Darf mir die Volksbank Onlinebanking verweigern weil ich mich im Regelinsolvenzverfahren befinde?
Hallo zusammen, ich bin nächstes Jahr im September mit dem Regelinsolvenzverfahren durch. Seit nun knapp zwei Jahren kann ich online keine Überweisungen mehr tätigen. Das ärgert mich enorm. Zumal ich 6,90 Euro Kontoführungsgebühren –also fast das Premiumangebot- bezahle. Auf Anfragen meinerseits bekam ich die Auskunft dass mir diese Funktion verweigert wird, da ich mich im Insolvenzverfahren befinde. Lustig! Das war ich Jahre zuvor auch schon. Bei der Umstellung auf den TAN-Generator musste man das Gerät kaufen. 12,- Euro sind nun für den A….. (sorry). Ist das wirklich rechtens, oder könnte ich auf das Gewohnheitsrecht bestehen und mal einen Anwalt aufsuchen? Danke für Eure Antworten.
8 Antworten
Frag mal beim Verbraucherschutz nach oder beim BaFin.
Du könntest auch einen offenen Brief an die regionale Hauszeitung schreiben. Volksbanken sind Genossenschaftsbanken und damit den Mitgliedern verpflichtet, auch du bist Genosse......
Ich kann persönlich diese Entscheidung nur mit Rausekeln verstehen.....
Wo liegt das Interesse für die anderen "Genossen", welche gemäß den Statuten in erster Linie solidarisch zu agieren haben und erst in zweiter Linie gewinnorientiert?
....wenn man einem Genossen ohne "nachvollziehbarem Grund" vom Onlinebanking und den hier gegebenen Möglichkeiten fernhält?
Danke! Das werde ich garantiert tun. Die haben sich im Laufe der Jahre so einiges geleistet. Unter anderem haben die die Pfändungsfreigrenze ohne mich zu informieren einfach auf Einzelperson herunter gestuft. Ich bin aber allein erziehend mit einem Kleinkind.
Hallo, ElaB75! Ich verstehe Deine Verärgerung schon, aber ich denke, Du bist da auf dem Holzweg, denn: Onlinebanking ist eine zusätzlich und vertraglich zu vereinbarende Dienstleistung zur Kontoführung, an die eigene Sonderbedingungen gekoppelt sind. Und in denen steht unter Punkt 9, dass eine Bank bei wichtigem Grund das Onlinebanking sperren darf - da nutzt kein Anwalt und kein Verbraucherschutz - die Sonderbedingungen werden bei Vertragsschluss auch vom Kunden anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil. Und Du hast ja schon selbst geschrieben, dass es genau so war. Und "Gewohnheitsrecht" gibt es da nicht.
Außerdem kennen wir hier die Hintergründe wie Kontosperren etc. nicht, so dass man gar nicht beurteilen kann, ob das Onlinebanking überhaupt technisch noch funktioniert - das System geht nämlich von einem uneingeschränkten Kontozugriff aus. Und der Hinweis auf eine Pfändungsfreigrenze und das Guthabenkonto lässt genau das vermuten. Ich nehme mal an, dass sich da vor den genannten zwei Jahren was geändert hat, so dass die Bank dann von ihrem Recht, den Zugang zu sperren, Gebrauch gemacht hat oder machen musste.
Du kannst eigentlich nur nochmal versuchen, ob man sich auf Grund einer vielleicht jetzt besseren Situation wieder auf Onlinebanking einlassen könnte oder, was möglich sein müsste, Dir wenigstens die Abfragemöglichkeit wieder aktiviert. Sorry, schwierige Situation, aber ist leider so. Alles Gute für Dich Gruss Don
Du befindest Dich im Privatrecht. Jeder kann mit jedem Verträge abschliessen oder es bleiben lassen, wenn es ihm nicht gefällt.
Es gibt lediglich eine Zusicherung der Bankenspitzenverbände, jedem ein Konto zu führen. Aber welchen Umfang an Leistungen das im Einzelnen hat, ist nicht festgelegt. Ich sehe da keine Verpflichtung, ganz bestimmte Leistungen zu gewähren, die man auch Zusatzleistungen nennen könnte.
Zudem ist diese Zusicherung nicht von Dir einklagbar.
Die Sparkassen sind als einzige gesetzlich verpflichtet, für jedermann ein Konto zu führen. Auch da besteht allerdings kein Anspruch auf wirklich jede Leistung, die andere bekommen.
Und wenn sich ein Vertragspartner nicht an den Vertrag hält?
Dann wird er vertragsbrüchig.
Das wird im Kleingedruckten der Bank stehen, dass die das können.
Es reicht doch, dass Du Geld einzahlen kannst auf deinem Konto.
Sparen wäre mal angesagt!
Der Onlinezugang ermöglicht genaue Kontrolle und damit beständigeres Sparen.
Stimmt
Werter Apolon, bitte verkneifen Sie sich zukünftig solche Antworten. Kennen Sie mich und mein Schicksal? Vielleicht war es ein Großmaul der mich mit Schulden sitzen ließ, oder mein Vater der mich ausgenutzt und sich dann verkrümelt hat. Können Sie das wirklich beurteilen? Das zum einen. Zum anderen sollte man hier (wie auch in jedem anderen Foren) neutral, das heißt auch unpersönlich bleiben. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Mein lieber ElaB75,
ich habe bisher noch nie jemanden kennengelernt der völlig unschuldig in eine Privatinsolvenz reingeschlittert ist.
Aber ein Tipp, wenn man solche Fragen stellt und eine ernshafte und helfende Antwort erwartet, sollte man ein wenig mehr über sich berichten.
Meine Antwort war völlig unpersönlich, denn ich kenne Sie nicht und habe keine Ahnung welchem Umstand Sie ihre Insolvenz zu verdanken haben.
Kann also ihnen nur raten, sich anwaltliche Hilfe zu holen und ihre Geschichte diesem Juristen vollständig vorzutragen.
Viele Grüße
Entschuldige, aber das ist Unsinn. Es hilft hier nicht weiter, ElaB noch mit irgendwelchen Aussagen weiter aufzuhetzen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie Interesse daran hat, ihre ohnehin schon schwierige Situation vor Hinz und Kunz auszubreiten, zumal sie mit Pauken und Trompeten hinten runter fallen würde.
Und ihre Bank wird sich über sowas auch nicht freuen - die hat nämlich das Recht, sich so zu verhalten - auch im Interesse aller anderen Genossen!