Darlehen für ein Auto statt Prozeßkostenhilfe zurück bezahlen?
Hallo, eine Bekannte bekam vor zwei Jahren Prozesskostenbeihilfe für ihre Scheidung. Nun will sie wohl nicht mehr weiter zurück bezahlen und möchte sich jetzt ein Darlehen für ein Auto aufnehmen. Dies wäre dann ja notwendig sagt sie und dann bräuchte sie nicht mehr zurück zu zahlen. Ist das wirklich so? Sie hat ein Auto also lebensnotwendig ist es sicherlich nicht. danke für eure Anwortn :-)
3 Antworten
Nun will sie wohl nicht mehr weiter zurück bezahlen
Dann soll sie die Zahlung doch einfach einstellen und sich stattdessen ein Auto kaufen. Wer auch immer der Darlehensgeber der Prozesskostenbeihilfe ist: er wird es sich schon zurückholen, sollte ihm etwas zustehen. Wer nicht denken kann, der muss fühlen.
Der Staat wird sich sein Geld schon bei Ihr holen...
Und ein neues Auto ist sicherlich kein Grund für ihn, seine Ansprüche nicht durchzusetzen.
Sie hat die Raten zu bezahlen, die festgesetzt worden sind. Egal ob sie sich nun ein Auto kauft oder nicht. Solche Raten können nur bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe als abzugsfähige Posten berücksichtigt werden, wenn der Anspruch vor dem Prozess begründet wurde. Mal abgesehen vom moralischen Aspekt, sich auf Kosten der Allgemeinheit scheiden zu lassen und dann auch noch die Gerichtskasse um ihr Geld zu bringen.