der Empfänger den Empfang  an andere nicht zugestimmt hat.

Mit Gruß

Bley 1914

Bei uns ist es üblich, dass der Paketdienst das Paket beim Nachbarn abgibt, sofern er einen antrifft. Und mir ist auch nicht bekannt, dass man das extra genehmigen muss.

Der Nachbar trägt die Verantwortung. Normalerweise. Da er aber eine Betreuerin hat, weiß ich nicht, ob er auch tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Vielleicht kann seine Betreuerin mehr dazu sagen?

diewoelfin0815  26.02.2017, 13:54

Bei uns ist es üblich, dass der Paketdienst das Paket beim Nachbarn
abgibt, sofern er einen antrifft. Und mir ist auch nicht bekannt, dass
man das extra genehmigen muss.

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders darf die Sendung nur an den Empfänger selbst zugestellt werden. Viele Versandunternehmen haben aber in ihren AGBs festgelegt, dass Sendungen auch an Nachbarn ausgeliefert werden dürfen.
Der Begriff „Nachbar“ ist dabei rechtlich umstritten. Das Oberlandesgericht Köln hat z.B. 2011 die Nachbarschaftsklausel eines Logistikunternehmens für unwirksam erklärt, weil es die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem Kunden bei der Zustellung nicht ausreichend regelte (Az: 6 U 165/10).
In den AGB hieß es, Sendungen dürften auch an „Hausbewohner und Nachbarn“ abgegeben werden, „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Das Gericht bezweifelte, dass die Begriffe ausreichend genau bestimmt sind.

Schnoil  26.02.2017, 13:56
@diewoelfin0815

Ich sagte nur, was bei uns üblich ist. Habe nicht behauptet, dass das auch rechtlich zulässig ist.

Also ich glaube nicht das dein Nachbar das Paket einfach vor deiner Tür abstellendarf. Man muss ja unterschreiben das man das Pakte bekommen hat also muss er unterschriben haben , dass er dir das Paket (persönlich) bei dir abgibt . Das bedeutet er hat die verantwortung dafür . Er hätte auch sagen können das er das Paket nicht annehmen will . Wie auch immer rede mal mit deinem Anwalt darüber , aber mach dir keine Sorgen einfach so kommt er damit nicht davon . Das ist ja lächerlich das Paket vor die Tür zu stellen das hätte ja auch der Lieferant machen können . Das kann jeder sagen nur um das Paket  zu behalten .