die Exfreundin soll endlich aus meinem haus ausziehen,

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Es ist immer wieder das Gleiche, da gibt jemand bei einer Frage zun wenig Informationen und wenn man ihn bittet, noch mehr Informationen zu geben, dann herrscht großes Schweigen.

Mary1505 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 23:52

welche infos soll ich denn geben?

johnnymcmuff  02.02.2014, 03:01
@Mary1505

welche infos soll ich denn geben?

Die hast Du ja endlich gegeben.

Einfamiienhaus. Es besteht kein Mietvertrag,zahlt keine miete,. habe ihr heute eine aufforderung gegeben,schriftlich, sie soll mein haus bis 28.02. verlassen. hat mir die empfangsbestätigung nicht unterschrieben. sagt ich solls per einschreiben schicken.sie unterschreibt das nicht.hatte aber eine zeugin,das ich das schreiben übergeben habe.

Ohne Mietvertrag und ohne Zahlung kannst Du sie einfach mittels der Polizei aus der Wohnung weisen lassen.

sagt sie zu mir, den prozess verlierst du.

Sie wird verlieren.

Mary1505 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 18:32
@johnnymcmuff

aus welchen grund sollte die pölizei sie mitnehmen? habe ihr heute ein einschreibebrief zukommen lassen,das sie mein haus bis zum 28.02, zu verlassen hat. sie ist ein messi und im unteren srock steht lauter zeug von ihr rum und die doppelgarage ist auch schon dreiviertel voll. ich hoffe ich werde sie bald los.

johnnymcmuff  03.02.2014, 21:22
@Mary1505

aus welchen grund sollte die pölizei sie mitnehmen?

Sie wird aus der Wohnung verwiesen und nur mitgenommen, wenn sie sich weigert die Wohnung zu verlassen.

Bitte beantworte erst einmal:

  1. Art des Hauses? (Ein/Zwei FH oder Mehrfamilienhaus)

  2. Art des Mietvertrages (normaler Mietvertrag, Untermietvertrag, gar kein Vertrag)

  3. Wie lange wohnt sie so schon da drin?

Erst dann kann man dir Tipps geben.

Was jetzt schon klar ist: Mit Sagen erreichst du nichts. Kündigungen haben schriftlich und mit genauer Begründung zu erfolgen. Tritt der Tatbestand nicht ein, z.B. du ziehst dort gar nicht ein, bist du Schadenersatzpflichtig: Umzug etc. musst du bezahlen.

Mary1505 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 00:01

Einfamiienhaus. Es besteht kein Mietvertrag,zahlt keine miete,. habe ihr heute eine aufforderung gegeben,schriftlich, sie soll mein haus bis 28.02. verlassen. hat mir die empfangsbestätigung nicht unterschrieben. sagt ich solls per einschreiben schicken.sie unterschreibt das nicht.hatte aber eine zeugin,das ich das schreiben übergeben habe. sagt sie zu mir, den prozess verlierst du.

Wenn du selbst in deinem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnst, kannst du deiner EX ohne Begründung nach BGB §573 a schriftlich und beweisbar kündigen. KF vermutlich und mindestens 6 Monate. Zustellung der Kündigung durch bezeugtes Einwurfschreiben. Widersprich vorsorglich der Fortsetzung des MV nach Mietende (§545 BGB)

Sollte deine EX einen Mietvertrag mit Hausordnung unterschrieben haben, kannst du sie auch schneller und trotzdem rechtssicher aus deinem Eigentum befördern. Was zahlt sie denn als Miete? Wohnst du selbst in diesem Haus?

Mary1505 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 01:58

einfamilienhaus,zahlt keine miete,hat kein mietvertrag und ist ein messi,sagt ihre frührente reicht nicht um eine wohnung zu bekommen und will von mir 200 euro unterhalt,damit sie eine wohnung bekommt. wir sind nicht verheiratet und so wohnt seit 7 jahren bei mir, meine geduld ist langsam am ende.

Ist sie Deine Mieterin? Dann kannst Du sie aus Eigenbedarf kündigen, aber nur, wenn Du es nicht wieder vermieten willst. Ansonsten wirds schwer, ausser sie zahlt die Miete nicht.

hat sie einen mietvertrag? wenn nicht, setzt du sie halt raus.

Mary1505 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 18:25

es besteht kein mietvertrag,darf sie nicht einfach vor die türe setzen,sagt die rechtsanwältin.. dagegen kann sie klagen