Deutsche Bahn Schwarzfahren
Hey Leute,
Also mein Problem besteht darin, dass ich vor zwei Monaten mit meinen Freunden mit einem Bayernticket wohin gefahren sind. Wir haben dieses kurz vor knapp gekauft, sodass wir sofort in den Zug gestiegen sind und wenige Minuten später stand schon der Schaffner vor uns und da wir keine Zeit hatten, unsere Namen davor reinzuschreiben (und wohl gemerkt wir haben nicht dran gedacht einen Kugelschreiber mitzunehmen), wollte er uns des Schwarzfahrens beschuldigen. Wir haben uns entschuldigt, unsere Situation geschildert, er hat unsere Ausweise genommen, selber unsere Namen hereingeschrieben und als ich ihn fragte, ob alles geklärt sei, versicherte er uns, alles sei ok. Aber nichtsdestotrotz hatte ich zwei Wochen später einen Brief wegen Schwarzfahrens. Daraufhin hab ich bei der Deutschen Bahn angerufen, einer Mitarbeiterin exakt diese Situation geschildert und diese meinte, es sei alles in Ordnung und sowas kommt öfter vor, aber ich muss nix zahlen, ich sollte dies schriftlich bestätigen, habe ich dann auch getan und wie ich shcon geahnt habe - bekam ich wieder Post, dass das nicht zählt und ich das Geld zahlen muss. Jetzt wollte ich mal euch fragen, ob sich da jemand auskennt und wie die Rechtslage aussieht, ok, auf dem Ticket steht, dass man diese vor Reiseantritt beschriften soll, aber ich habe auch mal irgendwo gehört, dass der Schaffner bevor er Schwarzfahren anschuldigen darf, die Leute zuerst einmal draufhinweisen muss, das Ticket zu beschriften, dies hätte ich auch getan, wenn er nicht sofort mit seinen Anschuldigen angefangen hätte und die Ausweise wollte. Zudem kommt, dass er von uns allen den Ausweis entgegennahm, aber nur ich den Brief bekommen habe. Danke im Voraus und sorry, für den langen Text ^^
5 Antworten
Beim Kauf der Fahrkarte wirst du nicht informiert, dass du einen Stift dabei haben musst. Insofern kann die Bahn nicht verlangen, dass du einen dabei hast. Wenn dir der Schaffner einen Stift gibt, musst du natürlich deinen Namen eintragen. Auf jeden Fall hier Widerspruch einlegen. Aus meiner Sicht ist die Bahn hier nicht im Recht. Es gibt soweit ich weiß noch kein Gerichtsverfahren zu diesem Thema und da die Bahn eher daran interessiert ist, Präzedenzfälle vor Gericht zu vermeiden, wären rechtlich deine Chancen gar nicht so schlecht. Allerdings wäre es bei so einem Rechtsstreit gut, das Ticket noch finden zu können.
Hast du die Forderung mit korrekter Erklärung und einer Kopie des Tickets zurückgewiesen? Wenn ja lehn dich zurück und warte ab. als nächstes kommen Briefe von einer Inkassofirma mit fetten Fantasiegebühren und lächerlichen Drohungen. Die bekommen eine Kopie von dem Schriebs und die Mitteilung, dass du keinesfalls zahlen wirst. Die folgenden noch böseren Briefe einfach abheften,
Ja,das ist eben das Problem, das verdammte Ticket finde ich nicht. Ich weiß nicht, wie ich ohne das, es beweisen soll ^^
Widerspruch einlegen.
auf dem Ticket steht, dass man diese vor Reiseantritt beschriften soll
Du kannst das auch in den Beförderungsbedingungen (die du beim Kauf akzeptiert hast) nachlesen. Jedoch steht dies extra schon auf dem Ticket, dass man schon direkt bescheid weiß.
Ohn jetzt eine Ahnung zu haben, würde ich behaupten:
Du hattest definitiv ein fahrticket gekauft und das ist ja, was zählt!
Es war auch nichts, was entwertet werden müsste.
es ging ja nur sprichwörtlich drum dass noch keine Namen draufstanden.
Also ich sage, die bahn bewegt sich heir auf SEHR dünnem Eis!
Erkunde dich mal bei der DB Bahn auf Facebook. Die helfen dort gerne weiter...