Darf mir die Polizei, ohne mir ersichtlichen Grund, bis nach Hause folgen?
Bin letzens so gegen viertel vor eins nachts mit meiner Mutter nach Hause gefahren. Als wir von der Straße in den schmalen Weg zu unserm Haus abbogen, bemerkte ich, dass uns die Polizei folgt. Bei unserm Haus angekommen, stiegen wir dann aus, während der Polizei in unserer Einfahrt für einige Sekunden stehen blieb, uns jedoch nicht ansprach und kurz darauf gemächlich umdrehte und wieder wegfuhr. Eigentlich sollte die Exekutive ja unsere Sicherheit gewährleisten, in dieser Situation hat sie bei mir jedoch grad das Gegenteil bewirkt und mich etwas verunsichert. Bitte versteht mich nicht falsch, finde es nur sehr ungewöhnlich, verunsichernd und bis zu einem gewissen Grad vielleicht auch belästigend, wenn man von der Polizei bis vor die Haustüre verfolgt wird, dann allerdings nicht über deren Vorhaben aufgeklärt wird. Was könnte deren Grund gewesen sein, bzw. darf die Polizei das überhaupt?
12 Antworten
Auf der Straße, darf sie jeden verfolgen. Das darfst sogar DU. Nur in deine Wohnung dürfen sie ohne Grund nicht. Sie dürfen auch nicht ohne Erlaubnis in deinen Rucksack schauen. Nur wenn due dich verdächtig verhällst. In deine Wohnung dürfen sie nur mit einem Durchsuchungsbefehl, den sie eigentlich nur bei starker annahme, von schweren Verbrechen und auch nur durch ein paar Beweise bekommen können. Also mach dir keine Sorgen. Die Polizei ist dein Freund und Helfer und wenn du nichts Ordnungswidriges getan hast wird sie dir auch nicht in den Rücken fallen. Du kannst aber um sicher zu gehen ohne Probleme einfach bei der nächsten Polizeistation anrufen und nachfragen, was das sollte. Vielleicht kam es dir ja auch nur so vor, als mwürden sie dich verfolgen. Gruß D1234567894
Dein Kommentar ist völlig richtig.
Grundsätzlich richtig der Kommentar aber etwas einschränken sollte man ihn noch. Du musst Dich nicht "verdächtig verhalten" allerdings müssen schon Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegen. Die Polizei hat nach den einschlägigen Ländergesetzen von mehreren möglichen Mitteln jeweils das mildeste zu wählen. Juristisch würde man sagen, jenes Mittel das am wenigsten in die Belange der Allgmeinheit oder des Einzelnen eingreift.
Aber sieh es mal so: Vielleicht hatten die Beamten Kenntnisse von Übergriffen an Frauen in diesem Viertel und wollten nur sicherstellen, dass ihr zwei sicher zuhause ankommt. Dann wäre das doch glatt zwei Daumen hoch wert für die Beamten und man müsste sie doch für ihr Engagement loben.
Nie vergessen: Polizisten sind mit Hoheitsbefugnissen ausgestattete Menschen. Aber halt doch nur Menschen und da muss man nicht immer vom schlimmsten ausgehen.
Danke für die Auszeichnung :D Ich freue mich, dir geholfen zu haben LG ^^
Hi, unpublic. Keine Sorge, die haben nur geguckt, ob ihr nicht irgendwelche dunklen Sachen vor habt und sind eben weiter gefahren als sie merkten, ihr schließt das Haus ordentlich auf statt i-wo eine Scheibe ein zu schlagen. Natürlich dürfen sie sich vergewissern, was nächtlich unterwegs seiende Leute so tun. Was meinst du, wie oft ich bei meinen nächtlichen Streifzügen von der Polizei nach woher und wohin gefragt werde?! Aber ich habe damit gar kein Problem, denn ich wohne in einer Ecke, wo es von Kupferkabel- und Metalldieben ( + Handtaschenräubern sowie Autoklau ) nur so wimmelt. Grins - es sind bei weitem nicht alles Polen und Tschechen. Die P. gucken nur und sind dann wieder fort, wird es witzig, wenn ich auf dem weiteren Weg dann dieselbe Streifenwagenbesatzung nochmals treffe, lG.
das passiert oft. entweder du bist auffällig gefahren, oder bist ein ausländer, da verfolgen sie einfach um zu schauen wie du reagierst. reagierst du verdächtig wirst du angehalten. vllt hat der polizist solange verfolgt weil er nicht wusste ob du etwas überspielst etc. mir ist schon 3 mal oder so ein polizei wagen hinter her gefahren :/
beim ersten mal dachten sie ich sei 17, ich war sehr verunsichert und habe das wohl durch mein fahrverhalten auch gezeigt (zu langsam gefahren weil ich angst bekam als sie die ganze zeit hinter mir her waren)
beim zweiten mal: ich habe eine bestimmte straße gesucht und bin die hauptstraße mehrmals vorsichtig und langsam hin und her gefahren, ich bin einem polizeiwagen aufgefallen und sie haben mich bis zu meinem ziel verfolgt dann noch alkohol test gemacht ://
Das finde ich allerdings von der Polizei schon sehr eigenartig. Sie kann Euch sicherlich verfolgen aber man kann dann erwarten, daß sie aussteigt und den Grund hierfür nennt. Sich nicht zu melden, Euch nicht anzusprechen und so wieder wegzufahren, halte ich schon für sehr dubios. Wie soll man als Normalbürger wissen, daß es sich wirklich um die Polizei handelt ?? Es können genauso Gangster sein, die ein Polizeiauto gestohlen haben - was ja häufiger vorkommt - und nur auskundschaften wollen. Diesen Vorfall würde ich aber nicht so einfach ignorieren, ich ginge zur Polizei und würde den merkwürdigen Vorgang schildern und hätte gerne von ihnen dazu eine zufriedenstellende Auskunft.
Hatten bestimmt nichts zu tun :D vllt wollten sie nur etwas nachschauen kann ja sein das jugendliche am steuer gewesen sind oder so was
Also, nur ein kleiner Teil ist richtig, vieles in der Antwort ist absolut falsch.
"Verfolgen" dürfen die den Fragesteller - das ist mal richtig.
Ohne Erlaubnis in den Rucksack schauen - auch das ist möglich und es bedarf hierzu nicht erst eines verdächtigen Verhaltens. Der Aufenthalt an gewissen Orten oder zu gewissen Begebenheiten reicht hierzu bereits völlig aus.
In die Wohnung? Zum Durchsuchen braucht es einen Durchsuchungsbeschluß (es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, eine Durchsuchung wird nicht befohlen sondern beschlossen).
Zum Betreten einer Wohnung (zum Treffen einfacher Feststellungen) braucht es das jedoch nicht, das darf die Polizei selbstverständlich auch aus eigener Machtbefugnis heraus.
Und auch das Durchsuchen ist ohne möglich, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht im Moment nicht erreichbar sind, was ja vorkommen soll an einem Wochenende, zumal zur Nachtzeit, dann darf die Polizei das auch ohne Beschluß, quasi sich selbst den Beschluß ausstellen, muß jedoch im Nachhinein dann das Gericht informieren, dass man in deren Namen eine Entscheidung vorweg genommen hat, zur nachträglichen Prüfung.
Das mit den schweren Verbrechen ist auch eher Wunschdenken als Realität, Durchsuchungsbeschlüsse werden z.B. auch bei einfachen Diebstahl verfügt.