Deutsche Post (Zusteller): Überstunden?

5 Antworten

Man kann zwar Dinge vereinbaren, und auch, dass gelegentlich anfallende geringe Mehrarbeit nicht extra vergütet werden muss, aber so eine pauschale Vereinbarung, dass täglich bis zu 1 Stunde mehr gearbeitet werden muss, dürfte bei normalen Angestellten eher unwirksam sein. Wenn ich mal eine 40-Stunden-Woche mit 6 Arbeitstagen zugrunde lege, entspräche das ja 15%.....

Bei Führungskräften mit entsprechend hoher Vergütung wäre das wieder was anderes, aber bei einem normalen Angestellten geht sowas in dieser Größenordnung eigentlich nicht.

Quandt  01.11.2017, 10:27

Bei Führungskräften werden Dienstverträge gefertigt, ohne zeitliche Begrenzung. Der Arbeitsvertrag ist eine Sonderform des Dienstvertrages, mit ausgewiesenen Arbeitszeiten und Umfängen.

Das ist nicht ganz richtig!

Bis zu einer Stunde über das planmäßige Dienstende heißt es in der BV, BISHER!!

Ab jetzt 30 min, und dann muss genau da spätestens der Arbeitsplatz (zB Zsp oder ZB verlassen werden

ollie69 
Beitragsersteller
 12.01.2019, 10:37

hat Verdi wieder was durchgeboxt? Bin gottseidank nicht mehr bei dem Saftverein...

kann mich nicht erinnern, dass ich mal so gestreßt war...Leistung,Leistung und das tägliche Gefühl ein Versager zu sein,weil man die Tour nicht mal annähernd geschaft hat....

die Leute, die da schon seit Jahren (-zehnten) arbeiten sind alles arme einfältige Seelen, die sich mit der Schinderei abgefunden haben...alle anderen bleiben nicht länger als 6 Monate.....da hat mich total schockiert,was für Zombies da arbeiten...der Teamleiter hat selber Touren gemacht und war den ganzen Tag "gut drauf",...keine Ahnung,was der eingeschmissen hat...

Meiner Mutter ,wo der auch austrägt, ist schon aufgefallen,dass der die ganze Zeit mit sich selbst redet..

Für genauere Analysen müssten wir dann schon mal wissen, ob und welcher mögliche Tarifvertrag einerseits Anwendung findet, und andererseits auch Kenntnis darüber erlangen, auf wie viele Tage pro Woche sich Deine regelmässige Arbeitszeit bei wie vielen vertraglich definierten Tages-Arbeitsstunden verteilt. 

Weiter wäre noch interessant zu wissen, ob es sich um einen befristeten, oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. 

Grundlegend besagt das Arbeitszeitgesetz aber eine durchschnittliche Wochen-Arbeitszeit nicht über 40 h wöchentlich bei regelmässiger 5 Tage - Woche, bzw. 48 h bei regelmässiger 6 Tage - Woche bezogen auf ein Mittel aus 6 Monaten. 

Mehr als max. 10 Stunden ( reine Arbeitszeit ohne berücksichtigte Pausenzeit )  pro Arbeitstag sind in der Netto-Arbeitszeit pro Arbeitstag bis auf wenige Branchen-Ausnahmen dabei auch nicht vorgesehen. 

Je nach vertraglich vereinbarter Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen können es je nach Grad betrieblicher Notwendigkeiten auch mal einige Wochen mit 50 oder 60 Arbeitsstunden ( letzteres bei regelmässiger 6 Tage - Woche ) werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem gemittelten Zeitraum von 6 Monaten dabei durchschnittlich nicht über 8 Stunden pro Tag hinaus geht und somit zeitweise Mehrarbeit entsprechend in Freizeitausgleich innerhalb dieses Bemessungszeitraumes gewährt wird. 

Jepp, das steht da. Mindestens 1 Stunde!

Ob die Angelegenheit gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder sittenwidrig ist, müsste geprüft werden.

Und was steht zur Vergütung solcher Über- / Mehrstunden im Vertrag?

ollie69 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 10:29

ab Ende des Jahres werden vorhandene Überstunden entweder ausgezahlt oder in Freizeit gewährt...

ich bin Teilzeit beschäftigt (23,5h/Woche) muß aber jetzt an 5 Tagen (5h) arbeiten,wegen der Weihnachtszeit...das macht dann 30h/Woche! Vorher habe ich an drei Tagen voll gearbeitet und hatte drei Tage frei...

Parhalia2  01.11.2017, 10:50
@ollie69

Damit scheiden die meisten Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes ( monatliche Höchst-Arbeitszeiten ) weitestgehend aus. 

Hier müsste man dann nun eher in Richtung Teilzeit- / und Befristungsgesetz nachsehen, ob die tatsächlich geforderte Mehrarbeit in ihrem Umfang selbst über Wochen oder max 2-3 Monate dann noch den Regularien für Teilzeit-Beschäftigungen einerseits in der rechnerischen Entlohnungsgrenze ( " Midijob " , sofern zutreffend ) entspricht, bzw. dabei gewisse Grenzen der prozentualen mtl. Mehrarbeit ( regelmässig / durchschnittlich mehr als etwa 15 - 20 % mehr als vertraglich vereinbart ) dabei überhaupt zulässig wären. 

Besonders kritisch wird es hier dann noch, wenn die sogenannten "Gleitzonen" für Teilzeit rechnerisch beim durchschnittlichen Lohn zu oft und zu weit überschritten werden im Sinne von möglichen Regularien der Vergütung im Bereich eines "Midijobs"  .