Darf der Lehrer das Klassenzimmer einfach verlassen, sich im Flur aufhalten und die Tür zumachen weil es zu laut ist?, Aufsichtspflichtverletzung?
Die Klasse war zu laut, die Lehrerin abgeblich heiser worauf sie ja auch eigentlich einfach zuhause bleiben könnte.... Weder gesagt man solle leiser werden o.ä. Dann aufeinmal packt sie ihre Sachen, nimmt sich ein Stuhl und setzt sich in den Flur und macht die Tür zu. Ist das nicht eigentlich eine Aufsichtspflichtverletzung?
10 Antworten
Weder gesagt man solle leiser werden o.ä
Seid ihr im Kindergarten? Das sollte man schon selbst wissen und muß einem nicht noch extra gesagt werden. Ihr habt anscheinend keinerlei Respekt, der einem bei einer guten Erziehung beigebracht wird.
Und nein, sie hat nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Also, es kann ja mal sein das es in der Klasse unruhiger ist als wie sonst, oder ? Und da ist es doch normal das der Lehrer die Schüler darauf hinweist ruhiger zu werden. Wie viele Schüler heutzutage achtet noch auf die Hinweise eines Mitschülers leise zu werden ???
Zu meiner Zeit hat man noch gelernt, sich zu benehmen. Man musste uns auch nicht explizit sagen, dass man im Unterricht keinen Lärm macht; das war selbstverständlich.
Wenn ich Lehrer wäre, würde ich es eventuell auch nicht einsehen, den Schülern die einfachsten Grundsätze des Benehmens beizubringen. Aber vielleicht werden einige aus Eurer Klasse ja selbst mal Lehrer und machen das dann alles viel besser.
Zu deiner Frage: Kinder oder Jugendliche muss man im Rahmen der Aufsichtspflicht keineswegs jede Minute im Blick haben. Schüler können durchaus auch alleine eine Pause verbringen oder mal den Unterricht verlassen und zur Toilette gehen, ohne dass jemand dabei sein muss.
Ich sehe also kein Anzeichen für eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Du hast offenbar die idealen Voraussetzungen, später mal Lehrer zu werden und das alles besser zu machen.
Ich hätte einfach eine unangekündigte kurzarbeit über den stoff der letzten und dieser stunde geschrieben.
Ja darf sie. Die schühler sind eh über die schule versichert falls was passiert. Es dürfen ja auch schüler dem unterricht verwiesen werden. Die halten sich dann auch ohne aufsicht vorm klassenzimmer auf.
Ausserdem kann die ggf. eingreifen falls wirklich was passiert da sie ja direkt vorm klassenzimmer sitzt.
Hat bei uns damals ein lehrer in der ausbildung gemacht. War einer zu laut hat der den sofort nach vorne geholt und für ne mündliche note ausgefragt. Die störenfriede waren so schnell auf linie. das glaubt man gar nicht.
Ausserdem kann die ggf. eingreifen falls wirklich was passiert da sie ja direkt vorm klassenzimmer sitzt.
Eben nicht, es ist dort so das die Türen extrem Schalldicht sind da die KIassenräume sehr nah aneinander sind, und man verhindern will das Geräusche aus dem Klassenzimmer in den Flur bzw. ins benachbarte Klassenzimmer gelangen.
Klassenzimmer liegen in der Regel nebeneinander.
Da sehe ich keinerlei Pflichtverletzung. Man kann davon ausgehen, dass ihr alle in der Lage seid, eine Situation einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ihr in einem Klassenraum seid. Es treten also keine latenten oder gar akute Gefahren auf, die atypisch wären und euch auch nicht zuhause oder wenn ihr alleine seid auftreten könnten.
Im Übrigen haben alle eine Pflichtverletzung begangen, die den Untetricht gestört haben und nicht der Weisung der Lehrerin gefolgt sind. Als Beispiel Paragraph 53 Abs. 2 SchulG MV: Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind neben diesen auch die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich
Toll, aber ein Lehrer ist doch auch dafür da, das keiner den Unterricht stört. Warum schicken denn dann die meisten Lehrer Schüler aus dem Klassenzimmer weil sie stören ?
Weil dies eine Erziehungsmaßnahme ist nach Paragraph 60 Abs. 2 Nr. 5 SchulG MV und ihr gutes Recht.
Ein Lehrer ist nicht zum Herstellen der Ruhe im Unterricht da. Du bringst hier Rechtsverhältnisse durcheinander. Die Pflichtverletzung liegt klar auf Seiten der Schüler, die den Unterricht stören.
Nein hat sie nicht.
Aber schon witzig, fühlst dich alt genug hier so einen Schrott zu posten aber wenn dein Lehrer dich ne halbe Stunde allein lässt bist dann wieder klein genug beaufsichtigt werden zu müssen hmm?
Das hat doch nix damit zutun! Es geht darum wenn sich z.B jemand dort verletzt und der Lehrer nicht anwesend ist, dass die Lehrkraft dann evtl. eine Mitschuld trägt, weil dann zu klären ist ob es durch den Lehrer zu vermeiden gewesen wäre!
Das wäre dann zu klären.
Und auf alle Fälle würde geklärt werden, ob man von Schülern eures Alters erwarten kann, dass sie sich alleine ohne Verletzungen sich beschäftigen können.
Richtig, aber wozu braucht man dann den Lehrer wenn er/sie den Unterricht einfach verlässt weil es ihm zu laut ist ? Man könnte ja davor noch die SuS bitten ruhig zu werden. Ausserdem leiden ja besonders die darunter, die ihre vorgegebenen Aufgaben versuchen zu lösen und Unterstützung vom Lehrer benötigen, wenn der/die aber nicht da ist geht das schlecht, obwohl die ja am wenigsten mit der herrschenden Unruhe zutun haben. Ausserdem wollte sie (auch bei Fragen zu den Aufgaben) das man die Tür geschlossen lässt.