Wie würde ein Jugendrichter entscheiden? Ich (14) Er(44) ...
Hallo,
Ich brauche eure Hilfe! Ich (14) bin seit 7 Monaten mit einem 44 Jährigen Mann zusammen nach 2 Wochen lernte er meine Eltern kennen und die akzeptierten das erstmal so! Seit 1 Monat wohne ich jetzt bei ihm! Meine Eltern wollen mir aber plötzlich ohne Vorfall die Beziehung verbieten sofern es kein Jugendrichter erlaubt! Also wollen die mit mir zum Jugendamt und ein Jugendrichter soll entscheiden ob er meine fehlende innere Reife wohl ausnutzt! Dies ist aber defintiv nicht so! Ich weiß was ich tue und was ich will und ich habe diesen Mann in den 7 Monaten sehr schätzen und lieben gelernt! Ich kenne seine Kinder und seinen Vater mit seiner Ex Frau gehe ich sogar gelegentlich shoppen! Alles läuft supi! Meint ihr ein Jugendrichter wird uns das jetzt verbieten also wie ist die Tendenz? Wie könnte ich den Richter davon überzeugen das wir uns lieben? LG
6 Antworten
Das geht vor keinen Jugendrichter, das geht vor ein Strafgericht.
Wenn keine der u.g. Dinge zutrifft, dann kann es der Strafrichter nicht verbieten.
Wieso ist dein Freund jetzt eigentlich ein Jahr jünger als im August 2014?
Das geht vor keinen Jugendrichter, das geht vor ein Strafgericht.
Warum sollte? Im zitierten Paragraphen steht doch eindeutig unter welchen Umständen was strafbar ist. Nach den angaben der Fragestellerin trifft nichts davon zu.
Unter entsprechenden Voraussetzungen dürfe in Deutschland oder Österreich 14 Jährige mit 110 Jährigen ein erfülltes Liebesleben haben, wenn nicht: und nun das Gesetz zitieren.
Du selbst machst du hier nicht strafbar. Ihm dagegen droht jetzt gemäß §182 Abs. 3 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Ansonsten: Das ganze geht nicht vor den Jugendrichter, sondern vor ein Strafgericht. Und wie das urteilen wird, können wir nicht voraussagen, da wir weder dich noch deinen Freund kennen. Am besten sucht ihr euch einen guten Anwalt.
Bevor es überhaupt vor irgend einen Richter geht, müszte es jemanden geben, der es vor Gericht bringt, eine Klage einreicht. Das könnten die Eltern sein oder ein Staatsanwalt. Selbst ein Staatsanwalt würde nicht so einfach eine Klage einreichen, sondern im Vorfeld prüfen, ob er wirklich eine Notlage ausnutzt, das Mädchen im Geiste nicht reif genug usw.. Denn auch dem Staatsanwalt ist klar, dasz er unter Umständen den Ruf einer aufrichtigen Person ruinieren könnte.
Selbst wenn die Eltern klagen, müszten sie ihre Klage begründen. Nur weil im gesellschaftlichen Normalfall der Mann 10 cm gröszer und 2 Jahre älter als die Frau zu sein hat, heiszt das noch lange nicht, dasz sich Liebe auch daran hält. Nehmen wir doch mal andere Beispiele, in den sehr junge Männer mit sehr alten "Damen" eine Beziehung haben. Wie viel % der Leute tuscheln hinter deren Rücken. Ich sage immer, wo die Liebe hin fällt und sie tuen damit auch keinem weh. So lange keine Zwangslagen usw. gegeben sind, so lange ist es legal.
Deine Eltern sind für dich verantwortlich, natürlich dürfen sie dir die Beziehung verbieten und das ganze ohne Jugendrichter.
Wieso sie das jemals akzeptiert haben, ist allerdings mehr als Merkwürdig.
Ich weiß was ich tue
Das bezweifle ich doch stark.
Wie könnte ich den Richter davon überzeugen das wir uns lieben?
Dem Richter wird es ziemlich egal sein, ob ihr euch liebt oder nicht.
Wenn Dein Freund für Dich das Sorgerecht bekommt, wird die sexuelle Beziehung zu Dir strafbar.
Wenn er das Sorgerecht für dich hätte, würde er sich mit der Beziehung erstrecht strafbar machen, Trollinchen. "Missbrauch von Schutzbefohlenen" schon einmal davon gehört? Nette Geschichte leider völlig unglaubwürdig.
