Darlehen für Hauskauf abbezahlt: Grundbucheintrag löschen?
Meine Schwägerin hat das Darlehen für ihr Haus endlich nach vielen Jahren abbezahlt. Nun steht sie vor der Entscheidung, ob sie den Grundbucheintrag löschen lassen soll oder nicht. Welchen Vorteil hat es, wenn sie den Eintrag im Grundbuch bestehen lässt und was würdet ihr uns raten?
14 Antworten
Einfach stehen lassen. Es stört nicht und isst und trinkt auch nicht. Es ist nur von Vorteil, es stehen zu lassen, wenn ihr dann doch mal ein Darlehen braucht (wegen Sicherheit).
es hat keinen Vorteil und den Nachteil, dass Notarkosten entstehen.
Zu einem Zeitpunkt - große Renovierung - könnte dieser Eintrag nützlich sein.
auf keinen Fall mit der freien Grundschulden ein Darlehen aufnehmen, um zu spekulieren.
Diese Habgier ist sicherlich auch ein Teil der Wirtschaftskrise.
Stehen lassen!! Egal von welcher Bank auch immer man ein Darlehen benötigt, Kreditinstitute treten sich die Grundschulden meistens untereinander ab. Eine Grundschuld, die nicht mehr valutiert, also sozusagen abbezahlt ist, wird automatisch zur sogenannten "Eigentümergrundschuld", sie gehört also Dir. Wann immer man also Geld benötigt, kann diese Grundschuld wieder reaktiviert werden, man spart somit Löschungsgebühren und ggf. Eintragungsgebühren. Ein Kreditinstitut kann eine Grundschuld nicht von allein löschen, da sie ja einem selbst gehört und im eigenen Grundbuch steht.
sobald sie z.B. ein Renovierungsdarlehen braucht, erspart sie sich einen neuen Eintrag. Somit bestehen lassen.
Will sie das Haus verkaufen, muß sie zunächst die Grundschuld löschen lassen, sonst wird es nicht verkauft
Der Käufer kann die freien Grundschulden übernehmen.
Wenn die Grundschuld stehen bleibt, müsst Ihr nicht irgendwann wieder eine Grundschuld eintragen lassen (Sanierung, oder ähnliches).