Darf mein Vermieter OHNE mein Wissen Strom anmelden?

5 Antworten

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Das würde ja heißen, dass Du zweimal als Anschlussinhaber angemeldet bist. Das kann aber gar nicht sein, da die Anschlussinhaber beim Netzbetreiber verwaltet werden und dieser immer nur einen zulässt. Da muss etwas anderes schief gelaufen sein, vermutlich in der EDV des Versorgers...

Ob er das darf ist hier nicht die Frage, er kann es gar nicht...

mira2804 
Beitragsersteller
 02.03.2011, 20:57

nene is ja alles beim selben stromanbieter.....

mira2804 
Beitragsersteller
 02.03.2011, 21:07
@mira2804

sorry ja richtig!

Ja - Vermieter dürfen das!

Du musst binnen 6 Wochen nach dem Einzug dem Versorger melden, dass du einen anderen Anbieter hast, dann wird eine Netzanmeldung an diesen Versorger verschickt. Wenn dein offizieller Anbieter das schon gemacht hat, dann ist das hinfällig - ich setzte voraus, dass du einen gültigen Vertrag mit dem offiziellen Anbieter hast, so das du dem mahnenden Anbieter dies nachweisen kannst. Kannst du das nicht, dann sind dessen Forderungen berechtigt, ansonsten hinfällig.


Quelle: ehemaliger Sachbearbeiter SWP Pforzheim

mira2804 
Beitragsersteller
 02.03.2011, 21:06

Ja ich bekam die falsche Zählernummer, bin aber beim selben Anbieter zwei mal (durch meinen Vermieter) angemeldet! hatte mich ja direkt am ersten tag angemeldet... welcher zähler nun der richtige war ist jetzt geklärt... nur bekommen die das nicht hin mir die richtige Rechnung zu schicken.... die ham ja Einzugsermächtigung und alles und ziehen auch monatlich ab. ging mir nur drum ob der Vermieter rein rechtlich nachfolgend (es lagen ja 6 Monate zwischen meiner und seiner Anmeldung)auf meinen Namen Strom anmelden darf, OHNE mein Wissen!??

stelari  02.03.2011, 10:39

Nachtrag Vermieter dürfen dies deshalb, weil sie für Leerstandskosten (Zählergebühr, Wartung ect.) haften - sie müssen allerdings den Namen des neuen Mieters angeben und die betrffene Zählernummer. Es kommt oft vor, dass Mieter die falsche Zählernummer melden, wenn dieser dann auch nicht belegt ist kann es zu solchen Fehlern kommen, dass man zwar einen anderen Anbieter hat, aber den falschen Zähler hat. Vergleiche mal deinen offiziellen Zähler mit dem des angemahnten

heimwerker  02.03.2011, 16:52
@stelari

Das stimmt so nicht. Der Vermieter kann nicht (ohne Vollmacht) für den Mieter, der dann Vertragspartner mit dem Energieversorger wird, den Strom anmelden. Der Vermieter kann das nur für sich, bei den Leerstandswohnungen. Im Übrigen ist es die Entscheidung des Mieters, welchen Stromanbieter er möchte. MfG

Das darf der Vermieter nicht.Aber ich nehme an.Das Er es nur gut gemeint hat.Aber Die Stromfirma hätte sich ja auch melden können,Sie haben ja sicher auch die Meldung beommen von Deinenem Anbieter,der muß ja Die Durchleitung bezahlen.Die stromfirma Die der Vermieter beauftragt hat,hätte ja eine Vollmacht von Die vorlegen müssen.Versuche das in Ruhe zu Klären.machht zwar etwas Arbeit.Du hast eine Sromfirma beauftragt,und der Rest soll sehen was Sie macht.Das ist nicht Deine Aufgabe,Du hast einen Vetrag.

Der Vermieter MUSS dafür sorgen, daß der Strom angemeldet wird, weil sonst er für den Verbrauch haftet.

Allerdings gab es zwischen Euch wohl einen erheblichen Mangel an Kommunikation, was durch die Einschaltung von Anwälten nicht besser wird.

Vernünftiger wäre, ihr setzt Euch mal an einen Tisch und klärt die Angelegenheit, denn Strom kannst Du tatsächlich nur einmal beziehen ;-)

Malkia  02.03.2011, 06:07

Der Vermieter muss für gar nichts sorgen, ob ich in meiner Wohnung Strom habe oder nicht, hat den Vermieter nichts anzugehen, das ist allein Sache des Mieters (Verbrauchers), sofern ein eigener Zähler vorhanden ist.

XtraDry  02.03.2011, 08:45
@Malkia

Selbstverständlich geht ihn das was an, denn wenn Du Dich nicht anmeldest, bleibt der Vermieter automatisch in der Grundversorgung und muss zahlen. Und aus dieser kann er sich selbst auch nur abmelden, wenn er einen neuen Abnehmer nennt, sonst wird seine Abmeldung vom Grundversorger nicht entgegen genommen...

Midgarden  02.03.2011, 21:13
@Malkia

Ich staune über Dein "Fachwissen" und Rechtsverständnis! Jedes bewohnbare Grundstück ist zwangsweise an Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen und der Eigentümer hat für jede Wohneinheit die Grundgebühr zu zahlen, sofern nicht ein anderer (Mieter) dafür eintritt! Wenn Du "vergißt", Dich anzumelden, zahlt er Grundgebühr und Verbrauch. Ob Du mit Kerzen oder mit Strom die Wohnung beleuchtest, ist ihm egal - solange Du als Stromkunde angemeldet bist ;-)

Eigentlich nicht das müsste vorher abgesprochen sein wer den strom anmeldet. aber doppelt anmelden ?? naja anwahlt zur rat ziehe und vermieter erstmal höflich um eine lösung bitten

mira2804 
Beitragsersteller
 01.03.2011, 21:41

ja danke für den Tip aber mein Vermieter is n A****! trotzdem vielen Dank