Mein Vater überlegt auch zu versuchen das er das Sorgerecht für mich bekommt!
Dieser Freudsche Versprecher sagt ja wohl alles!
Ich selber stecke da in einen Zwiespalt ... Ich rate dir geh nach Hause! Das ist doch nicht das was du für immer willst 😳 der möchte von dir ganz andere Sachen und findet das vermutlich nur g... So eine unberührte Seele im Haus zu haben 😳 klar weißt du was Liebe ist ! Fehlt dir zu Hause liebe ?? Deine Eltern können sogar die Polizei Rufen um dich da raus zu holen und nehmen dein Freund gleich mit wegen sonst was, sexueller Missbrauch usw. Geh sofort nach Hause das gibt richtig Probleme
Sie geht ja nicht ! Also kann es passieren das es das Jugendamt übernimmt ... Fakt ist auf jedenfall: mich stört das er so alt ist, aber ok sie liebt ihn! Obwohl sie noch so behütet werden sollte :s
Sie geht ja nicht !
Dann geht man als Elternteil hin und nimmt sie an der Hand mit nach Hause. Punkt aus Ende. Dann teilt man es ihrem Freund noch schriftlich mit, wann der Tochter zu welchen Zeiten gestattet wird, mit ihrem Freund Zeit zu verbringen und das man in gegebenen Falle man sich rechtliche Schritte vorbehält.
Würde nun ihr Freund, weil Volljährig und Strafmündig, sich über die Entscheidung der Eltern hinweg setzten, dann sieht es für ihn übel aus. Natürlich sollten die Eltern der Tochter den Kontakt zu ihrem Freund ermöglichen, weil sonst könnte das Gericht ein Totalverbot der Eltern eben gegen die Eltern selbst auslegen. Ein Totalverbot würde ja der Tochter die Möglichkeit nehmen, aus eigenen Erfahrungen zu lernen, womit gerade das erwünschte Erwachsen werde ja behindert wäre.
Das sie vorerst nach Hause muss oder das sie in eine Einrichtung kommt! Ich hatte den Fall schon mal, es war damals eine Mitschülerin von mir! Sie musste nach Hause oder kam in die Obhut des Jugendamtes. Sie war auch noch zu jung bzw sogar 16 Jahre alt!
Das sie vorerst nach Hause muss
Das können die Eltern auch ohne richterliches Urteil bestimmen.
Jeder der Kinder hat würde seinen Kind das verbieten! Weil man sein Kind schützen will :) der Richter würde den Eltern recht geben aber meistens ist ja noch die Befragung durch einen Psychologen möglich/ nötig... Unabhängig von der Verhandlung... Jetzt besser
Jeder
Wenn ich überlege, wie viele Millionen Eltern es in Deutschland gibt, finde ich diese Aussage sehr wage.
der Richter würde den Eltern recht
Richter halten sich im Normalfall an Gesetze. In wie weit sollten die Richter den Eltern "recht" geben?
Ich meinte das dort wohnen! Das ist verboten! Das sie einfach bei ihm einzieht...
Auch das dort wohnen ist per Gesetz nicht verboten. Die Eltern könnten aber bestimmen, wo jede Nacht ihre Tochter zu schlafen hat. Es hat sich die Fragestellerin zwar dahingehend geäuszert, dasz sie mit ihrem Freund zusammen wohnt, doch sprach sie davon, dasz die Eltern ihr die Beziehung verbieten wollen und nicht ausdrücklich das zusammen Wohnen. Das sind zwei Paar Schuhe, rechtlich wie praktisch.
Das Gesetz verbietet es und das finde ich gut!
Von welchem Gesetz aus welchem Staat sprichst Du?
Es wurde doch hier im Thread deutlich der Bundesdeutsche § 182 des StGB angeführt. Ab 14 darf jeder und jede mit jedem älteren, egal welchen Geschlechtes, wenn nicht ein strafbarer Grund vorliegt.
