Darf man sein Kind Doktor oder Professor nennen?
Wäre das rechtlich möglich wegen Ehrentitel?
8 Antworten
Ich zitiere da aus einem meiner Lieblingsfilme:
"Ich protestiere gegen die Bezeichnung Colonel Brady.[...] Degradieren Sie ihn. Ich habe nichts gegen die Ehrentitel Gefreiter Brady einzuwenden"
Aus "Wer den Wind sät..." mit Spencer Tracy
Nenn das Kind doch "General". Oder "Kanzler". Bei Agatha Christie heißt einer "Sir" George. Da in Deutschland der Adel abgeschafft ist, könntest Du es mit Graf versuchen.
Keine Chance: "Doktor" und "Professor" sind hierzulande rechtlich geschützte akademische Titel, die zu führen einen entsprechenden Hochschul-Abschluss oder eine "Ehrenhalber"-Verleihung erfordern.
Natürlich nicht. Das sind doch keine Vornamen! Es gibt beim Standesamt eine Liste von zulässigen Vornamen. Die ist verbindlich und - pardon - so ein Unsinn steht da bestimmt nicht drauf.
Ganz abgesehen davon, dass eine solche Namensgebung nahe an der Kindesmisshandlung ist, würde ein Standesbeamter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Vornamen nicht eintragen.
Ganz sicher nicht!
Ehrentitel?? Der Doktor ist ein Ak. Grad, der Prof. drückt nur aus, dass ein lehrauftrag besteht. Das ist kein Grad
Und die muss sich das Kind erst verdienen!
es ist trotzdem eine ehre die titel zu tragen