C&A Vertrag Kündigung Aushilfe

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Befristete Verträge sind nur kündbar wenn es im Vertrag so vereinbart wird. Ansonsten wird bei einer Befristung das Ende ja schon vereinbart.

Also schau in den Vertrag was drinnen steht.

Grundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz.

Steht sicher auch alles in deinem Arbeitsvertrag. Außerdem wird dein Chef das sicher auch verstehen, zur Not muss er dich eben fristlos kündigen oder so ;-) Du bringst ihm ja auch nichts, wenn du nie arbeiten kannst!

blahhh1234 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 11:06

Ich habe mein Arbeitsvertrag noch nicht erhalten. Ich habe heute nur ein Brief gekriegt namens "Merkblatt für neue Mitarbeiter", wo ich bestimmte Unterlagen zuschicken muss, aber trotzdem danke für deine Antwort.

Natürlich. Du hast eh noch Probezeit, also 2 Wochen Kündigungsfrist.

DerCAM  11.08.2014, 11:36

Nur wenn auch wirklich eine Probezeit vereinbart wurde. Fuer diese kann aber auch durchaus eine andere Kuendigungsfrist als 2 Wochen wirksam vereinbart werden.

Wird hingegen gar keine Probezeit vereinbart und arbeits- bzw. ggf. tarifvertraglich auch nicht ausdruecklich eine Kuendigungsmoeglichkeit, kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis gar nicht ordentlich gekluendigt werden.

stinkertum  11.08.2014, 12:10
@DerCAM

Natürlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden, das kann nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen werden.

Maximilian112  11.08.2014, 13:05
@stinkertum

Es ist gesetzlich ausgeschlossen. Kann aber vereinbart werden.

Um kündigen zu können muß es vereinbart sein.

Nicht hier , sondern mit dem / der Filialleiter/in sprechen , ist besser . Es wird gehen .

Ja ist dann halt so. Dann erscheinst du bei dem Ausbeuter einfach nicht mehr und gut ist.