Deo ins Auge... Rechtliche Wege?

11 Antworten

Du kannst ihn anzeigen wegen Körperverletzung und wenn er über 14 ist, dann kann dagegen was gemacht werden.
Oder der Lehrer wird mit den Lehrern des Schülers reden und ihn womöglich bestrafen.

Ja, du kannst gegen deinen Mitschüler vorgehen.

Hol dir ein Attest vom Augenarzt auf dem beschrieben wird, welche Einschränkungen aus der Körperverletzung resultieren und ob Spätfolgen zu erwarten sind.

Dann geh mit deinen Eltern zu der Polizei und erstatte anzeige. Da es sich um eine Körperverletzung mit einem Gegenstand handelt, handelt es sich um eine "Gefährliche Körperverletzung".

Eventuell - je nach Umstand - kannst du auch noch eine zivile Klage in Erwägung ziehen.



fafa1000 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 18:46

Danke :-)

Körperverletzung käme in Frage. Das ist aber, abgesehen von gefährlicher Körperverletzung, ein Antragsdelikt. D.h. nur der Geschädigte kann und muss Strafantrag stellen, ansonsten findet keine Strafverfolgung statt. Da du wahrscheinlich minderjährig bist, müssten deine Eltern Strafantrag stellen. Ob sich das lohnt und etwas bringt, weiß ich nicht.

Rechtlich gesehen, war es eine schwere Körperverletzung, hat er es mutwillig gemacht? Wenn ja, willst du das wirklich machen, was hat das für Folgen für dich? Überleg das bitte genau und gut!

fafa1000 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 18:42

Ich vermute ausversehen...

Das halte ich für sehr überzogen. Klar ist das ärgerlich aber es war nicht lebensgefährlich, solange er sich ehrlich entschuldigt lass die Sache ruhen und glaube an das Karma!

fafa1000 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 18:41

Das ist es ja.... Ich weiß nicht wer gedrückt hat... Sein Freund meinte: Ich verrate nicht wer es war. Freunde verrät man nicht