Darf mich der Fahrkartenkontrolleur verfolgen?
Also folgendes ist passiert:
Ich bin zur Schule gefahren, aber ich habe meine Schülerfahrkarte vergessen (bin also nicht schwarz gefahren). Der Kontrolleur ist eingestiegen und bevor er zu mir kam bin ich ausgestiegen (er wusste also nicht davon dass ich die Karte nicht dabei habe). Ich bin dann weggegangen und er ist mir einfach nachgerannt und wollte meine Fahrkarte sehen. Ich habe gesagt dass ich keine Zeit habe und in Eile bin aber er hat mich einfach festgehalten und wollte mich nicht gehen lassen. Darf er das vom Gesetz aus machen?
4 Antworten
Die Eingriffsrechte für jedermann (Jedermann-Paragraph) haben als Rechtsgrundlagen die § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB. Hiernach ist jedermann befugt, der jemanden auf frischer Tat angetroffen hat und dieser der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen (§ 127 Abs. 1 StPO). Der Täter ist somit nur festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Er darf dabei nicht zur Herausgabe seiner Personalien gezwungen werden. Ebenso wenig ist Gewalt bei diesem Eingriffsrecht gestattet, außer es handelt sich um eine Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB).
wikipedia
ein deutscher Paragraph
Ich wohne in Österreich...
Soweit ich weiß nein sollte er dich in der SBahn fragen und du haust ab so darf er das.
War mit dem Bus
Schätze gleiches Prinzip
Du sagtest abhauen...bin ausgestiegen wie jeder andere.
Nein ich meinte wärst du abgehauen wen er dich danach gefragt hätte dürfte er dich festhalten
Ja bin eben nicht abgehauen...
also nein dürfte er nicht
Du bist schwarz gefahren. Und ich denke, er durfte Dich auch verfolgen - Du hast Dich ja mit Deinem Verhalten verdächtig gemacht.
Hab ich bei uns auch schon erlebt.
Ich bin Komplett normal bei einer Haltestelle ausgestiegen das ist 1. nicht verdächtig und 2. heißt das noch lange nicht dass es gesetzlich erlaubt ist.
War bei uns genau so.
Warum sollte der Kontrolleur was Ungesetzliches machen? Er bekommt doch Dein Strafgeld gar nicht.
Es ist nicht ungesetzlich aber ich bin dann doch nicht gesetzlich dazu verpflichtet ihm den zu zeigen und er darf mich nicht festhalten nur weils ihm nicht passt...
Was hat er dann gemacht ? Hat er dich trotzdem kontrolliert ?
Ich bin ausgestiegen aber er wollte meine Fahrkarte trotzdem sehen.
Sind das die Deutschen oder Österreichischen Gesetze?...Es hat mich niemand auf frischer Tat ertappt sondern ich bin ganz normal bei einer Haltestelle ausgestiegen und der wollte eine Minute später meine Fahrkarte.