Detailhandel kasse Recht

2 Antworten

Eine Haftung des Arbeitnehmers ist auch in der Schweiz beschränkt. Art. 321e des schweizer Obligationenrecht beschränkt die Haftung auf Absicht und Fahrlässigkeit.

Mehr dazu ist zum Beispiel hier nachzulesen: http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/publikationen/roland_mueller/Akutelle_Rechtsprechung_zur_Haftung_des_Arbeitnehmers.pdf

Da es sich nur um ein Praktikum handelt(e), ist für die Abwehr unberechtigter Forderungen ein Anwalt empfohlen.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer haftbar für absichtlichen oder fahrlässigen Schaden bei der Arbeitstätigkeit (Art. 321e I OR). In deinem Fall ist also zu prüfen, ob du deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hast. Diese hängt von verschiedenen Kriterien wie Fachwissen, Berufsrisiko etc. (Art. 321e II OR). Es kommt also darauf an unter welchen Bedingungen du als Praktikant arbeitest, ob zu erwarten war, dass jemand dich beaufsichtigt etc. Dann ist auch nur derjenige haftbar, welcher den Schaden schuldhaft verursacht und es zu erwarten war, dass dieser gemäss den vorhandenen Fähigkeiten zu vermeiden war. Da mir nicht bekannt ist, wie deine Arbeitsverhältnisse sind und wie genau das Manko entstanden ist, kann ich auch nicht genau sagen, inwiefern du für den Fehlbetrag haftest. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber bei Grobfahrlässigkeit in vollem Umfang, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch wird der Betrag gemildert. Gemäss Rehbinder bzw. Gerichtspraxis (Kommentar zu Arbeitsrecht) wird dann ca. 10-20% des Schadens geschuldet.

geheimbaby 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 16:55

ich bin an einem Motivationssemester angemolden. Das ist für Leute die keine Lehrstelle gefunden haben. Bei diesem Programm muss ich 4 Tagen arbeiten und habe 1 Tag Schule. Ich hatte noch nie Berufserfahrungen erst seit mitte März habe ich mit der Praktikumsstelle angefangen. Denn Motivationssemester habe ich im September 2014 angefangen und meine Obligatorische Schule habe ich im Juni 2014 abgeschlossen. Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können.