Vielleicht mal einen Link für alle, die mit dem "Gesetzesdeutsch" nicht ganz so gut klar kommen.
http://www.krony.de/alters-tabelle-wer-gesetzlich-mit-wem-sex-haben-darf.html
Das Mädchen ist minderjährig jetzt wollen wir mal realistisch bleiben.., zwei Jahre später und es würde keiner einen Aufstand machen! Und das dort wohnen ist mir einfach zu früh. Sie gehört nach Hause mit geregelten Abläufen ! Mit Struktur! Den Mann kann sie ja behalten das ist mir jacke. Ich stelle mich ungern auf die Seite der Eltern, da ich selbst eine Kindheit hatte die ich keinem wünsche, doch das hat eine überhand an Perversion das ich als Nachbar schon die Polizei rufen würde! Und nein ich mische mich normalerweise nicht in ander leuts leben ein, aber da weiß ich einfach nicht was der Mann von dem Mädchen will! Sogar der ruf ist hin... Wie in den Filmen Natalie!
Du unterstellst doch, dasz sie bei ihm gewissermaszen ein ungeregeltes Leben führt. Wo steht in der Frage, dasz sie keine Hausaufgaben macht, sich nicht wäscht, jeden Morgen zu spät zu Schule kommt, weil sie nun 150 Km von ihrer Schule entfernt wohnt?
Die Eltern können zwar nach wie vor ihren Aufenthalt bestimmen, aber nach allem, was in der Frage steht, hat sich keiner Strafbar gemacht.
Es gibt unter anderem Länder, da dürfen ab der Geschlechtsreife es die Leute untereinander "treiben" wie sich möchten. Dort ist man der Ansicht, dasz die Natur bestimmt, wann man "reif" ist. So kann es sein, dasz einige Mädchen und Jungen mit 16 wie blöd sich verlieben und gar nichts dürfen und andere genau genommen ab 9 Jahren dürfen, egal welchen Geschlechtes und Alter der Partner ist. Andere Länder, andere Sitten.
In Deutschland geht es ab 14, wenn eben nicht strafrechtliches vorliegt. Dabei ist es auch noch zwischen Österreich, Schweiz und Deutschland leicht unterschiedlich gehandhabt.
Ja möchte ich das könnte seine Tochter sein ! Das arme Mädchen
das könnte seine Tochter sein
Ein Mann 98 und ein Frau 79 heiraten, sie könnte seine Tochter sein.
der möchte von dir ganz andere Sachen und findet das vermutlich nur g...
und wenn nicht? Würdest Du Ihn also Vorverurteilt haben?
Wie könnte ich den Richter davon überzeugen das wir uns lieben?
Gar nicht... Es ist einfach moralisch nicht vertretbar wenn ein 44 jähriger mit einem 14 jährigen Mädchen(wohl eher Kind) anbandelt. Und mit deinen 14 Jahren weißt du auch noch nicht was Liebe ist...
Moral ist vor dem Richter völlig irrelevant.
Da zählt nur das Gesetz.
hey ich stimme dir da zwar nit der moral und so zu aber das mit den 14 jahren und nicht wissen was liebe ist da muss ich dir mal wiededrsprechen. als ich 14 war wusste ich besser als viele erwachsene was liebe ist und das hat nichts mit dem alter zu tun ja meistens sind 14 jaehrige noch nicht reifgenug aber es gibt ausnahmen also pass auf wenn du menschen nicht kennst so etwas zu sagen...
aber ja alles andere hast du recht
Tut mir leid aber eine 14 jährige wird niemals und zwar wirklich niemals mehr über Liebe wissen als eine Erwachsene Person die schon mehrere Beziehungen hatte. Zur Liebe gehört nämlich Erfahrung und diese kommt mit dem Alter und durch nichts anderes.
So ein Schmarrn.
Ich bin jetzt 46 und kann da keinen Unterschied in der Liebe feststellen.
Wie man liebt wandelt sich mit der Zeit, aber die Intensität und die Liebe an sich - die fühlt schon ein Säugling und das bis zum Greisenalter.
Ich rede nicht vom Gefühl. Sondern davon zu wissen was Liebe ist. Sie können mir nicht erzählen das ein 14 jähriger Hosenschei*er der Beziehungen hat die höchstens 1 Monat halten und dann schon wieder eine neue am Start genauso viel Ahnung von Liebe hat wie sie z.B.
Meine Eltern wollen es ja nicht wirklich verbieten die wollen nur das wir die Erlaubnis von einem Jugendrichter kriegen! Mein Vater überlegt auch zu versuchen das er das Sorgerecht für mich bekommt!