Dauernachtschicht als Helfer - Verdienst monatlich? (Zeitarbeit)
Hallo wie schon oben erwähnt frage ich mich wie viel man als Helfer in der Produktion oder im Lager verdient bei einer Zeitarbeitsfirma ? Da ich auch weiß das man als Helfer nicht jede menge Geld verdient ist mir bewusst deshalb frage ich mich ja wie viel man bei einer Dauernachtischt Arbeit monatlich Brutto sowohl auch Netto verdient ca. ? Hat da jemand Erfahrung oder sonstiges? Tagschicht möchte ich nicht machen da man nur um die 900 bis 1000 Netto verdient Monatlich, deswegen bitte ich um ratschläge wer was weiß vielen dank.
Kommentiert und macht bei der Umfrage mit, auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen da ich demnächst einen Termin habe bei der Zeitarbeit!
Ps: Ausbildung wird in einem Jahr nachgeholt (also nur vorübergehend) falls jemand fragen sollte wieso ich keine Ausbildung mache.
Mit freundlichen Grüßen Nick DM :)
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2 Antworten
Lohn hängt von der Eingruppierung ab: Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern. (8,50 – 8,70 Euro) Entgeltgruppe 2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.(9,20-9,50)
Zusatzaufschläge hängen von der Branche ab: Bei Einsätzen als Zeitarbeitskraft gelten in bestimmten Wirtschaftsbereichen zusätzlich sog. Branchenzuschlagstarife, die zusätzlich zu diesem Grundlohn gestaffelte Zusatzaufschläge vorsehen (z.B. E 1 bis zu 12,75 Euro Gesamtlohn pro Stunde im Metall-/Elektrobereich; vgl. Schaubild)
Hinweis: sollten keine BZ-Tarife einschlägig sein, aber Einsätze in Branchen vorgesehen sein, bei denen höhere Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-/Entsendegesetz gelten (z.B. in der Pflege oder Maler-/Lackierer etc.), gelten die dort für allgemeinverbindlich erklärten Grundlöhne auch für Zeitarbeitnehmer…
Zusätzlich kommt nach dem iGZ-DGB-Manteltarifvertrag noch ein Nachtarbeitszuschlag wie folgt auf diese Grundlöhne als Helfer hinzu: „Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent. Regelmäßige Nachtarbeit (Dauernachtschicht) wird mit einem Zuschlag von 20 Prozent vergütet.“
Mindestlohn, also 8,50. In der Nachtschicht wird dann wohl noch was raufkommen.