Mit 16 Jahren ausziehen ohne Zustimmung der Eltern
Hallo es geht darum das meine freundin (16 - im Dezember 17) von daheim ausziehen würde und dann bei mir wohnen möchte. Es ist einfach so das sie es daheim bei ihren Eltern nicht mehr aushält da es sich schon lang nicht mehr um kleine Streitigkeiten handelt ihre Mutter macht sie wirklich fertig, schlägt sie usw. Ihr Vater ist selten daheim aber ist nicht besser als ihre Mutter. Das ganze geht wohl schon seit Jahren so und sie traut sich nicht allein zum Jugendamt zu gehen. Es ist ihr eh nicht möglich dahin zu gehen da sie nicht raus darf und wenn maximal ne' stunde. In ein paar tagen hat sie ihren Schulabschluss und möchte dann so schnell es geht weg. Da sämtliche verwandte im Ausland leben und sie auch so weit weg will von ihren Eltern wie es geht würde sie halt gerne zu mir ziehen. ich bin selbst erst 16 aber meine Eltern stimmen dem ganzen zu und an platz mangelt es auch nicht da wir 2 räume leer stehen haben also das wäre kein Problem. Das wir beide was tun müssen also ne' Ausbildung anfangen oder sonstiges wissen wir da wir ja von irgendwas leben müssen.
Ich habe vor mich nächste Woche auf den weg zu ihr zu machen (700 KM) und wollte dann mit ihr zusammen zum Jugendamt und da wären ein paar infos vorab schon ganz gut.
Ich hab mal gelesen "Ein Minderjähriger, der verheiratet ist oder war, kann selbständig einen Wohnsitz begründen und aufheben." ( http://dejure.org/gesetze/BGB/8.html ) und wollte noch fragen ob ich das richtig verstehen. Also wenn wir jetzt zum Beispiel heiraten würden oder sie mal verheiratet war kann sie dahin ziehen wo sie möchte?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sag schonmal vorab danke für jede antwort.
4 Antworten
Jugendamt wird dir und deine Freundin alle erdenklich und richtige Antworten geben.
Also gut dass Du hingehst.
Einzig was passieren könnte ist dass deine Freundin in Jugendamtobhut gegeben wird. Obwohl deine Eltern sich als Pflegeeltern vorschlagen dürfen, ist es kein Garantie dass es klappt.
Versuchen darf man ja. Raus kommt sie sowieso wenn die Zustände so sind wie Du es beschreibst.
Hallo Lieber Justin Wenn deine Eltern das zustimmen würde ich zum Jugendamt gehen weil die alles da klären aber da müssen deine Eltern dabei sein .Danach werden vom Amt geprüft . Etwas später bekommt ihr ein brief ob das Amt das zustimmt aber da kommt noch ein beratter zur euch . Kleiner tipp kennst du das Mädel weil viel letzer zeit Ausnutzung im Internet stand fest oft Passieren
Ohne einen Grund darf man es nicht außer sie geht in ein Betreutes Wohnung . Sonst darf man es nicht außer sie hat eine festeinstellung und hat ein Grund auszuziehen das Amt regelt sowas mit viel glück geht das
Der § 42 SGB VIII ist der, den du dir vielleicht mal vorher durch lesen kannst. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher es zu Hause gar nicht mehr aushält (z.B. wegen Gewalt), hat er das Recht darauf, selber das Jugendamt darum zu bitten, aus der Familie (in Obhut) genommen zu werden. Ob ihr aber euren Plan umsetzen könnt, muss erst einmal ausgehandelt werden. Was nach einer Inobhutnahme passiert, wird also gemeinsam überlegt, so dass da auch was Vernünftiges bei rauskommt. Vielleicht wird deiner Freundin auch eine Wohngruppe vorgeschlagen. Darüber könnt ihr euch aber im Jugendamt informieren, dafür sind die da. Alle Fragen auf einen großen Zettel schreiben und hingehen! PS: Vielleicht kann ein Schulsozialarbeiter oder Vertrauenslehrer einen Termin während der Schulzeit machen, dann fällt es gar nicht auf, dass deine Freundin beim Jugendamt war.