Datenschutzbeauftragter als Azubi?
Hallo zusammen,
wie oben genannt würde ich gerne wissen ob es rechtlich möglich ist als Azubi in einem Unternehmen die Stelle die Datenschutzbeauftragen inne zu haben.
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Gruß Philipp
2 Antworten
Sollte kein Problem darstellen, musst halt über die entsprechenden Anforderungen verfügen und auch nachweisen können. Die besten Infos habe ich beim Institut für Datensicherheit bekommen. Die Jungs sind echt klasse. Ruf einfach an und lass dich beraten.
Ein Beitrag von denen beschreibt Deine Frage sehr ausführlich: http://www.datenschutz.com/datenschutzbeauftragter/bestellung-eines-datenschutzbeauftragten/ alternativ Wikipedia.
Hallo Philipp,
ich hoffe ich kann dir mit meiner Antwort weiter helfen.
Grundsätzlich dürfen alle Personen in einem Betrieb zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden, sofern diese die Eignung hierfür haben, bzw. diese durch Schulungen erwerben.
Ein Datenschutzbeauftragter muss sich weiterbilden, um auch in Zukunft seinen Aufgaben gerecht zu werden.
In der Regel ausgeschlossen sind: Der Geschäftsführer, der Personalchef, Prokuristen, der Administrator, Leiter der IT, der Firmenanwalt, etc.. Diese Liste ist keineswegs vollständig, da das BDSG eben nicht auf bestimmte Positionen im Unternehmen dies abstellt, sondern aufgrund bestimmter Merkmale. Die zuvor benannten, sind deshalb regelmäßig ausgeschlossen, da diese die Merkmal zum Ausschluß erfüllen.
Weiter sind ausgeschlossen: Personen von Firmen, die das Netzwerk der eigenen Firma eingerichtet haben. Personen von Firmen, dessen Software im eigenen Unternehmen eingesetzt wird, weitere externe Personen, die hier sich selbst und die eigene Firma selbst kontrollieren würden. Auch zertizierte externe Datenschutzbeauftragte können aufgrund von Interessenkonflikten und der Gefahr der Selbstkontrolle ausgeschlossen sein und dann ist trotz Qualifikation die Bestellung unwirksam!
Grüße aus Viernheim, Carsten Hecker
Hallo Philipp,
das ist leider richtig. Du hast nur die Möglichkeit durch eine Sondervereinbarung durch deinen AG die angestrebte Tätigkeit zu bekommen.
Grüße Carsten Hecker
Hallo Phillip,
also da sollte doch noch eine Ergänzung erfolgen.
Zwar ist es richtig, das ein Mitarbeiter der EDV einem Anfangsverdacht unterliegt und somit nur begründet zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden kann, es ist jedoch lediglich EDV bezogen nur der IT-Leiter, der in keinem Fall Datenschutzbeauftragter werden kann. Dies liegt unter anderem darin, das dem IT-Leiter eine natürlich sehr enge Bindung zu verantwortlichen Stelle unterstellt wird und der IT-Leiter in jedem Fall in die Entscheidungsprozesse für den Bereich EDV maßgeblich mit eingebunden ist.
Zur ersten Frage möchte ich gerne noch sagen, dass ich mir bei einem Auszubildenen eine Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nicht vorstellen kann und das hat viele Gründe. Der wichtigste Grund ist aber die fehlende Eignung, wobei ich jetzt einmal von einem normalen Auszubildenen ausgehe, der vorher keine Zweitausbildung macht und auch sonst über wenig berufserfahrung verfügt.
Die Anforderung an die Eignung würden dabei vom Düsseldorfer Kreis festgelegt und sind bindend http://www.it4management.de/welche-aufgaben-hat-datenschutzbeauftragter/
Viele Grüße aus dem schönen NRW
Hallo Herr Hecker,
vielen dank für die schnelle Antwort. Ich bin im Moment Azubi in der EDV unserer Firma, d.h. ich dürfte es nicht weil ich hier Administrative Tätigkeiten ausübe ?
Gruß Philipp