Schuljahr wiederholen möglich?
Hallo,
ich besuche im Moment die 11. Klasse eines Gymnasiums (NRW). Da meine Noten in
vielen Fächern nicht besonders gut sind, steh in beiden LKs 3-4 und in ein paar
anderen Fächern genauso. Zudem komme ich mit beiden LK Fächern (Bio, Englisch)
überhaupt nicht klar und verstehe nichts. Da ich aber eigentlich ein Fach mit einem
hohen NC studieren will, wahrscheinlich Medizin oder Jura, habe ich mir überlegt das
Schuljahr freiwillig zu wiederholen, da ich nicht denke, dass ich mich bei meiner jetzigen
LK Wahl sehr verbessern werden kann. Habe deswegen auch schon mit meinem
Stufenleiter geredet, dieser meinte jedoch, laut Schulgesetz dürfte ich nur wiederholen,
wenn ich mindestens 2 Defizite in einem LK hätte und es nicht erlaubt wäre freiwillig zu
wiederholen. Habe mich jedoch schonmal im Internet umgesehen (hier auf
gutefrage.net) und dort haben schon einige darüber berichtet, dass sie die 11. Klasse
freiwillig wiederholt hätten und dies auch erlaubt sei.
Kennt sich da jemand vielleicht genauer mit aus ob freiwilliges Wiederholen erlaubt ist?
Wäre froh über Antworten.
Danke schonmal im Vorraus :)
3 Antworten
http://www.thomaeum.de/archiv/versetzung.pdf
"Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätesten s am Ende des ersten Schulhalbjahres in die vorhergegangene Klasse zurücktreten, wenn si e oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber en tscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Er- worbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhal ten. "
Du kannst ja den Link, den ich dir noch mitgeschickt habe, ein bisschen durchackern, da müsste noch mehr drinstehen. Ist wohl auch aus NRW, insofern sollte es ja auch zu deiner Schule passen. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen!
Mir ist grad aufgefallen, dass die von dir zitierte Textstelle sich nur auf die Sek I bezieht. Zur Sek II steht da leider nichts was mir weiterhilft :(
aww, man. Sry, ich bin aus Sachsen, bei mir war damals 11te Klasse Sek2. Findet sich in der PDF nicht noch irgendwas, dass dir helfen könnte?
Ne leider nichts was mir helfen könnte
ich kenne aus Baden-Württemberg auch nur die Regelung, dass ein freiwilliges Wiederholen nur in begründeten Einzelfällen möglich ist & eigentlich nicht zugestimmt werden soll, wenn das Klassenziel erreicht werden kann. Diese Aussage stammt so von einem Bekannten, der vor seiner Pensionierung als Rektor & im Schulamt tätig war.
Noten im Bereich 3-4 würden da wahrscheinlich nicht als Grund ausreichen, da mit diesen Noten die Versetzung nicht gefährdet ist & Du das Klassenziel erreichen wirst.
Wie gesagt: meine Erfahrungen gelten für BaWü, aber das deckt sich mit den Aussagen Deines Stufenleiters aus NRW.
warum machst du dir jetzt schon Gedanken darüber? hat das jahr nicht erst angefangen? Nur weil es am anfang nicht so gut läuft heißt das nicht das man sich nicht mehr zu verbessern braucht und für den rest des jahres nichts mehr zu lernen. man kann wiederholen wenn man durchfällt aber auch freiwillig aber da ist es nicht immer sicher ob sie einen wiederholen lassen. da muss man dann extra so ein Gespräch mit einem bestimmten Lehrer führen
Das überlass mal lieber dem Fragesteller, denn der wird seine Situation sicherlich besser einschätzen können, als du oder ich. Sicherlich muss man nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen, aber ich erinnere mich an meine eigene Schulzeit recht gut und wenn man da bei ein paar Sachen den Faden verliert, kann man bis zum Abschluss buckeln, um den wieder zu fassen zu kriegen und spassig ist das dann nicht. Da macht es unter Umständen tatsächlich mehr Sinn, nochmal von vorn zu beginnen. Das eine Jahr hin oder her fällt am Ende auch nicht sonderlich ins Gewicht.
Dankeschön :)