Darf man selber eine Demonstration veranstalten als Privatperson?
6 Antworten
ja, man muss sie nur beim Ordnungsamt anmelden
Das Recht zu demonstrieren ("Versammlungsfreiheit") wird durch Artikel 8 Grundgesetz garantiert:
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Die speziellen Regelungen dazu trifft das Versammlungsgesetz; den kompletten Gesetzestext finden Sie bei juris.de.
Demonstrationen unter freiem Himmel (das Versammlungsgesetz spricht von "Versammlungen und Aufzügen") müssen rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Für so genannte Spontanversammlungen gilt das nicht in jedem Fall. Siehe auch: <a href="http://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html" target="_blank">http://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html</a>
Da steht aber vorallem auch "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden". Und ein solches Gesetz ist das Versammlungsgesetz.
eben DAS steht im Gesetz
es soll ja friedlich bleiben, deshalb muss das ordnungsamt die D auch meist genehmigen, falls keine Straftaten im Umfeld der Demo zu befürchten sind.
veranstaltungen werden nicht genehmigt. man muss sie nur anmelden. es kann auflagen geben oder aber die versammlung verboten werden.
Wenn Du als Privatperson ganz alleine bist, dann mußt Du nichts anmelden, weil alleinsein und demonstrieren ist eigendlich keine Demonstration.
Alles richtig, was bisher gesagt wurde: Du darfst auch als Privatperson eine Demonstration veranstalten, sofern sie unter freiem Himmel stattfindet, ist sie allerdings bei der entsprechenden Behörde anzumelden. Eine solche Behörde ist die Polizei.
Die Anmeldefrist beträgt meines Wissens 24 Stunden (ohne Gewähr). Im Falle einer Eilversammlung 12 Stunden und eine Spontanversammlung kann ohne vorherige Anmeldung stattfinden - allerdings sind die beiden letzten Arten abhängig vom Inhalt der Demonstration/Versammlung und setzen kürzlich bekannt gewordene Sachverhalte voraus. Damit kommen sie in den seltensten Fällen in Betracht.
Geh also rechtzeitig zur Polizei und informiere sie über dein Vorhaben. Du wirst die genaue Art, den Umfang, die Anzahl der Beteiligten, den Inhalt und ggf. die Marschroute angeben müssen. Die Polizei kann, wenn erforderlich, entsprechende Vorgaben machen, wie z.B. die Route umleiten oder vom Organisator zu bestellende Ordner verlangen.
Das wars dann eigentlich auch schon.
Anmeldefrist i.d.R. 48 Stunden. Ausnahme sind Spontanversammlungen und Eilversammlungen
Ja, das darf man.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist grundrechtlich Geschützt (vgl. Artikel 8 GG). Auch die damit in aller Regel zusammenhängende Meinungsfreiheit ist dort sichergestellt (vgl. Art. 5 GG). Eine Versammlung unter freiem Himmel muss man, wenn es sich nicht um eine Spontandemo handelt, rechtseitig bei der Gemeinde anmelden.
Da steht doch "ohne Anmeldung", wieso muss ich dann erst eine Genehmigung von der Behörde haben???