darf mein vermieter mir verbieten mein wäsche in der wohnung zu trocknen(aufzuhängen)?
habe heute meinen mietvertrag unterschriebn und in der hausordnung stand dass ich meine wäsche nict in der wohnung aufhängen darf wegen schimmel bildung usw. . "die wäsche darf in der wohnung nicht getrocknet werden. zum wäsche trocknen wird auf dem trockenplatz eine wäschespinne zur verfügung gestellt (die ist mega klein und muss mich mit den anderen 4 vermietern reinteilen wann ich denn wäsche waschen darf)" sozusagen verpflichtet er mich dass ich mir einen trochner kaufe weil ich meine wäsche im winter ja wohl kaum raushängen kann und innen hat das baus keinen trockenplatz. ich habe schon ein bisschen gegooglt und bei den meisten sachen steht dass er es nicht verbieten kann. wie seht ihr das? und habt ihr vlt. i.welche belege dafür damit ich das meinem vermieter evt. vorlegen kann. ich seh doch nich ein dass ich meine wäsche nur an einem gewissen tag waschen darf und es an dem tag dann regnet oder was. lg und danke für eure antworten :)
3 Stimmen
9 Antworten
Das Wäschetrocknenverbot ist unwirksam. Wäsche trocknen n der Wohnung ist vertragsgemäß. Der Mieter muss lediglich auf ausreichende Lüftung zur Schimmelvermeidung achten.
Der Vermieter kann dir das nicht verbieten. In normalen Mengen gehört Wäsche aufhängen zum vertragsgemäßem Gebrauch. Es gibt dazu mehrere Gerichtsurteile, z.b. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2008, Az.: 21 T 38/08
Es kommt ja auch noch dazu, dass es keinen Trockenraum gibt, in dem man die Wäche auch im Winter aufhängen kann. Das würde vor Gericht durchaus gegen den Vermeiter sprechen. Also wo soll man dann aufhängen.
Dennoch musst du beim Wäsche Aufhängen auf jeden Fall auf ausreichende Belüftung sorgen, auch im Winter, sodass die Feuchtigkeit abziehen kann. Sollte es zu Schimmel Schäden kommen, die auf schlechte Belüftung zurück zu führen sind, könntest du dafür haftbar gemacht werden.
Naja wenn du deinem Zimmer immer das Fenster auf hast zum lüften dürfte das glaub kein Problem sein.
Ja darf er du zerstörst das Mietobjekt so.
Du darfst deine Wäsche in der Wohnung trocknen. Wenn was anderes in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, kannst du das ignorieren, weil es nichtig ist.
Erstinfo hier: http://www.mieterbund.de/index.php?id=597
Aber wie immer im Leben geht es um die Verhältnismäßigkeit. Wenn du sechzehn Flokati-Teppiche der Größe 2x2m, die pitschnass aufgehängt werden müssen, in der Wohnung trocknest und Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel entstehen, ist das natürlich kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache mehr.
Deine aufregende Unterwäsche, Handtücher und Windeln vom Zwerg auf dem Ständer zu trocknen, kann und darf dir niemand verbieten.