Deutsches Auto in der Schweiz fahren
Bin letzten Monat in die Schweiz gezogen, fahre aber zur Zeit noch ein Auto mit deutschem Kennzeichen (das läuft auf meinen Vater), gestern wurde ich am Zoll angehalten, und mir wurde gesagt, das ich wenn ich in der Schweiz wohne nicht mit einem deutschen Auto in die Schweiz rein fahren darf (Warenwert über 300 CHF) und das ich mir dafür eine Genehmigung holen soll. Kann mir jemand sagen was das für eine Genhmigung ist und ob das überhaupt geht, wenn das Auto nicht auf mich zugelassen ist.
3 Antworten
Das darfst du nicht, oder du musst den Karren verzollen: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/strassenverkehr/artikel/fremdlenker_darf-ich-deutsche-autos-fahren/
Frage: Manchmal überlässt mir ein Freund aus München seinen Sportwagen. Darf ich den in der Schweiz mit deutschen Kontrollschildern herumfahren?
Nein, das geht zollrechtlich nicht. Sobald Sie als in der Schweiz wohnhafte Person ein ausländisches Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein.
Das Gesetz sieht allerdings zwei Ausnahmen vor: Zum einen erlaubt es Personen, die hier wohnen, jährlich zwölfmal ein ausländisches Auto durch Grenzübertritt in die Schweiz zu bringen, und zwar ohne Verzollung. Dabei muss das Fahrzeug jeweils innert dreier Tage wieder ins Ausland zurückgeführt werden; beim ersten Grenzübertritt werden die Zollabgaben durch Barhinterlagen sichergestellt, und es wird ein Zolldokument ausgestellt.
Zum anderen erlaubt es das Gesetz Personen mit Wohnsitz im Ausland, mit ihrem Auto in die Schweiz einzureisen, ohne es zu verzollen. Das heisst: Ihr Freund darf hier mit seinem BMW herumfahren – Sie hingegen nicht, es sei denn, er fährt mit. Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, macht sich strafbar.
ist doch klar: ** in der Schweiz wohnhafte Person ein ausländisches Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein**
Hier gibt's keinen Interpretationsspielraum!
Capito?
Wenn es nicht auf dich zugelassen ist, brauchst du das nicht. Wenn es deines wäre musst du einfach zur Motorfahrzeugkontrolle deines Kantons oder deines Bezirks. Kannst da ja mal anrufen und sonst fragen um ganz sicher zu sein....
Ich habe dem Zöllner gesagt das das nicht mein Auto ist er hat aber gasgt das ich das eigentlich trozdem nicht darf eben weil das ja einen Warenwert von über 300 CHF hat... und er hat gesagt das ich mich um eine Genehmigung kümmern soll sonst bekomme ich ne Strafe...
Frag bei der Motorfahrzeugkontrolle deines Kantons/Bezirks. Die werden dir Helfen.
Frag doch einfach mal beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons nach, denn ich denke, dass die Dir da weiterhelfen können.
Ich habe mal im Internet gesurft und was mit einem Formular 15.30 gefunden könnte ich das auch machem? Von ausländischen Arbeitskräften und ausländischen Studenten zum eigenen Gebrauch eingeführte Fahrzeuge Ausländischen Arbeitskräften (Jahresaufenthalter, Kurzaufenthalter, Stagiaires) wird die abgabenfreie Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges im Zollgebiet ab Datum der ersten Einreise (z.B. zum Stellenantritt) während zwei Jahren mit Bewilligung Form. 15.30 selbst dann bewilligt, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz ins Zollgebiet verlegen. Die Gebühr beträgt CHF 25.--.