Darf mein Vermieter mir Internet und Telefon in der Wohnung verbieten?

21 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Telefonanschluss und Internetanschluss ist für die Kommunikationsmöglichkeiten des Mieters von zentraler Funktion. Dementsprechend besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Mieters gegen seinen Vermieter auf die erforderliche Einwilligungserklärung bezogen auf die Installation des Anschlusses sowie die dafür erforderliche Leitungsführung. Für die Einrichtung und Kostentragung ist jedoch allein der Mieter als Anschlussinhaber verpflichtet.

Also verbieten kann er es grundsätzlich in Deinem Fall nicht. Es können aber bestimmte Verträge für das Haus vorhanden sein, für bestimmte Anschlussmöglichkeiten. Darauf musst Du evtl. Rücksicht nehmen.

Ich vermute letzteres wird da hier der Fall sein, denn sonst ist das "nein" des Vermieters nicht zu deuten und nicht statthaft.

nein, das kann der vermieter nicht verbieten.er würde dich in der informationsfreiheit beschränken.

zu 100 % sicher bin ich bei dieser antwort jedoch nicht, da du nicht gefragt hast, ob er internet verbieten kann. es geht hier vielmehr um eine spezielle installation. wenn es aber keine störungen beim kabel-BW gibt, reicht es auf jeden fall bei auszug den alten zustand wieder herzustellen.

Kann er nicht. Laß es einfach machen, soll er doch etwas unternehmen. Da wird er ausgelacht.

Ich bin im Moment etwas irritiert. Du redest von einer TV-Dose (also Fernseher), über die du telefonieren und ins Internet gehen möchtest. . Bei mir geht das Internet über den Telefonanschluss. Da Du aber auch schreibst, dass er Dir den Telefonanschluss verbietet, glaube ich im Moment an einen großen Fake von Dir.

DennisBehrendt 
Beitragsersteller
 16.10.2011, 23:16

Kabel BW bietet das internet über die Fernsehbuchse an. www.kabel-bw.de

antonczerwinski  16.10.2011, 23:24
@DennisBehrendt

Kannst Du auch über die Fernsehbuchse telefonieren? Das hast Du ja auch geschrieben.

Uschi2011  16.10.2011, 23:27
@antonczerwinski

Das sind die Buchsen mit den drei Zugängen. Einmal für Telefon und Internet, einmal für Radio, einmal für TV!

Uschi2011  16.10.2011, 23:15

Du redest von einer TV-Dose (also Fernseher), über die du telefonieren und ins Internet gehen möchtest

Warum zweifelst Du das an? Weil DU es nicht kennst?

Dass es solch hinterwäldlerische Vermieter gibt...! Echt albern das Ganze. Vielleicht hat er einfach nur Angst vor der neuen Technik.

Zunächst könntest Du es einmal mit Erklären versuchen!

Wenn es ein Recht gibt, dann das Mietrecht. Hier könnte etwas in der Art stehen.

Anonsten:

Er hat mir diese Information erst nach Unterzeichnen des Mietvertrags gegeben und auch nichts davon im Vertrag vermerkt.

Wenn im Mietvertrag diesbezüglich nichts vermerkt ist, dann kann er Dir sowieso nichts anhaben. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass ein Internetanschluss in der heutigen Zeit selbstverständlich ist und ein Eigentümer die Einrichtung nicht verbieten kann. Wenn Du es einfach ohne zu fragen einrichten würdest, könnte er nichts dagegen machen. Er würde auch eine Klage verlieren, wenn er es darauf ankommen lassen würde. Du kannst aber alle vorhandenen Dosen aufbewahren und diese bei Auszug wieder einbauen, wenn er das möchte.