Darf meine Freundin zu mir ziehen...(häusliche Gewalt)?
Hallo, die Frage scheint etwas komisch zu erscheinen, jedoch: meine Freundin wird zuhause ständig von ihrem Vater geschlagen, und das völlig ohne Grund, sie ist Klassenbeste sowie anständig und weiß nicht mehr weiter. Jetzt möchte sie am liebsten nächsten Sommer zu mir ziehen, wobei wir erst nur von einem üblichen Treffen sprachen, womit ich, als Freund überhaupt kein Problem habe. (Wir sind beide 17, jedoch besitze ich bereits eine eigene Wohnung durch eine gute Lehrstelle, sowie ein festes Einkommen was für die Verpflegung von uns beide locker reichen würde...) Nun ist das Problem in meinen Augen: sie ist 17, somit haben ihre Eltern noch 1 Jahr die Bestimmung über das, was sie tut, korrekt? Was mich ebenfalls verwirrt: sie wurde letztens geschlagen, weil sie keine Freunde hat... würde es ihrem Vater dann nicht gefallen, wenn sie ihn sagt, dass sie einen "Freund" hat? Das hat sie ihm nämlich verschwiegen aus Angst davor, nochmal geschlagen zu werden... (die Frage scheint langsam in den Bereich Psychologie zu gehören...) Falls ihre Eltern nicht zustimmen, dass sie nächstes Jahr (auch wenn es höchstwahrscheinlich nur über die Sommerferien sein würde) zu mir kommt, dürfte sie es auf irgendeine Art und Weise trotzdem? Ich würde natürlich auch mit ihr entweder zur Polizei oder/und zum Jugendamt gehen, sowie mit ihren Eltern reden, ihre Mutter ist etwas netter, jedoch habe ich Angst davor, dass ihr Vater sie daraufhin noch mehr schlägt, wenn ich mit ihm rede... Ich weiß nicht wirklich, ob eine Methode davon gut gehen wird...
9 Antworten
Nun ist das Problem in meinen Augen: sie ist 17, somit haben ihre Eltern noch 1 Jahr die Bestimmung über das, was sie tut, korrekt?
du hast es erfasst.
sie kann jedoch das letzte jahr in ein betreutes wohnen (wo du sie natürlich besuchen darfst) und danach zu dir ziehen.
und sie kann gegen ihren vater natürlich auch anzeige erstatten!
ps: das gesetz sieht das zwar völlig anders aber ich würde es sehr befürworten, wenn du den vater mal ordentlich grün und blau prügelst!
aber nicht dass du das jetzt als anstiftung interpretierst! ;)
Mit Erlaubnis der Eltern darf deine Freundin bei dir einziehen, das geht nähmlich ab 16 Jahren. Wenn die Eltern deiner Freundin dagegen sind, darf die erst mit 18 Jahren bei dir einziehen. Die Zustimmung der Eltern kann aber auch durch einen Beschluss vom Familiengericht ersetzt werden, ich würde mich an eurer Stelle von einem Anwalt beraten lassen.
Nein, sie kann um Obhut beim JA bitten und wenn ihre Beschuldigungen zutreffen wird sie dort bleiben können, wenn nicht ist eine Fam.theraphie angrsagt
bei aktueller Gewalt sollte sie immer sofort die Polizei einschalten , denn das Schlagen ist eine Straftat und muß offiziell verfolgt werden
wenn du eine wohnung und geregeltes einkommen hast , sollte es denke ich kein problem sein , sie sollte über das Jugendamt hilfe suchen und auch ruhig die Situation mit ihren Eltern Schildern , ich hatte zeitweise heftige streit mit meiner Mutter und beim Jugendamt (war da knapp noch nicht volljährig) haben die gemeint , ob ich jemand hätte bei dem ich fix wüsste das er mich aufnehmen könnte
in eurem fall könnte sie sagen das du eine wohnung und genug einkommen und so hast
wichtig ist halt das sie sagt das sie geschlagen wird , bei so etwas wird eher gehandelt als wenn sie nur sagt " sie will lieber bei dir wohnen"
keine ursache
Sie darf es nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte sie/ihr zur Polizei gehen. Dort weiß man am besten, was zu tuen ist.
Tut mir Leid... Dieser Fehler passiert mir immer wieder. :-)
tuen ... diese neue rechtschreibung überfordert mich etwas xD
Ich verstehe, es ist ja auch nicht so, dass sie einfach die Schule oder sonstiges abbrechen möchte, diese würde sie dann weiterhin fortsetzen, vielen Dank!