Abo bei dem Deutche Bahn nicht bezahlt,jetzt 3000euro bei Inkassso,warum?

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es gibt Urteile für die Telekommunikationsbranche, evt. kann man die hier auch anwenden. Dort dürften nur noch max. 50% der Summe als Schadensersatz angerechnet werden ab dem Zeitpunkt der Sonderkündigung bis zum regulären ende der Vertragslaufzeit. Demnach sähe die Kalkulation wie folgt aus:

Nov - März 100% = 625€
April -Okt 50% = 437,50€

Summe: 1062,50€,  davon gezahlt 250€, somit bliebe eine Resthauptforderung von 812,50€. Über die höhe der Inkassokosten lässt sich streiten, in dieser Höhe aber auf gar keinen Fall gerechtfertigt. Evt. wäre hier dennoch die Hilfe eines Anwaltes ratsam da dein geschriebenes nicht wirklich leicht verständlich ist und du in einem Rechtsstreit damit vermutlich untergehen würdest. Ein Anwalt kann dir auch eher sagen ob das mit den 50% bei der Bahn so angewendet werden kann.

mepeisen  09.04.2017, 06:40

Ich würde dem Inkasso folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich wiese die Forderung vollumfänglich zurück. Ihre Forderung ergibt überhaupt keinen Sinn. Wenn ich die Forderung berechne, komme ich auf folgendes: Nov - März 100% = 625€, April -Okt 50% = 437,50€. Erklären Sie mir, wie sie auf das 3fache kommen. Wenn Sie auf ihrer Forderung bestehen, gehe ich auf ihre Kosten zu einem Anwalt."

Dann abwarten, ob etwas folgt vom Inkasso und falls es einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt o.ä. geht man zu einem Anwalt.

Wenn Du ein Abo für ein Jahr abschließt (was ist überhaupt Gegenstand eines solchen Abos?) und den ersten Beitrag bezahlst, kommt der Vertrag für ein Jahr wirksam zustande. Das heißt, dass Du mind. 12 Monatsbeiträge = 1.500,- € zahlen mußt. Steht im Kleingedruckten etwas von Schadener-satzansprüchen bei Nichterfüllung? Hast Du Leistungen, wenn ja welche in Anspruch genommen (möglicherweise erschlichen?) und sind es Leistungen gewesen, die Mehrkosten, die vom Abo nicht erfasst worden sind entstanden?

Das Du jetzt kein Einkommen hast ändert nichts an deiner Zahlungsver-pflichtung. Wollen wir mal hoffen, dass Du zum Zeitpunkt als Du das Abo abgeschlossen hast auch leistungsfähig warst, sonst droht dir noch ganz anderer Ärger.

Von einer angemessenen Ratenzahlung spricht der Gesetzgeber dann, wenn die Hauptforderung mit sechs Teilzahlungen getilgt wird.

Wenn Du einen Rechtsanwalt brauchst und derzeit ohne Einkommen bist, hast du die Möglichkeit in dem für deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle zu gehen und sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Du musst dort die privaten und finanziellen Verhältnisse offen legen (Einkommensnachweis, Mietvertrag, Kontoauszug und das Schreiben der Bahn) Wenn dir ein Berechtigungsschein ausgestellt wird kostet dich der Rechtsanwalt den Schein + eine geringe Gebühr.