Dauerhaftes Wohnen auf Wochenendgrundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir so eben ein Haus/Bungalow in einem Naherholungsgebiet in Sachsen angeschaut. Ich würde den Bungalow gerne kaufen und dort dauerhaft (365 Tage/Jahr) mit meiner Freundin wohnen. Ich weiß vom Nachbarn, das genau 28 Leute dort ein Wohnrecht besitzen, welches aber nicht vererbt oder weiter gegeben werden darf. Der derzeitge Besitzer des Bungalows hat es eh nicht. Meine Eltern wohnen im naheliegenden Ort (ca. 1km). Jetzt meine Frage: Kann ich meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern legen und meinen Zweitwohnsitz auf den Bungalow (für Post und Müll etc.) und mich dauerhaft in dem Haus aufhalten? Oder kann die Gemeinde mich verweisen oder mich eine Strafe zahlen lassen, falls es auffällt oder mich ein Nachbar anzeigt? Können die rechtlich überhaupt gegeb mich vorgehen, da ich meinen rechtmäßigen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern habe?
Mit freundlichen Grüßen
Roy
2 Antworten
es gibt immer Gründe, warum man irgendwo nicht dauerhaft wohnen darf. Diese Gründe solltest du bei der Stadt/Gemeinde erfragen und dann ganz offiziell fragen, ob du dort dauerhaft wohnen darfst. Darfst du es nicht, tust es aber, dann wird das auf jeden fall von irgend jemanden gepetzt und dann wird das sehr teuer für dich. also lieber fragen......
Wie schon oben beschrieben, ich darf dort nicht offiziell wohnen, ich erhalten kein Wohnrecht. Die Frage ist aber, kann ich das umgehen, in dem ich meinen Hauptwohnsitz in die Gemeinde zu meinen Eltern lege und somit ja offzielle bei denen wohne und mich ja nur 365 Tage im Jahr auf meinem zweiten Grundstück aufhalte. Kann die Gemeinde mir dann z.b. auftragen, das ich mich nicht mehr dort aufhalten darf, oder anderes?
Die Gemeinde entscheidet ob du da wohnen darfst. Da solltes du nachfragen.