Deutsche Bahn Schwarzfahren

5 Antworten

Beim Kauf der Fahrkarte wirst du nicht informiert, dass du einen Stift dabei haben musst. Insofern kann die Bahn nicht verlangen, dass du einen dabei hast. Wenn dir der Schaffner einen Stift gibt, musst du natürlich deinen Namen eintragen. Auf jeden Fall hier Widerspruch einlegen. Aus meiner Sicht ist die Bahn hier nicht im Recht. Es gibt soweit ich weiß noch kein Gerichtsverfahren zu diesem Thema und da die Bahn eher daran interessiert ist, Präzedenzfälle vor Gericht zu vermeiden, wären rechtlich deine Chancen gar nicht so schlecht. Allerdings wäre es bei so einem Rechtsstreit gut, das Ticket noch finden zu können.

Hast du die Forderung mit korrekter Erklärung und einer Kopie des Tickets zurückgewiesen? Wenn ja lehn dich zurück und warte ab. als nächstes kommen Briefe von einer Inkassofirma mit fetten Fantasiegebühren und lächerlichen Drohungen. Die bekommen eine Kopie von dem Schriebs und die Mitteilung, dass du keinesfalls zahlen wirst. Die folgenden noch böseren Briefe einfach abheften,

AntoshkaX 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 16:04

Ja,das ist eben das Problem, das verdammte Ticket finde ich nicht. Ich weiß nicht, wie ich ohne das, es beweisen soll ^^

Widerspruch einlegen.

 auf dem Ticket steht, dass man diese vor Reiseantritt beschriften soll

Du kannst das auch in den Beförderungsbedingungen (die du beim Kauf akzeptiert hast) nachlesen. Jedoch steht dies extra schon auf dem Ticket, dass man schon direkt bescheid weiß.

Ohn jetzt eine Ahnung zu haben, würde ich behaupten:
Du hattest definitiv ein fahrticket gekauft und das ist ja, was zählt!
Es war auch nichts, was entwertet werden müsste.
es ging ja nur sprichwörtlich drum dass noch keine Namen draufstanden.
Also ich sage, die bahn bewegt sich heir auf SEHR dünnem Eis!

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