Darf Oma mit einem Elektrorollstuhl auf der Bundesstraße fahren?
Ich war heute auf der B300 unterwegs nach Augsburg. Bin also gemütlich gefahren als ich plötzlich auf der Gegenfahrbahn eine alte Dame auf dem Elektrorollstuhl rumtuckern sehen habe. Dachte mir fallen die Augen aus. Lebensmüde? Sie hatte auch schon eine beachtliche Strecke hinter sich. Das nächste Dorf war ungefähr 7 km entfernt. Wollte eigentlich auch die Polizei informieren aber ich hatte mein Handy nicht dabei. Jetzt stellt sich mir die Frage wie das rechtlich aussieht. Darf die Oma das? Da muss man aber schon bisschen an dem gesunden Menschenverstand zweifeln...
12 Antworten
Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, auch ein Zimmer- Elektrorollstuhl, der auf öffentlichen Wegen verwendet wird!
Sie unterliegen mit Ihrem Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung, weshalb der Elektrorollstuhl, sobald er im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Dazu gehören die Fahrscheinwerfer, die Rückleuchten, die Blinker und Rück- und Seitenstrahler (Reflektoren).
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen die Fahrzeuge
nach vorn mindestens eine Leuchte mit weißem Licht,
nach hinten mindestens eine Leuchte mit rotem Licht in nicht mehr als 1500 mm Höhe über der Fahrbahn
führen; an Krankenfahrstühlen müssen diese Leuchten zu jeder Zeit fest angebracht sein. ...
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da ist was schiefgegangen: mit dem früheren versuch meiner kommentierung.für die behauptung, dass e-rollis kraftfahrzeuge im sinne der stvzo sind, hätte ich gern mal einen beleg.
Dazu müsste man jetzt wissen ob es nur eine Bundesstraße war oder vielleicht auch noch eine Kraftfahrstraße. Denn die darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die durch ihre Bauart mindestens 60 km/h fahren. Dort darf dann auch kein 50ccm3 Roller mehr fahren und schon erst recht kein Elektrorollstuhl.
Auf einer einfachen Bundesstraße hingegen sehe ich da nichts Rechtswidriges.
Ist das möglich dass man immer nur die Fehler anderer sieht, aber nie die Eigenen. Meinlieber ihr seit so Paragrafenreiter, da wundert mich nicht dass in der Kriegszeit die Eigenen Kinder die Eltern Angezeigt hatten. Na Pravo
natürlich darf auch die Oma auf Bundesstraßen fahren, sie dürfen schließlich auch von Traktoren, Radfahrern, Reitern und Rindviechern benutzt werden, es sei denn, dass für die Straße eine Mindestgeschwindigkeit oder eine Benutzung ausdrücklich für Kfz vorgeschrieben ist. Auf der B300 trifft dies glaube ich zu und da ist es verboten.
Wie zu erfahren ist, fällt die B 300 streckenweise auch mit anderen Bundesstraßen zusammen, u.a. mit der B 2. Und die B 2 geht bei uns lang und dort kann man auch Kutsche fahren...
sofern die straße nicht als kraftfahrstraße ausgewiesen ist, darf sie auch von fußgängern, radfahrern und rollis benutzt werden.
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