Darf man nachts in der Innenstadt nach Anmeldung demonstrieren?
Hallo, kennt sich jemand mit unserem Demonstrationsrecht aus? Weis jemand, ob man Nachts in der innenstadt irgendwo demonstrieren darf? Wenn alles korrekt angemeldet ist, dürfte man doch eine stinknormale demo mit transparenten und megaphon abhalten? Oder was denkt ihr?
6 Antworten
Das glaub ich eher weniger, daß man nachts mit Megaphon demonstrieren darf. Korrekt anmelden reicht nämlich nicht, man muß auch ne Genehmigung bekommen...
Da irrst du, nach § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz ist eine Versammlung nicht erlaubnispflichtig: "Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden." Sonst würde der Satz nämlich z.B. lauten: "Wer die Absicht hat, ... bedarf der Erlaubnis." Falls eine Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährdet, muss sie verboten oder mit Auflagen versehen werden, § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz. Lässt die Behörde aber nichts von sich hören, darf man wie geplant demonstrieren.
Grundsätzlich geht das. Die genauen Auflagen und Verbote muss Anmelder*in vorher mit den Cops abklären. Passiert in Dortmund aber regelmäßig. Zuletzt
in der Nacht von gestern auf Heute. Anmeldung um 03:00 durch sch... Nazis.
LG,
Kloppo
und die durften einfach so das machen. also staatlich abgesegnet und so?
Eine Demo muss immer vorher angemeldet und genehmigt werden. Soweit man mir heute erklärte, muss man beim Ordnungsamt bekannt geben, das man das Megaphone einsetzt. Zu Deiner eigenen Sicherheit, frage lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig,LG
Eine Verlammlung ist NICHT genehmigungspflichtig, sonder lediglich Anmelungspflichtig. Art 8 (1) GG erlaubt jedem deutschen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu versammeln.
Das wird eingeschränkt durch § 14 VersammlG, welches eine Anmeldung min 48 Stunden im voraus vorschreibt. Auch hier gibt es jedoch die Einschränkung, dass spontane Versammlungen nicht anmeldepflichtig sind.
Angemeldet werden Demonstrationen des weiteren(zumindest in NRW und in den meisten anderen Bundesländern) bei der Kreispolizeibehörde bzw. Polizei und nicht beim Ordnungsamt.
Bei einer Anmeldung müssen Hilfsmittel der Versammlung bekannt gegeben werden, wie z.B. Megaphone, Lautsprecherboxen, Fahnen, Transparente u.ä.
Vor 22 Uhr ja. Nach 22 Uhr nicht mehr da muss es ruhig sein
Die Anwohner werden sich bedanken. Demos bei Tag kein Problem, aber für die Nacht wohl nur unter sehr harten Auflagen und def. ohne Megaphon