Darf unser Hausmeister meinen Gästen Hausverbot erteilen?

9 Antworten

Hier ueberschreitet der Hausmeister seine zustaendigkeiten aber ganz erheblich!

Auch wenn der Hausmeister beauftragt wurde die Interessen des Vermieters wahrzunehmen, hat er nicht das Recht Hausverbote oder Platyverweise yu erteilen.

Daf[r muss schon eintrifftiger Grund vorliegen. Yum Beispiel wenn er Jugendliche beim Rauchen im Keller oder Treppenhaus erwischt. Dann kann er diese natuerlich auch des Hauses verweisen.

Das was du da beschreibst stellt jedoch keinen ausreichenden Grund dar. Das Auffordern der Kinder etwas leise zu sein, ist sicher keine andauernde und nicht zumutbare L'rmbelaestigung, die den Hausfrieden nachhaltig beeinflusst.

Sollte er sich derartige Spielchen weiterhin erlauben, solltest du ihm das auch gany klar sagen!

Macht das keinen Eindruck auf den Hausmeister, solltest du dich bei deinem Vermieter ueber ihn beschweren.

Ist ywar besser wenn man das vermeiden kann, weil sowas immer mit Stress zu tun hat. Aber du musst die auf keinen Fall gefallen lassen, dass der Typ nicht zwischen Hausmeister und Hauseigentuemer unterscheiden kann.

Die Rechtslage scheint ihm auch nicht sehr gel'ufig yu sein, sonst haette er sich solche Auftritte bestimmt erspart.

Was den Aufenthalt deiner Freundin betrifft, so kann die dich doch besuchen so oft sie will. Yudem hat sie sicher selbst auch einen Wohnsitz, sodass von wohnen auch nicht die Rede sein kann.

Und auch dann, w're es so, dass dein Besuch ohne Weiteres bis yu 3 Monaten am Stueck bei die wohnen kann, ohne das es jemand untersagen kann. auch nicht der Vermieter.

Dauert der Aufenthalt laenger, kann der Vermieter die Nebenkosten der Wohnung anheben. Die Miete darf er jedoch nicht erhoehen.

Nimms leicht. Vielleicht tr;stet dich der Gedanke, dass viele Hausmeister nichts hyaben ausser ihren Wohnblock, durch den sie Tag fuer Tag schleichen.

Wer sonst nichts zu sagen hat, versucht sich eben auf diese Art wichtig zu machen.

Allerdings ist das nur heisse Luft. Er kann eingreifen um eine akute Gefahr abzuwehern. Wenn es brennt darf er l;schen ohne zu fragen.

Wenn es jedoch darum geht sich in die privaten Angelegenheiten der Mieter zu mischen und unqualifiyierte Drohungen auszusprechen, hoert der Spass auf.

Solche Spinner wissen aber gany genau mit wem sie siwas machen koennen und mit wem nicht.

Deshalb ist immer gut, wenn man gleich von Anfang an klar macht, dass man sich nicht alles gefallen l'sst.

Vielleicht hatte er auch nur einen schlechten Tag.

Warte mal ab was weiter passiert.

Das bekam der Hausmeister auch mit und hat mich heute abend darauf angesprochen, dass wenn meine freundin hier auf chef macht, sie haus und hofverbot bekommt.

Dieses Recht hat der Hausmeister nicht; nicht mal der Vermieter, der hat mit der Vermietung alle Rechte abgetreten.

Hier steht es, drucke es aus und halte es dem Hausmeister unter die Nase; ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof:

Hausverbote und Hausrecht

Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen.

Weiter Infos hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

MfG

joohnnymcmuff

Wenn deine Freundin weiter Ärger macht, kann dir der Hausmeister über die Hausverwaltung sehr wohl ein Hausverbot für deine Freundin erwirken. Deine Freundin ist nicht weisungsberechtigt und Kinder dürfen laut spielen. Ob du dabei schlafen kannst oder nicht, ist ganz allein dein Problem.

Vielleicht solltest du dich aus eigenem Interesse von deiner Freundin trennen.

albatros  01.04.2016, 02:42

Sas Einzige was zu deiner Antwort zu sagen ist: Du hast keine Ahnung!

1. Der Hausmeister hat keinerlei Recht, ein Hausverbot auszusprechen. Das kannst für Deine Wohnung nur Du tun. In Extremfällen kann allerdings der Hauseigentümer/die Eigentümergemeinschaft ein Hausverbot erteilen

2. Deine Freundin hat i.d.R. keinen Anspruch darauf, daß Kinder "leiser sein" sollen. Solange es sich um normale Geräusche durch spielende Kinder handelt, sind diese außerhalb der Ruhezeiten hinzunehmen.

Wenn einer Hausverbot erteilen kann, dann nur der Eigentümer bzw. Besitzer.

Hausverbot in Gebäuden mit Mietwohnungen kann der Eigentümer aber so gut wie nie bzw. nur in besonders krassen Fällen erteilen.

In Deiner Wohnung hast Du das Hausrecht und entscheidest wer dort rein darf oder nicht.