Als Ausländer in der Schweiz auto fahren

4 Antworten

Du hast ja wohl auch deinen Hauptwohnsitz in der Schweiz oder bist Du Pendler?  Wenn Du schon seit 10 Monaten in der Schweiz lebst und arbeitest wird es langsam Zeit deinen Führerschein in einen Schweizer umzutauschen dazu hast Du nämlich nur 12 Monate Frist nach deinem Zuzug! Geh auf die Homepage des Strassenverkehrsamtes deines Wohnsitzkantons dort kannst Du das Formular herrunterladen so spart Du Zeit anschliessend auf dem Strassenverkehrsamt.

Du hast also ein Auto in Italien bestellt...nun das wirst Du dann also in die Schweiz einführen müssen und auch hier zulassen, leider gilt es nicht mehr als Umzugsgut dazu bist Du schon zu lange in der Schweiz, du wirst es also ganz normal einführen müssen dazu erkundigst Du dich bitte beim Zoll. In Italien kannst Du es nicht zulassen und dann in der Schweiz fahren das ist nicht erlaubt wenn es auffliegt bekommst Du ziemlichen Ärger mit dem Zoll weil das Auto nicht in der Schweiz versteuert ist.

nico1234592 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 19:24

Hmm ok danke. Ja ich habe hier eine Unterkunft und habe eine Aufenthaltsbewilligung L für 1 Jahr, die im Juni ausläuft. Meine Arbeitskollegen, auch EU Bürger, die schon einige Jahre hier sind, haben für ihr Auto Schweizer Kennzeichen. Muss ich dann mein Auto versteuern? Was wenn ich nur noch 1 Jahr oder so in der Schweiz bleibe?

Narva  15.04.2015, 10:25
@nico1234592

Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast solltest Du doch eine B Bewilligung (5 Jahre) erhalten. Natürlich musst Du dein Auto einführen und auch versteuern und wenn Du zurück gehst musst Du es wieder nach Italien einführen und dort versteuern... wiso um Himmels Willen hast Du dich denn nicht vorher schlau gemacht ?

Hallo,

das hängt davon ab, ob Du (als EU-Bürger) eine B-Bewilligung (5 Jahre) hast oder als Grenzgänger arbeitest.

Wenn Du in der Schweiz Deinen Wohnsitz hast, dann musst Du innerhalb eines Jahres Deinen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umtauschen. Das geht bei der Wohnsitzgemeinde.

Die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges wird in der Schweiz nicht gerne gesehen und gilt als Steuerhinterziehung.

Wenn Du einen Neuwagen bestellt hast, solltest Du Ihn in die Schweiz importieren. In Italien gleich die E1-Ursprungsbescheinigung holen und das Fahrzeug in der Schweiz beim Zoll anmelden. Mit Ursprungsnachweis kostet es nur 8% MwSt, die italienische MwSt. kannst Du Dir zurückholen. Da wird Dir Dein Autohaus sicher behilflich sein.

Gruss

Unbedingt Ausweis umschreiben lassen! Dazu hast du nur ein Jahr Zeit. Es eilt also, sonst musst du die Prüfung neu machen. 

oschn187  29.09.2020, 20:50

Stimmt nicht. Die Umschreibung geht auch nach Ablauf der 12 Monate. Allerdings darf nach 12 Monaten nicht mehr in der Schweiz gefahren werden.

Ich habe eine Aufenthaltsbewilligung L bis mitte Juni. Danach würde mir mein Arbeitgeber eine Bewilligung für 3 Jahre (glaub ich) besorgen. Na was soll ich da groß Steuern hinterziehen, wenn mir alles Abgaben direkt vom Monatslohn abgezogen werden? 

Wenn ich aus irgendwelchen Gründen meinen Job aufgeben möchte und das Auto in die Schweiz importiert habe, muss ich es nach Italien wieder Importieren was sehr doof ist.

Führerschein hab ich jetzt angefragt.

Gruß Nico

nico1234592 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 19:41

Ich bin gerade auf folgende Seite gestoßen:

https://www.ch.ch/de/mit-dem-motorfahrzeug-die-schweiz-einreisen/

Unter "Temporäre Einfuhr zum eigenen Gebrauch" steht, dass ich 2 Jahre lang mein Auto in der Schweiz verwenden kann, ich muss nur am Zoll eine Gebühr bezahlen. 

Stimmt das so?