Die Jugend WG meiner Freundin akzeptiert nicht dass sie sexualmündig ist?
Sie ist 14 ich bin 14 wir wollen es beide laut einer Anwaltsseite ist es unser Recht das selbst zu entscheiden. Was soll ich tun ihre Betreuer setzen sich über Gesetze hinweg wollen uns verbieten uns zu treffen nachdem sie uns beim Sex erwischt haben?
Wir benutzen immer Kondome
11 Antworten
Bin mir nicht sicher ob sie das nicht dürfen. Sollten sie in diesem Fall gleiche Rechte wie normale Erziehungsberechtigte haben dürfen sie aber ich schätze nicht das sie das haben. Wenn nicht zeig sie an
Bei 14-jährigen haben die Erziehungsberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht und somit können sie deiner Freundin verbieten dich zu besuchen.
Und dies ist gesetzlich im BGB geregelt.
Was du schreibst, dass sich ihre Betreuer über Gesetze hinweg setzen ist Quatsch.
Kontaktpflege ist wichtig - stimmt.
Aber nicht zu einem anderen Kind um die sexuellen Bedürfnisse zu fördern!
ab 14 hat es sich auch ausge-kind-et. da hast Religionsfreiheit und darfst Sex haben und es ist auch nicht mehr weit zur Testierfähigkeit usw.
Du hast glaube ich den Sinn des § nicht verstanden.
für die Entwicklung einer 14-jährigen ist es nicht sinnvoll, dass sie zu einem anderen Kind sexuelle Beziehungen hat.
der Gesetzgeber findet "ab 14" in Ordnung, finde dich damit ab ?
Weshalb sollte ich mich mit dem dummen Geschwätz eines Jugendlichen abfinden müssen, der Gesetzestexte nicht versteht und nicht begreifen kann, dass Eltern entscheiden können, wo ihre Kinder sich aufzuhalten haben.
Hast du schon mit ihren Betreuern gesprochen ? Welche Erziehungsziele haben sie ?
Nach § 1626 BGB haben die Betreuer die Möglichkeit, zu bestimmen, mit wem du dich triffst und mit wem nicht. Wenn es einen (für sie !) triftigen Grund gibt, warum sie den Kontakt verbieten, dann gilt dieses Verbot. Am besten ist es, miteinander zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Welche Regeln gelten generell in dieser speziellen Situation (JugendWG) ? Sind die Betreuer wirklich feindlich eingestellt? Wenn du eine Person (deine Freundin) zur Lüge verleitest, ist das kein guter Start, dass man dir vertraut !
Wenn ein Gespräch nicht möglich ist, gibt es viele Beratungsstellen, die dir Hilfe anbieten.
Also grundsätzlich gilt ja: anwaltsserien sind keine zuverlässige Quelle zur Informationsgewinnung 😁
Nein, eine 14-Jährige hat nicht das Recht in der Gegend herumzuvögeln mit wem sie will.
oh doch ;) das Schutzalter endet mit dem 14. Burzeltag
Nein. Erziehungsberechtige haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
sorry, dieses Recht ist nicht schrankenlos.
Ja, dann zieh doch mit dem Mädel vor Gericht, viel Spaß... sag mir wann der Termin ist, ich bring Popcorn für alle mit.
Kinder...
In der Tat nicht schrankenlos, aber du kannst ja mal versuchen, das Familiengericht davon zu überzeugen, dass die Einschätzung des Erziehungsberechtigten, dass ein bestimmter Sexkontakt eines 14-Jährigen nicht wünschenswert ist, missbräuchlich war.
Viel Glück...
(Trolljagd war schneller.)
ich würde sagen, dass die 2 das Verbot einfach kackfrech missachten und dann auf die Reaktion warten. gegen die wahrscheinlich völlig überzogene Reaktion lässt sich einfacher vorgehen.
und ja, das läuft auf Krach hinaus. irgendwo muss man anfangen, nach und nach eigene Rechte durchzusetzen, das gehört zum Erwachsenwerden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html
Kontaktpflege ist wichtig und das sieht auch der Gesetzgeber so; siehe Absatz 3.