Defekten artikel bekommen verkäufer weigert sich zurückzuzahlen?

7 Antworten

Im Recht bist du. eBay Kleinanzeigen Schützt dich aber nicht davor. Kleinanzeigen ist für Abholung. Test vor Ort. Zahlen, Mitnehmen.

Durch den Ausschluss hast du dich einverstanden erklärt, auf dein Recht zu verzichten. Ob das vor Gericht allerdings bestand hat?

Er hat ja zugegeben dass dies Teil eventuell defekt war. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt?

Rolajamo  18.03.2022, 11:14

Das ist ein weit verbreiteter Irrlaube. eBay Kleinanzeigen ist kein rechtfreier Raum. Der Verkäufer hat den Artikel nicht wie beschrieben verkauft.

Der Käufer ist im Recht.

Marvin277587 
Beitragsersteller
 18.03.2022, 11:18

Seine aussage war das es 2 jahre im keller stand und da vielleicht durch frau eltern oder kinder runtergefallen ist und einfach wieder ins regal gestellt wurde wovon er aber nichts wusste laut seiner aussage

UnterhaltungNRW  18.03.2022, 11:21
@Marvin277587

Ich sag ja. Recht hat er. Wird es einklagen müssen. Wenn es sich lohnt?

Marvin277587 
Beitragsersteller
 18.03.2022, 11:14

Sein ausschluss ist aber nach kurzer prüfung nicht relevant da er völlig falsch formuliert ist.Kann man nachlesen.

Genau aus diesem Grund wurde paypal gegründet, damit man solche Geschäfte sicher abwickeln kann. Da hast du eben am falschen Ende gespart.

Wenn auf Mängel nicht hingewiesen wird, die aber dem Verkäufer bekannt sein müssten, dann hast du ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages.

Der Verkäufer packt die War ein und da müsste ihm aufgefallen sein,. ob ein sichtbarere Mangel vorhandne ist. Oder er weiss, dass das Gerät nicht einwandfreie funktioniert, dir das aber verschweigt.

Wenn der Verkäufer meint , da es sich um ein. Privatverkauf handelt, er Mängel deshalb nicht angeben muss, so irrt er.

Ich würde den Verkäufer auffordern das mängelbehaftete Gerät zurückzunehmen, weil er vorhandene Mängel nicht angegeben hat. Ist er dazu nicht bereit, drohe ihm mit dem Anwalt.

Mängel müssen angegeben werden.

Man kann keine Ware verkaufen und sich hinterher rausreden dass man nicht geschrieben hat dass sie funktioniert.

Du müsstest dem Vk eine Frist setzen für eine Nachbesserung bzw Rückabwicklung und wenn diese abläuft und nix passierte, einen Anwalt nehmen, erstmal auf deine Kosten.

Es wurde also nicht hingewiesen darauf das er nicht weiß ob es funktioniert und als defekt wurde es auch nicht verkauft.

Darum empfiehlt es sich als Käufer da genauer nachzufragen und nicht einfach anzunehmen, dass schon alles in Ordnung sei. Nur so als Tipp für die Zukunft.

Nun hatt er auf den text verwiesen und sagte er müsste es nicht erstatten oder zurück nehmen

Tja, so einfach ist es nicht. Das gilt nur, wenn die Ware mangefrei beschrieben wurde. Werden wissentlich Mängel verschwiegen, ist die Beschreibung nicht mangefrei und dann ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet (siehe BGB), sei es durch Reparatur, Preisnachlass oder Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises oder sonst eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer.

sagte er nach langem hin und her er könnte es nicht genau sagen das es lange im keller stand und es könnte da ja mal runtergefallen sein.

Das könnte man nun so auslegen, dass der Verkäufer hier einräumt, dass er nicht wusste ob seine Ware funktioniert. Das würde ich als mangelhafte Beschreibung werten und entsprechend Nachbesserung oder Erstattung fordern.

Im was für eine Summe geht es überhaupt?

Marvin277587 
Beitragsersteller
 18.03.2022, 11:22

150 euro der verkäufer ignoriert aber auch aktuell einfach meine nachfragen wie er das nun handhaben möchte

Callidus89  18.03.2022, 11:48
@Marvin277587

Wurde mit Paypal-Käuferschutz bezahlt? Wenn ja, dann Fall eröffnen. Dann dürfte es sich für dich recht schnell erledigen.

Ansonsten probiere folgendes:

Schreibe ihm sachlich und freundlich aber bestimmt eine Nachricht in dem du ihn darüber aufklärst, dass sein Passus ihn nicht davon befreit sein Angebot mangefrei (also vollständig soweit er es wissen konnte) zu beschreiben (§ 433 und § 434 BGB). Sage ihm, dass er das nicht getan hat (er räumte ein nicht zu wissen, ob es noch in Ordnung ist, was er hätte sagen müssen).

Sage ihm weiter, dass du dadurch deine Rechte gemäß § 437 BGB wahrnimmt und vom Vertrag zurück treten möchtest.

Jetzt dürfte es ihm langsam dämmen, dass er im Unrecht liegt und sich dich nicht ignorieren sollte.

Setze ihm dann noch eine angemessene Frist z. B. 1 Woche, bis wann er sich bei dir melden soll um eine Einigung zu erzielen.

Jetzt könnte man noch drohen mit sowas wie "Ich stelle Anzeige wegen Betrug". Mit diesem Druckmittel solltest du noch warten, da es gleichermaßen zu mehr oder weniger Widerstand führen kann. Warte erstmal für Frist ab.

Passiert dann nichts oder erzielt man keine Einigung würde ich diese Karte spielen mit Setzung einer weiteren Frist.

Passiert auch dann nichts: Anzeigen.

Jetzt kann es dauern. Kommt ein Strafverfahren zustande, kannst du in einem Adhäsionsverfahren deinen Schaden einfordern.

Kommt kein Strafverfahren zustande, bleibt die nur noch die Zivilklage. Probleme: Die Verfahrenskosten musst du erstmal selbst tragen. Gewinnst du, kannst du sie auch beim Schuldner einfordern (sofern dieser denn auch zahlungfähig ist). Ansonsten bleibst du auf allen Kosten sitzen. Ob sich das Risiko (und den Ärger/Zeit) bei 150 € lohnt, musst du für dich selbst entscheiden.